Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG
Karlsruhe
Bekanntmachung der Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG gibt der Vorstand der Golfplatz
Hofgut Scheibenhardt AG bekannt, dass Aktionäre gegen den auf der außerordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Februar 2022 gefassten Beschluss zum einzigen
Tagesordnungspunkt (Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung
zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats) der Hauptversammlung
am 22.10.2021) Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben haben. Die Klagen sind beim
Landgericht Mannheim, 24. Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 24 O 73/21
AktG und 24 O 74/21 AktG anhängig.
Karlsruhe, den 07.04.2022
Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG
Der Vorstand
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