Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG

Karlsruhe

Amtsgericht Mannheim, HRB Nr. 107723

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 18. Februar 2022, 19:00 Uhr,

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Sitz Karlsruhe,

ein.

Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der aktuell gültigen Fassung (COVID-19-Maßnahmengesetz) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten (virtuelle Hauptversammlung). Die virtuelle Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Gut Scheibenhardt 1, 76135 Karlsruhe, statt. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht direkt vor Ort verfolgen können.

Die gesamte Hauptversammlung wird nach § 1 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz im passwortgeschützten Bereich des beauftragten Dienstleisters EQS für Aktionäre in Bild und Ton übertragen (Aktionärsportal). Zwei Tage vor Beginn der Hauptversammlung wird jedem Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet hat, ein Link sowie ein Zugangscode zugeschickt, mit dem er über das Aktionärsportal die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen und sein Stimmrecht ausüben kann.

Einziger Tagesordnungspunkt:
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats) der Hauptversammlung am 22.10.2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

„Die Hauptversammlung bestätigt die folgenden zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung am 22.10.2021 gefassten Beschlüsse:

a)

Wahl von Herrn Knut Laufhütte in den Aufsichtsrat.

b)

Wahl von Herrn Stanislaw Jakubiec in den Aufsichtsrat.

c)

Wahl von Herr Henrik Hotz in den Aufsichtsrat.

Die Wahl erfolgte gemäß § 8 Ziff. 5 der Satzung, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026.

Ergänzend sind folgende Informationen Teil des Beschlussvorschlags des Aufsichtsrats:

(i)

Herr Knut Laufhütte ist Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwälte Laufhütte & Ellenrieder Partnerschaft mbB. Er ist wohnhaft in Ettlingen.

(ii)

Herr Stanislaw Jakubiec ist Geschäftsführer der Waterjet Production Academy GmbH. Er ist wohnhaft in Karlsruhe.

(iii)

Herr Henrik Hotz ist Diplom Betriebswirt BA, Generalvertreter der Allianz. Er ist wohnhaft in Ettlingen.

Tagesordnungspunkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 22.10.2021 enthielt folgenden Text, der hier zu Informationszwecken wiedergegeben wird:

„TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrates

Wahl des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2022-2025, das Jahr der Wahl wird nicht mitgezählt § 102 AktG

Nach § 8 Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 95, 96 Abs. 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Folgende Personen werden vom derzeitigen Aufsichtsrat und Vorstand zur Wahl vorgeschlagen:

Herr Knut Laufhütte, Rechtsanwalt

Herr Stanislaw Jakubiec, CEO/​EMEA der Firma WPA A GMM Group Company

Herr Henrik Hotz, Dipl. Betriebswirt BA, Generalvertreter der Allianz

Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Ziff. 5 der Satzung, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026.“

Teilnahme und Teilnahmevoraussetzungen

Gemäß § 11 Ziffer 4 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch (d.h. im Aktienregister gemäß § 67 AktG) der Gesellschaft eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass sich diese Aktionäre mindestens drei Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft, Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Gut Scheibenhardt 1, 76135 Karlsruhe spätestens am 14. Februar 2022, 24.00 Uhr, zugehen.

Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich über den passwortgeschützten Bereich des beauftragten Dienstleisters EQS (Aktionärsportal). Zwei Tage vor Beginn der Hauptversammlung wird jedem Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet hat, ein Link sowie ein Zugangscode zugeschickt, mit dem die Hauptversammlung über das Aktionärsportal in Bild und Ton verfolgen und sein Stimmrecht ausüben kann.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können elektronisch Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. Hierfür wird den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, in der Hauptversammlung eine zentrale E-Mail-Adresse mitgeteilt.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Gemäß § 134 Absatz 3 Satz 1 AktG kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Gemäß § 12 Ziffer 3 Satz 1 der Satzung kann Stimmrechtsvollmacht erteilt werden, sie muss aber in schriftlicher Form der Gesellschaft vorliegen. § 12 Ziffer 3 Satz 2 der Satzung, wonach das Stimmrecht nur durch den Aktionär selbst, einen anderen Aktionär oder durch den Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie des Aktionärs ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft nicht anwenden.

Anträge von Aktionären:

Anträge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt können an den Vorstand der Gesellschaft, Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Gut Scheibenhardt 1, 76135 Karlsruhe, gerichtet werden.

Der Vorstand der Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.hofgut-scheibenhardt.de/​hauptversammlung

veröffentlichen. Entsprechend § 126 AktG werden dabei alle bis zum 3. Februar 2022, 24:00 Uhr, (bis 14 Tage vor der Hautversammlung) eingehenden Anträge zu den Tagesordnungspunkten berücksichtigt.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung

Es kann nur über Gegenstände der Tagesordnung Beschluss gefasst werden, die ordnungsgemäß bekannt gemacht sind (§ 124 Abs. 4 AktG). Auf §§ 122 – 124 AktG wird hingewiesen. Nach § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe bis zum 24. Januar 2022 zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Den Aktionären wird über das Aktionärsportal ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 17. Februar 2022, 19:00 Uhr, ausschließlich über das Aktionärsportal eingereicht werden.

Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 COVID-19-Maßnahmengesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

 

Karlsruhe, im Januar 2022

Der Vorstand
Christian Fitterer

TAGS:
Comments are closed.