Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG

Karlsruhe

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (C19-AuswBekG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Baden-Württemberg insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates wurde die Einladungsfrist abweichend von § 123 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 5 AktG auf 21 Tage gemäß § 1 Abs. 3 COVID-GesRG verkürzt. Nach § 1 Abs. 5 COVID-GesRG hat der Vorstand aufgrund der Corona-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrates die ordentliche Hauptversammlung für das Jahr 2021 über die Acht-Monats-Frist des § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG hinaus verschoben.

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Freitag, dem 22. Oktober 2021, 19:00 Uhr,

ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten zur ordentlichen Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Gut Scheibenhardt 1, 76135 Karlsruhe, stattfindenden virtuellen Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Sitz Karlsruhe, eingetragen beim Amtsgericht Registergericht Mannheim unter HRB Nr. 107723, ein.

Die gesamte Hauptversammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C19-AuswBekG im passwortgeschützten Bereich des beauftragten Dienstleisters EQS für Aktionäre in Bild und Ton übertragen. Zwei Tage vor Beginn der Hauptversammlung wird jedem Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet hat, ein Link sowie ein Zugangscode zugeschickt, mit dem er sich zur Hauptversammlung anmelden kann.

Tagesordnung

TOP 1

Bericht über das Geschäftsjahr 2020

Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses mit Lagebericht zum 31.12.2020.

TOP 2

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2020

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss i.H. von € 1.462.448,47 dem Bilanzverlust gegenzustellen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Verlustvorträge von € 1.947.495,45 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 485.046,98

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt Entlastung von Christian Fitterer vor.

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrats

Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Herr Knut Laufhütte 01.01.2020 – 31.12.2020

Herr Klaus Sörensen 01.01.2020 – 31.12.2020

Frau Christl Gernsbeck 01.01.2020 – 31.12.2020

zu entlasten.

TOP 5

Bericht des Vorstandes zum laufenden Geschäftsjahr

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrates

Wahl des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2022-2025, das Jahr der Wahl wird nicht mitgezählt § 102 AktG.

Nach § 8 Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 95, 96 Abs. 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Folgende Personen werden vom derzeitigen Aufsichtsrat und Vorstand zur Wahl vorgeschlagen:

Herr Knut Laufhütte, Rechtsanwalt

Herr Stanislaw Jakubiec, CEO/​EMEA der Firma WPA A GMM Group Company

Herr Henrik Hotz, Dipl. Betriebswirt BA, Generalvertreter der Allianz

Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Ziff. 5 der Satzung, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026.

Teilnahme:

Anträge von Aktionären:

Anträge und Gegenanträge gemäß § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt können an den Vorstand der AG gerichtet werden.

Wir werden zugänglich zu machende Anträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.hofgut-scheibenhardt.de/​hauptversammlung

veröffentlichen. Entsprechend § 126 Abs. 1 AktG werden dabei alle bis zum 08.10.2021, 24:00 Uhr, (bis 14 Tage vor der Hautversammlung) eingehenden Anträge zu den Tagesordnungspunkten berücksichtigt. Die Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG wird im elektronischen Bundesanzeiger am 30.09.2021 veröffentlicht.

Insbesondere möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand gibt vor, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung elektronisch einzureichen sind, § 1 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 COVID-GesRG. Ferner entscheidet der Vorstand abweichend von dem für Präsenzhauptversammlungen vorgesehenen Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG nach pflichtgemäßem, aber freiem Ermessen, welche Fragen er in welcher Weise beantwortet, § 1 Abs. 2 Satz 2 HS. 1 COVID-GesRG, um einer möglichen Flut von Fragen mit ggf. inakzeptablen Inhalten begegnen zu können.

1. Gem. § 11 Ziff. 4 zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden.

2. Gem. § 12 Ziff. 3 der Satzung kann Stimmrechtsvollmacht erteilt werden, sie muss jedoch in schriftlicher Form der Gesellschaft vorliegen. Das Stimmrecht kann nur durch den Aktionär selbst, einen anderen Aktionär oder durch den Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie des Aktionärs ausgeübt werden.

3. Beschlüsse über Anträge können nur gefasst werden über Gegenstände der Tagesordnung, die ordnungsgemäß bekannt gemacht sind (§ 124 Abs. 4 AktG). Bezüglich des Antragsrechts der Aktionäre ist auf §§ 122 – 124 AktG hinzuweisen: danach können nur Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Hauptversammlung bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe an den Vorstand so rechtzeitig zu stellen, dass diese Gegenstände spätestens binnen 10 Tagen nach der Einberufung der Hauptversammlung noch bekannt gemacht werden können.

Karlsruhe, den 30.09.2021

Der Vorstand

Christian Fitterer

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