Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG

Karlsruhe

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (C19-AuswBekG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Baden-Württemberg insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates wurde die Einladungsfrist abweichend von § 123 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 5 AktG auf 21 Tage gemäß § 1 Abs. 3 COVID-GesRG verkürzt. Nach § 1 Abs. 5 COVID-GesRG hat der Vorstand, aufgrund der Corona-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrates die ordentliche Hauptversammlung für Jahr 2020 über die Acht-Monats-Frist des § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG hinaus verschoben.

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, 19:00 Uhr,

ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten zur ordentlichen Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Gut Scheibenhardt 1, 76135 Karlsruhe, stattfindenden virtuellen Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Sitz Karlsruhe, eingetragen beim Amtsgericht Registergericht Mannheim unter HRB Nr. 107723, ein.

Die gesamte Hauptversammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C19-AuswBekG im passwortgeschützten Bereich des beauftragten Dienstleisters EQS für Aktionäre in Bild und Ton übertragen. Zwei Tage vor Beginn der Hauptversammlung wird jedem Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet hat, ein Link sowie ein Zugangscode zugeschickt, mit dem er sich zur Hauptversammlung anmelden kann.

Tagesordnung

TOP 1

Bericht über das Geschäftsjahr 2019

Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses mit Lagebericht zum 31.12.2019.

TOP 2

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2019

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss i.H. von € 223.367,16 dem Bilanzverlust gegenzustellen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Verlustvorträge von € 2.170.862,61 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 1.947.495,45.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt Entlastung von Christian Fitterer vor.

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrats

Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder des Aufsichtsrats 2019

Herrn Knut Laufhütte, 01.01.19 – 31.12.19
Herrn Klaus Sörensen, 01.01.2019 – 31.12.2019
Frau Christl Gernsbeck, 01.02.2019 – 31.12.2019
Herrn Gerald Erdrich, 01.01.2019 – 31.01.2019

zu entlasten.

TOP 5

Bericht des Vorstandes zum laufenden Geschäftsjahr

TOP 6

Beschlussfassung zur Berechtigung des Vorstandes, Entschädigungen an Boxeninhaber, gemäß dem Vorschlag der AG, auszuzahlen

Aufgrund des Brandes in der alten Caddyhalle wurden die Caddyboxen im OG der Caddyhalle unwiederbringlich zerstört. Die Caddyboxen im EG sind noch vorhanden, sind aber aufgrund ihrer Bauart aus brandschutztechnischen Gründen nicht mehr geeignet, nach dem Wiederaufbau der Caddyhalle verwendet zu werden. In der zukünftig neu aufgebauten Caddyhalle werden Caddyboxen, die im Eigentum der AG stehen, aufgestellt. Diese können dann von den Mitgliedern/alten Boxeninhabern angemietet werden. Hierfür wird, wie in der Caddyhalle über dem ProShop, eine Kaution fällig, die nach Mietende, sofern die Caddybox unversehrt ist, auszuzahlen ist. Die Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG bezahlt einen Betrag der beschädigten bzw. nicht mehr zur Verwendung kommenden Boxen in Höhe von 300,- EUR an die rechtmäßigen Eigentümer aus. Die Kaution der anzumietenden Caddyboxen wird 300,- EUR betragen.

Der Vorstand der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG kann aus rechtlichen Gründen nur diejenigen ausbezahlen, die eine Originalrechnung vorlegen können oder glaubhaft nachweisen können, dass sie ihre Box von einem rechtmäßigen Rechtsvorgänger erworben haben. Bezahlt der Vorstand Gelder an diejenigen aus, die den ursprünglichen Erwerb der Box von der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG nicht nachweisen können, so könnte der Vorstand mangels Nachweises eines Rechtsgrundes keine Zahlung leisten.

Aus diesem Grund sollen die Aktionäre in der Hauptversammlung darüber beschließen, unter welchen Bedingungen der Vorstand berechtigt ist, auszuzahlen und was als Glaubhaftmachung des Erwerbs einer Box von der AG ausreicht.

Beschlussfassung über den nachfolgenden Vorschlag

Die Aktionäre der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG genehmigen auf Vorschlag des Vorstandes eine Auszahlung an diejenigen vorzunehmen, die

a)

eine Originalrechnung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG vorlegen können,

b)

einen Zahlungsbeleg/Quittung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG vorlegen können,

c)

einen Zahlungsbeleg, der von einem Vorbesitzer unterzeichnet ist, unter Vorlage der Originalrechnung des Vorbesitzers bzw. einer eidesstattlichen Erklärung des Vorbesitzers, dass er rechtmäßiger Erwerber einer Caddybox war und diese an den jeweiligen Nachfolger veräußert hat, vorlegen können,

d)

auf andere Art und Weise nachweisen können, dass die Box rechtmäßig von der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG erworben wurde.

Teilnahme:

Anträge von Aktionären:

Anträge und Gegenanträge gem. § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt können an den Vorstand der AG gerichtet werden.

Wir werden zugänglich zu machende Anträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.hofgut-scheibenhart.de/hauptversammlung

veröffentlichen. Entsprechend § 126 Abs. 1 AktG werden dabei alle bis zum 02.12.2020, 24:00 Uhr, (bis 14 Tage vor der Hautversammlung) eingehenden Anträge zu den Tagesordnungspunkten berücksichtigt. Die Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG wird im elektronischen Bundesanzeiger am 20.11.2020 veröffentlicht.

Insbesondere möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand gibt vor, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung elektronisch einzureichen sind, § 1 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz. 1 COVID-GesRG. Ferner entscheidet der Vorstand abweichend von dem für Präsenzhauptversammlungen vorgesehenen Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG nach pflichtgemäßem, aber freiem Ermessen, welche Fragen er in welcher Weise beantwortet, § 1 Abs. 2 Satz 2 HS. 1 COVID-GesRG, um einer möglichen Flut von Fragen mit ggf. inakzeptablen Inhalten begegnen zu können.

1.

Gem. § 11 Ziff. 4 zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden.

2.

Gem. § 12 Ziff. 3 der Satzung kann Stimmrechtsvollmacht erteilt werden, sie muss jedoch in schriftlicher Form der Gesellschaft vorliegen. Das Stimmrecht kann nur durch den Aktionär selbst, einen anderen Aktionär oder durch den Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie des Aktionärs ausgeübt werden.

3.

Beschlüsse über Anträge können nur gefasst werden über Gegenstände der Tagesordnung, die ordnungsgemäß bekannt gemacht sind (§ 124 Abs. 4 AktG). Bezüglich des Antragsrechts der Aktionäre ist auf §§ 122 – 124 AktG hinzuweisen: danach können nur Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Hauptversammlung bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe an den Vorstand so rechtzeitig zu stellen, dass diese Gegenstände spätestens binnen 10 Tagen nach der Einberufung der Hauptversammlung noch bekannt gemacht werden können.

 

Karlsruhe, den 20.11.2020

Der Vorstand

Christian Fitterer

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