Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG
Karlsruhe
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 31. August 2017, 19:00 Uhr
im Karl-Benz-Saal der Europahalle Karlsruhe, Hermann-Veit-Straße 7, 76135 Karlsruhe
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Sitz Karlsruhe, eingetragen beim Amtsgericht Registergericht Mannheim unter HRB Nr. 107723, ein.
TAGESORDNUNG
TOP 1: |
Bericht über das Geschäftsjahr 2016 Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses mit Lagebericht zum 31.12.2016 und Ausblick auf das Geschäftsjahr 2017. |
TOP 2: |
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2016 Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag i.H. von € 159.511,33 auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Verlustvorträge von € 2.141.459,38 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 2.300.970,71. |
TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt Entlastung von Michael Sowa vom 01.01.2016–22.04.2016 sowie |
TOP 4: |
Entlastung des Aufsichtsrats Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder des Aufsichtsrats 2016 Herrn Dr. Klaus Neb vom 01.01.2016–22.04.2016 zu entlasten. |
TOP 5: |
Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden Gerald Erdrich zum laufenden Geschäftsjahr und Ausblick auf 2018 |
Teilnahme:
Anträge von Aktionären:
Anträge- Gegenanträge § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt können an den Vorstand der AG gerichtet werden.
Wir werden zugänglich zu machende Anträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse
www.gphs-ka.de/Hauptversammlung
veröffentlichen. Entsprechend § 126 Abs. 1 AktG werden dabei alle bis zum 17.08.2017, 24.00 Uhr (bis 14 Tage vor der Hauptversammlung) eingehende Anträge zu den Tagesordnungspunkten berücksichtigt. Die Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG wird im elektronischen Bundesanzeiger am 28.07.2017 veröffentlicht.
Insbesondere möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen
1. Gem. § 11 Ziff. 4 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden.
2. Gem. § 12 Ziff. 3 der Satzung kann Stimmrechtsvollmacht erteilt werden, sie muss jedoch in schriftlicher Form der Gesellschaft vorliegen. Das Stimmrecht kann nur durch den Aktionär selbst, einen anderen Aktionär oder durch den Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie des Aktionärs ausgeübt werde. Siehe Anlage Rückantwort mit Vollmacht
3. Beschlüsse über Anträge können nur gefasst werden über Gegenstände der Tagesordnung, die ordnungsgemäß bekannt gemacht sind (§ 124 Abs. 4 AktG). Bezüglich des Antragsrechts der Aktionäre ist auf §§ 122 – 124 AktG hinzuweisen: danach können nur Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Hauptversammlung bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe an den Vorstand so rechtzeitig zu stellen, dass diese Gegenstände spätestens binnen 10 Tagen nach der Einberufung der Hauptversammlung noch bekannt gemacht werden können.
Karlsruhe, den 25.07.2017
Der Vorstand
Philipp Schertel