Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG – Ordentliche Hauptversammlung

Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG

Karlsruhe

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Freitag, dem 09. September 2022, 19:00 Uhr,

in der Gaststätte der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG,
Gut Scheibenhardt 1, 76135 Karlsruhe,

 

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, Sitz Karlsruhe, eingetragen beim Amtsgericht Registergericht Mannheim unter HRB Nr. 107723, ein.

Tagesordnung

TOP 1

Bericht über das Geschäftsjahr 2021

Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses mit Lagebericht zum 31.12.2021.

TOP 2

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2021

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag i.H. von € 19.535,74 auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Verlustvorträge von € 485.046,98 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 504.582,72.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt Entlastung von Christian Fitterer vor.

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrats

Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Herr Knut Laufhütte 01.01.2021 – 31.12.2021
Herr Klaus Sörensen 01.01.2021 – 22.10.2021
Frau Christl Gernsbeck 01.01.2021 – 22.10.2021
Herr Henrik Hotz 22.10.2021 – 31.12.2021
Herr Stanislaw Jakubiec 22.10.2021 – 31.12.2021

zu entlasten.

TOP 5

Bericht des Vorstandes zum laufenden Geschäftsjahr

TOP 6

Beschlussfassung der Aktionäre und damit mehrheitlich stimmberechtigten Mitglieder im Golfclub Hofgut Scheibenhardt e.V. über die ungeteilte ordentliche Mitgliedschaft mit Spielbetrieb im DGV und BWGV durch die Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, ab dem Jahr 2022 zur Sicherung des Spielbetriebes unserer Golfanlage, nachdem der Golfclub Hofgut Scheibenhardt e.V. den Spielbetrieb am 24.01.2022 aufgegeben hat.

Die Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG bittet ihre Aktionäre um Zustimmung zur Übernahme der Organisation und Ausübung der ungeteilten ordentlichen Mitgliedschaft mit Spielbetrieb im DGV und BWGV und des damit verbundenen Spielbetriebes auf der Golfanlage der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, ab dem Jahr 2022.

 

Beschluss:

Die Aktionäre und damit mehrheitlich stimmberechtigten Mitglieder im Golfclub Hofgut Scheibenhardt e.V. stimmen der ungeteilten ordentlichen Mitgliedschaft mit Spielbetrieb im DGV und BWGV, durch die Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG, ab dem Jahr 2022 zur Sicherung des Spielbetriebes unserer Golfanlage, nachdem der Golfclub Hofgut Scheibenhardt e.V. den Spielbetrieb aufgegeben hat, zu.

 

Teilnahme:

Anträge von Aktionären:

Anträge/​Gegenanträge § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt können an den Vorstand der AG gerichtet werden.

Wir werden zugänglich zu machende Anträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.hofgut-scheibenhardt.de/​hauptversammlung

veröffentlichen. Entsprechend § 126 Abs. 1 AktG werden dabei alle bis zum 25.08.2022, 24:00 Uhr, (bis 14 Tage vor der Hautversammlung) eingehenden Anträge zu den Tagesordnungspunkten berücksichtigt. Die Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG wird im elektronischen Bundesanzeiger am 02.08.2022 veröffentlicht.

Insbesondere möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

1. Gem. § 11 Ziff. 4: Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden.

2. Gem. § 12 Ziff. 3 der Satzung kann Stimmrechtsvollmacht erteilt werden, sie muss jedoch in schriftlicher Form der Gesellschaft vorliegen. Das Stimmrecht kann nur durch den Aktionär selbst, einen anderen Aktionär oder durch den Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie des Aktionärs ausgeübt werden.

3. Beschlüsse über Anträge können nur gefasst werden über Gegenstände der Tagesordnung, die ordnungsgemäß bekannt gemacht sind (§ 124 Abs. 4 AktG). Bezüglich des Antragsrechts der Aktionäre ist auf §§ 122- 124 AktG hinzuweisen: danach können nur Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Hauptversammlung bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe an den Vorstand so rechtzeitig zu stellen, dass diese Gegenstände spätestens binnen 10 Tagen nach der Einberufung der Hauptversammlung noch bekannt gemacht werden können.

 

Karlsruhe, den 02.08.2022

Der Vorstand
Christian Fitterer

 

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