Golfplatz Prenden AG – Hauptversammlung 2018

Golfplatz Prenden AG

Wandlitz

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Golfplatz Prenden AG

am Mittwoch, den 05. Dezember 2018, 13.00 Uhr, im Clubhaus der Golfplatz Prenden AG, Waldweg 3, 16348 Prenden

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Vorlage der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2013 bis 2016, Bericht des Vorstands nebst Bericht des Aufsichtsrats

3.

Beschluss über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor die Jahresüberschüsse 2013 bis 2016 mit dem Verlustvortrag 2012 in Höhe von € 5.974.610,91 auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Entlastung des Vorstandes für die Geschäftsjahre 2013 bis 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2013 bis 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

Neuwahlen des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsmitglieder setzten sich nach der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: Frau Heide Thater, wohnhaft in 68782 Brühl, Kauffrau, sowie Frau Iryna Thater, wohnhaft in 22301 Hamburg, Betriebswirtin (B.Sc.), und Frau Andrea Trost, wohnhaft in 69120 Heidelberg, Dipl. Architektin.

Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Jahresabschlüsse liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus. Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Thater
– Vorstand –

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