Gontermann AG
Siegen
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der Gontermann AG
am Dienstag, dem 16. August 2016, 15:00 Uhr,
im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft in 57074 Siegen, Hauptstraße 20, ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Siegen, Hauptstr. 20, zur Einsicht aus. |
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2. |
Ergebnisverwendung Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats: |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats: |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats: |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Vorschlag des Aufsichtsrats: |
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6. |
Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung der vollzogenen Übertragung von Namensaktien der früheren Aktionärin Sigrun Bartels (781 Stückaktien) auf die Gontermann Holding GmbH Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats: |
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7. |
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gontermann AG, Siegen, auf die Gontermann Holding GmbH, Siegen, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Die Gontermann Holding GmbH mit Sitz in Siegen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1745, ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar mit insgesamt 1.845.683 auf den Namen lautenden Stückaktien am Grundkapital der Gontermann AG beteiligt und mit diesem Bestand vollständig im Aktienregister der Gontermann AG eingetragen. Das Grundkapital der Gontermann AG beträgt EUR 1.853.262,00 und ist eingeteilt in 1.853.262 auf den Namen lautende Stückaktien. Damit hält die Gontermann Holding GmbH mehr als 95 % des Grundkapitals der Gontermann AG und ist deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs.1 Satz 1 Aktiengesetz („AktG“). Die Gontermann Holding GmbH hat sich entschlossen, von der in §§ 327a ff. AktG geregelten Möglichkeit, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. aktienrechtlicher Squeeze Out), Gebrauch zu machen. Mit Schreiben vom 4. Juli 2016 hat die Gontermann Holding GmbH ein entsprechendes Verlangen i.S.d. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an den Vorstand der Gontermann AG gerichtet und die Barabfindung auf EUR 330,00 für je 11 auf den Namen lautende Stückaktien festgelegt. Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats Zu diesem Tagesordnungspunkt 7 liegen ab Einberufung der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gontermann AG, Hauptstraße 20, 57074 Siegen, zur Einsichtnahme aus:
Jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorstehenden Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. |
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, die Einzelheiten zur Anmeldung der Teilnahme der Hauptversammlung in der Einberufung festzulegen. In die Berechnung der Frist sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht einzubeziehen.
Daraus ergibt sich vorliegend, dass die im Aktienregister eingetragenen Namensaktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, wenn sie sich bis zum Ablauf des 9. August 2016 bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) in deutscher Sprache verfasst sein und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse vor Ablauf des 9. August 2016 zugehen:
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Siegen, im Juli 2016
Gontermann AG
Der Vorstand