Gonze & Schüttler Wirtschaftsberatung, Steuerberatungsgesellschaft Aktiengesellschaft: Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Gonze & Schüttler Wirtschaftsberatung, Steuerberatungsgesellschaft Aktiengesellschaft

Nidderau

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die MINERVA Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig als übertragende Gesellschaft auf die Gonze & Schüttler Wirtschaftsberatung, Steuerberatungsgesellschaft Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Nidderau als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der MINERVA Steuerberatungsgesellschaft mbH in der Hand der übernehmenden Gonze & Schüttler Wirtschaftsberatung, Steuerberatungsgesellschaft Aktiengesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die – 2 – tmp8638.doc Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

 

Gonze & Schüttler Wirtschaftsberatung, Steuerberatungsgesellschaft Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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