Good Brands AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Good Brands AG
Mannheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 29.04.2019

Good Brands AG

Mannheim

ISIN: DE000A2AA5A0
WKN: A2AA5A; A2NB3Z

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 7. Juni 2019, 10.30 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gebser + Partner AG, Großer Besprechungsraum,
Mörfelder Landstraße 117, 60598 Frankfurt am Main, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Good Brands AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Turley-Straße 8, 68167 Mannheim, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.goodbrands-ag.com unter dem Link „Aktie“) veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Entsprechend ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Mannheim, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

II.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1.

Freiwillige Hinweise für Aktionäre

Da die Aktien der Gesellschaft lediglich im Freiverkehr der Hamburger Wertpapierbörse notiert sind, erfolgen die nachstehenden Angaben, soweit sie nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG rechtlich zwingend sind, freiwillig.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am sechsten Kalendertag vor der Hauptversammlung angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft also spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai 2019, 24.00 Uhr, unter folgenden Adressen zugehen (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

Good Brands AG
Turley-Straße 8
68167 Mannheim
E-Mail: hv@goodbrands-ag.com

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am 30. Mai 2019, 24.00 Uhr (sog. „Technical Record Date“), entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters aus abwicklungstechnischen Gründen vom 31. Mai 2019 bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich), nicht ausgeführt werden.

3.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Turley-Straße 8, 68167 Mannheim, zur Einsicht aus und werden außerdem während der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt.

4.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 850.000,00 und ist eingeteilt in 850.000 stimmberechtigte Aktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00. Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 850.000.

5.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Etwaige Gegenanträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG sind per Post oder E-Mail zu richten an:

Good Brands AG
Turley-Straße 8
68167 Mannheim
E-Mail: hv@goodbrands-ag.com

Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären zugänglich gemacht, wenn diese innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, das heißt bis zum 23. Mai 2019, 24:00 Uhr unter vorstehender Adresse eingegangen sind.

6.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, ausgeübt werden. Auch in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und die Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft erforderlich.

 

Mannheim, im April 2019

Good Brands AG

Der Vorstand

 

Hinweise zum Datenschutz:

Die Good Brands AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) personenbezogene Daten (insbesondere Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien; gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um die Hauptversammlung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vorzubereiten und durchzuführen und den Aktionären und Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung sowie die Teilnahme der Aktionäre und der Bevollmächtigten an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.

Soweit personenbezogene Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank deren personenbezogene Daten an die Good Brands AG. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, insbesondere über das Teilnehmerverzeichnis. Die Daten werden regelmäßig gelöscht, wenn die dreijährige Frist zur Aufbewahrung gemäß § 134 Abs. 3 Satz 5 AktG abgelaufen ist und die Daten nicht mehr für etwaige Auseinandersetzungen über das Zustandekommen oder die Wirksamkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung benötigt werden.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Bevollmächtigten von der Good Brands AG im Hinblick auf ihre personenbezogene Daten Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Art. 20 DSGVO) verlangen. Diese Rechte können unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend gemacht werden:

Good Brands AG
Turley-Straße 8
68167 Mannheim

E-Mail: hv@goodbrands-ag.com

Zudem steht den Aktionären und Bevollmächtigten gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes, in dem die Good Brands AG ihren Sitz hat (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg), zu.

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