GORE German Office Real Estate AGFrankfurt am MainISIN: DE000A0Z26C8
|
a) |
Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft in Höhe |
||||
b) |
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Die
ausgegeben. |
||||
c) |
Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich die LIC Income-Producing Property, |
||||
d) |
Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und dem Einbringungswert |
||||
e) |
Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Sachkapitalerhöhung |
||||
f) |
§ 3 Absätze 1 und 2 der Satzung werden in Anpassung an die Kapitalerhöhung wie folgt
|
||||
g) |
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals im Wege der Sachkapitalerhöhung |
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zum vorstehenden einzigen Tagesordnungspunkt
über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG
und zur Begründung des vorgeschlagenen Ausgabebetrags
Der Vorstand hat zum vorstehenden einzigen Tagesordnungspunkt gemäß § 186 Absatz 4
Satz 2 AktG einen Bericht über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts bei der
vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung sowie die Begründung des vorgeschlagenen Ausgabebetrags
erstattet. Der Vorstandsbericht ist dieser Einladung zur Hauptversammlung als Anlage beigefügt.
II.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes Die gesamte Hauptversammlung wird am Mittwoch, den 8. Juni 2022, ab 11:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in unserem Investor-Portal, welches unter der Internetadresse
zu erreichen ist, übertragen. Die entsprechenden Zugangsdaten werden den Aktionären, Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts, Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Die Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung |
|||
2. |
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Investor-Portal und zur Ausübung Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 1. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter einer der nachstehenden
oder unter Nutzung des Investor-Portals unter der Internetadresse
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Für die Nutzung des Investor-Portals ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG nur als Aktionär, Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung nicht blockiert; Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, |
|||
3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionäre können ihre Stimme in Textform (§ 126b BGB) oder im Wege elektronischer Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich der Briefwahlstimmen können Zur Ausübung des Stimmrechts steht ferner das Investor-Portal unter der Internetadresse
zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am Gehen bei der Gesellschaft auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl durch |
|||
4. |
Verfahren für die Wahrnehmung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte Die Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
zur Verfügung, über das die Erteilung und Änderungen der Vollmacht, ihr Widerruf und Bevollmächtigte haben sich durch Vorlage einer Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen |
|||
5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich
zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen |
|||
6. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG i.V.m. § 1 Absatz Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter, |
|||
7. |
Gegenanträge (§ 126 Absatz 1 AktG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz) Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen den Vorschlag von Vorstand und
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 AktG einschließlich des
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft Nach § 126 Absatz 1 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge finden in der Hauptversammlung |
|||
8. |
Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Absatz 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, und ihre Bevollmächtigten haben Fragen sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, den 6. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich über das Investor-Portal unter der Internetadresse
einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht |
|||
9. |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245
ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter |
|||
10. |
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Investor-Portals Wird zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung ein Für den Zugang zum internetgestützten Investor-Portal der Gesellschaft benötigen Aktionäre Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte durch technische Weitere Einzelheiten zum Investor-Portal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen |
|||
11. |
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
abrufbar. Ferner werden dort nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. |
III.
Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) für Aktionäre
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sowie deren rechtskonforme Verarbeitung haben
für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb möchten wir Sie mit dieser Datenschutzerklärung
über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die GORE German Office Real
Estate AG im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der
virtuellen Hauptversammlung und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen
der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) zustehenden Rechte informieren.
Wir führen die außerordentliche Hauptversammlung am 8. Juni 2022 als virtuelle Hauptversammlung
ohne die physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durch. Die Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung aber per Bild- und Tonübertragung
über das Investor-Portal verfolgen, das durch unseren Dienstleister Computershare
Deutschland GmbH & Co. KG, Elsenheimerstr. 61, 80687 München, ausschließlich in unserem
Auftrag und nach unserer Weisung betrieben wird.
1. |
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden? Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die GORE German
|
||||||||||||||
2. |
Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und woher erhalten wir diese? Wenn Sie als Aktionär oder Aktionärsvertreter die virtuelle Hauptversammlung verfolgen
Wenn Sie unser Investor-Portal im Internet besuchen, erheben wir Daten über Zugriffe
jeweils zum Tag des Abrufs gültige Datenschutzerklärung. Schließlich verarbeiten wir auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen |
||||||||||||||
3. |
Zu welchen Zwecken und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen werden Ihre Daten verarbeitet? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Über das Investor-Portal können Sie unter anderem Ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten Die Verarbeitung der oben genannten Zugangsdaten in Bezug auf das Investor-Portal Darüber hinaus verarbeiten wir die unter Ziffer 2. beschriebenen personenbezogenen Insofern haben wir ein berechtigtes Interesse, Ihnen das Investor-Portal als Service Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten für einen zuvor nicht genannten Zweck verarbeiten |
||||||||||||||
4. |
An welche Empfänger werden Ihre Daten von uns ggf. weitergegeben? Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung Der beauftragte Dienstleister erhält von uns ausschließlich solche personenbezogenen Konkret handelt es sich um folgenden Dienstleister:
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können Ihre im Teilnehmerverzeichnis enthaltenen Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, Schließlich kann uns die Verpflichtung treffen, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Im Übrigen geben wir Informationen nur weiter, sofern gesetzliche Bestimmungen dies |
||||||||||||||
5. |
Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten? Wir speichern Ihre oben genannten Daten grundsätzlich bis zu zwei Jahre nach Beendigung |
||||||||||||||
6. |
Werden Ihre Daten für eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall oder Profiling Wir nutzen weder Verfahren zur automatisierten Entscheidung im Einzelfall noch Profiling. |
||||||||||||||
7. |
Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten? Wir unterhalten angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, |
||||||||||||||
8. |
Welche Rechte stehen Ihnen nach dem Datenschutzrecht zu? Ihnen stehenden nach dem Datenschutzrecht die folgenden Rechte zu:
Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 |
||||||||||||||
9. |
Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben,
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr im vorgenannten |
Frankfurt am Main, im Mai 2022
GORE German Office Real Estate AG
Der Vorstand
Anlage
zur Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der
GORE German Office Real Estate AG
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A0Z26C8
WKN: A0Z26C
Bericht des Vorstands gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG
zum einzigen Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Hauptversammlung am
Mittwoch, den 8. Juni 2022
über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts und zur Begründung des vorgeschlagenen
Ausgabebetrags
I.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der GORE German Office Real Estate AG mit Sitz in
Frankfurt am Main („GORE“ oder „Gesellschaft“) schlagen der Hauptversammlung Folgendes vor:
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer
Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie
entsprechende Änderung der Satzung
II.
Der Beschlussvorschlag lautet im Einzelnen wie folgt:
a) |
Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft in Höhe |
||||
b) |
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Die
ausgegeben. |
||||
c) |
Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich die LIC Income-Producing Property, |
||||
d) |
Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und dem Einbringungswert |
||||
e) |
Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Sachkapitalerhöhung |
||||
f) |
§ 3 Absätze 1 und 2 der Satzung werden in Anpassung an die Kapitalerhöhung wie folgt
|
||||
g) |
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals im Wege der Sachkapitalerhöhung |
III.
Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt den Erwerb von
sämtlichen (voraussichtlich Stück 265.648.734) Aktien der Kommanditisten (class A5 ordinary shares) an dem noch in Gründung befindlichen Teilfonds (sub-fund) 5 “GREENFINCH REAL ESTATE ASSET FUND” des GREENFINCH GLOBAL INVEST FUND S.C.A.,
SICAV-FIS, einer als Kommanditgesellschaft auf Aktien (société en commandite par actions) verfassten Investmentgesellschaft mit variablem Kapital – Spezialinvestmentfonds
(société d’investissement à capital variable – Fonds d’investissement spécialisé) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 188392, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L – 1371 Luxembourg, was rund
99,99 % des Gesellschaftskapitals des Debt-Fonds entspricht, (die einzubringenden
sämtlichen (voraussichtlich Stück 265.648.734) Aktien der Kommanditisten an dem Debt-Fonds
die „Debt-Fonds-Anteile“)
sowie
sämtlichen (voraussichtlich Stück 189.609.164) Aktien der Kommanditisten (class A1 ordinary shares) an dem Teilfonds (sub-fund) 1 der derzeit noch in der Rechtsform einer S.A.R.L.
(société à responsabiulité limitée) firmierenden, künftig im Zeitpunkt der Einbringung unter Income-Producing Property
SCA SICAV-RAIF als Kommanditgesellschaft auf Aktien (société en commandite par actions) verfassten Investmentgesellschaft mit variablem Kapital – reservierter alternativer
Investmentfonds (société d’investissement à capital variable – Fonds d’investissement alternatif réservé) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 263249, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L – 1371 Luxemburg, was rund
99,99 % des Gesellschaftskapitals des Property-Fonds entspricht, (die einzubringenden
sämtlichen (voraussichtlich Stück 189.609.164) Aktien der Kommanditisten an dem Property-Fonds
die „Property-Fonds-Anteile“ und die Debt-Fonds-Anteile und die Property-Fonds-Anteile zusammen die „Einbringungsanteile“)
von der
LIC IPP, also der LIC Income-Producing Property, einer einfachen Kommanditgesellschaft
(société en commandite simple) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 263014, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L – 1371 Luxemburg.
Die LIC IPP ist eine Zwischenholding-Gesellschaft, deren Anteile zu rund 99,99 % von
der SWISS LIFE (LUXEMBOURG) gehalten werden, einer zur Swiss Life-Gruppe gehörenden
Aktiengesellschaft (société anonyme) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 22663, Geschäftsanschrift: 2-6, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg. Die
Swiss Life-Gruppe mit der Swiss Life Holding AG, Zürich, Schweiz, als Konzernobergesellschaft
ist der größte Lebensversicherungskonzern der Schweiz.
Im Rahmen des Erwerbs sollen der LIC IPP als Gegenleistung für die Einbringung der
Einbringungsanteile GORE-Aktien angeboten werden. Die Einbringung erfolgt dabei nicht
vor dem Zeitpunkt, zu dem die Gründung des Debt-Fonds und der Formwechsel des Property-Fonds
in die Income-Producing Property S.C.A. SICAV-RAIF abgeschlossen sind.
Die anzubietenden GORE-Aktien sollen im Wege der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlage geschaffen werden.
Die unter dem einzigen Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung vorgeschlagene Erhöhung
des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 160.000.000,00 auf EUR 197.525.000,00 („Sachkapitalerhöhung“ oder „Transaktion“) dient der Finanzierung und Umsetzung dieses Erwerbs der Einbringungsanteile gegen
Ausgabe von Stück 160.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien an der Gesellschaft.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 3. März 2022 im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung
gemäß Art. 17 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung die Verständigung mit der LIC
IPP über die Eckpunkte der Sachkapitalerhöhung veröffentlicht.
Weil die mit der Sachkapitalerhöhung zu schaffenden Neuen Aktien ausschließlich für
die Zwecke des Erwerbs der Einbringungsanteile ausgegeben werden sollen, ist bei der
vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung das Bezugsrecht der GORE Aktionäre ausgeschlossen.
Im Folgenden erstattet der Vorstand gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG einen Bericht
über die Gründe für den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowie die Begründung
des Ausgabebetrags im Rahmen der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung.
Für den Bericht werden zunächst in diesem Abschnitt III. der Hintergrund der geplanten
Transaktion sowie die geplante Transaktion selbst dargestellt. Dies betrifft insbesondere
(i) die Beschreibung der Gesellschaft, des Debt-Fonds und des Property-Fonds (ii)
das Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Transaktion, (iii)
die Erläuterung der Bewertung der an der Transaktion beteiligten Unternehmen sowie
(iv) die Angemessenheit des Austauschverhältnisses.
In Abschnitt IV. wird dann die sachliche Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses
im Rahmen der Sachkapitalerhöhung sowie der vorgeschlagene Ausgabebetrag bzw. das
vorgeschlagene Austauschverhältnis begründet.
1. |
Hintergrund der geplanten Transaktion
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Darstellung der geplanten Transaktion
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. |
Erläuterungen und Begründung des Austauschverhältnisses
|
IV.
Der Vorstand erstattet hiermit der Hauptversammlung gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG
folgenden spezifischen Bericht zur Begründung des beabsichtigten Bezugsrechtsausschlusses
im Rahmen des vorgenannten Beschlussvorschlags zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen.
Dabei gelten die in Abschnitt III. enthaltenen, für die Transaktion getroffenen Aussagen
auch für diesen spezifischen Bericht und werden auch dessen Bestandteil.
Bericht des Vorstands gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu dem im einzigen Tagesordnungspunkt
(Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen) zu beschließenden Bezugsrechtsauschluss
1. |
Vorbemerkung Grundsätzlich steht den Aktionären bei einer Kapitalerhöhung ein gesetzliches Bezugsrecht Der Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss besteht darin, Der Zweck des vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses liegt im Interesse der Gesellschaft, Das Austauschverhältnis und damit der Ausgabebetrag in Form des Wertes der Einbringungsanteile |
||||||||
2. |
Interesse der GORE an dem Bezugsrechtsausschluss Der Zweck des vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses – Erwerb der Einbringungsanteile Für die Gesellschaft und die Aktionäre der Gesellschaft ergibt sich durch den Erwerb
|
||||||||
3. |
Geeignetheit und Erforderlichkeit des Bezugsrechtsausschlusses Der Vorstand hält den Bezugsrechtsausschluss für geeignet und erforderlich, um den
|
||||||||
4. |
Auswirkungen der Sachkapitalerhöhung auf die Aktionärsstruktur der Gesellschaft Die Durchführung der Sachkapitalerhöhung mittels der von der außerordentlichen Hauptversammlung Aufgrund der Angemessenheit des Austauschverhältnisses und des Ausgabebetrages in |
||||||||
5. |
Angemessenheit des Bezugsrechtsausschlusses und Angemessenheit des Austauschverhältnisses Der Vorstand hat die Bewertung der zu erwerbenden Einbringungsanteile auf der Grundlage Insgesamt hält der Vorstand den ermittelten Wert der Einbringungsanteile sowie den |
Frankfurt am Main, im Mai 2022
GORE German Office Real Estate AG
Der Vorstand