Greenwich Beteiligungen AG – Ordentliche Hauptversammlung

Greenwich Beteiligungen AG

Bautzen

WKN: A2B PL1 /​ ISIN DE 000A2BPL17
WKN: A3H 22A /​ ISIN DE 000A3H22A3

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der
Greenwich Beteiligungen AG
am Samstag, 16.07.2022,
um 14:00 Uhr
in die
Gaststätte Lusatia
Löbauer Straße 26,
02625 Bautzen
ein.

TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Diese Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kupferhammer 6, 02625 Bautzen aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär übersandt.

Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 in seiner Sitzung am 17.05.2022 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2021 festgestellten Bilanzgewinn in Höhe von € 300.908,62 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 2.844.875,00 eingeteilt in 2.844.875 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die 2.844.875 Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem Depot führenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:

Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7
73033 Göppingen
Telefax: +49 (0) 7161 969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des

25.06.2022 (00:00 Uhr MESZ, sog. Nachweisstichtag)

beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des

09.07.2022 (24:00 Uhr MESZ)

unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen, und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 01.07.2022, 24:00 Uhr (MESZ) schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft zu richten.

Adresse für eventuelle Gegenanträge

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge zur Verfügung:

Greenwich Beteiligungen AG
Kupferhammer 6
02625 Bautzen
Telefax: +49 (0) 3591 530288-6
E-Mail: reinhardt@greenwich-ag.de

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Der Bevollmächtigte hat sich zu legitimieren.

Hinweis zur Datenverarbeitung für Aktionäre und Aktionärsvertreter:

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist die Greenwich Beteiligungen AG, Kupferhammer 6, 02625 Bautzen. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist bestellt und unter E-Mail-Adresse

reinhardt@greenwich-ag.de

zu erreichen.

Die Greenwich Beteiligungen AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.

Die Aktien der Gesellschaft sind Inhaberaktien. Es wird daher kein Aktienregister geführt. Wir erhalten Daten der Aktionäre aber v. a. im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung. Es handelt sich dabei um Daten, die der Gesellschaft von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die Gesellschaft übermittelt werden. Das sind insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie; gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters.

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten daher in erster Linie für die Durchführung der Hauptversammlung. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten ggfs. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, soweit diese anwendbar sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c EU Datenschutz-Grundverordnung.

 

Bautzen, im Juni 2022

Greenwich Beteiligungen AG

Der Vorstand

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