Greenwich Beteiligungen AG
Bautzen
WKN: A2BPL1 / ISIN DE 000A2BPL17
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der
Greenwich Beteiligungen AG
am Donnerstag, den 30. August 2018,
um 11.00 Uhr
in die
Gaststätte Lusatia
Löbauer Straße 26
02625 Bautzen
ein.
TAGESORDNUNG:
Vorbemerkung: Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Greenwich Beteiligungen AG vom 29.08.2017 sind vom Landgericht Leipzig gemäß Urteil vom 27.12.2017 (Az.: 4 HKO 2204/17 und 4 HKO 2223/17) für nichtig erklärt worden. Dementsprechend sind diese Beschlüsse nunmehr zu wiederholen. Dies betrifft die nachfolgenden Beschlüsse TOP 2 und TOP 3 sowie TOP 7.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Diese Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kupferhammer 5, 02625 Bautzen aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär übersandt. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in seiner Sitzung am 15. Juni 2017 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Diese Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kupferhammer 5, 02625 Bautzen aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär übersandt. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in seiner Sitzung am 02. Juli 2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 4 keine Beschlussfassung erfolgt. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96, 101 AktG i.V.m. § 7 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats,
sind durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden am 27.02.2018 gerichtlich bestellt worden. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 664.500,00 eingeteilt in 664.500 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die 664.500 Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem Depot führenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
Bankhaus Gebr. Martin AG |
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
9. August 2018 (00:00 Uhr, sog. Nachweisstichtag)
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des
23. August 2018 (24:00 Uhr)
unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen, und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem Depot führenden Institut in Verbindung zu setzen.
Adresse für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
Greenwich Beteiligungen AG |
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Der Bevollmächtigte hat sich zu legitimieren.
Bautzen, im Juli 2018
Greenwich Beteiligungen AG
Der Vorstand