Greiffenberger AG – Ordentliche Hauptversammlung

Greiffenberger Aktiengesellschaft

Augsburg

ISIN: DE0005897300 /​ WKN: 589730

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 7. Juli 2022
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG

am Donnerstag, den 7. Juli 2022, um 14:00 Uhr (MESZ) die als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) durchgeführt wird.

Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die geschlechtsspezifische
Schreibweise verzichtet und die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schließt
alle Geschlechter mit ein.

Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten im
passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im
Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend
unter Abschnitt V.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten in der
Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg (Sheridan Tower). Eine physische Teilnahme
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters
der Gesellschaft) vor Ort ist nicht möglich.

I. TAGESORDNUNG

 
1.│

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger AG und des gebilligten
Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2021, der Lageberichte für die Greiffenberger
AG (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und für
den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB)
für das Geschäftsjahr 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinnes

Diese Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung sowie auch während der Hauptversammlung
über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

eingesehen werden.

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand für das Geschäftsjahr
2021 jeweils aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Greiffenberger
AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Feststellung
durch die Hauptversammlung entfällt damit.

2.│

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 1.895.734,07
in voller Höhe, das heißt in Höhe eines Betrages von EUR 1.895.734,07, in die Gewinnrücklagen
einzustellen.

3.│

Vorlage des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichtes für das
Geschäftsjahr 2021

Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft
geprüfte Vergütungsbericht 2021 wird der Hauptversammlung zur Erörterung vorgelegt.
Eine Beschlussfassung ist gemäß § 120 Abs. 5 AktG zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
vorgesehen.

4.│

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.│

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

6.│

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg,
zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022
zu wählen.

7.│

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern,
die sämtlich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung zu wählen
sind. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet planmäßig mit der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Juli 2022. Der Hauptversammlung
soll daher vorgeschlagen werden, die Herren Stefan Greiffenberger, Dr. Antonio Fernández
und Dirk Liedtke erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Gemäß der Empfehlung C.15 des
Deutschen Corporate Governance Kodex soll die Wahl als Einzelwahl durchgeführt werden.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Wahlvorschläge für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden auf Grundlage der Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die vorgeschlagenen Kandidaten
Dr. Antonio Fernández und Dirk Liedtke sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats als
unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Mit dem Vorschlag
von Herrn Stefan Greiffenberger, eines der Gesellschafter der Hauptaktionärin der
Greiffenberger AG, wird der Eigentümerstruktur der Gesellschaft Rechnung getragen.
Alle vorgeschlagenen Kandidaten verfügen jeweils sowohl über den in § 100 Abs. 5 AktG
für mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats geforderten Sachverstand auf dem Gebiet
der Rechnungslegung als auch über den in § 100 Abs. 5 AktG für ein weiteres Mitglied
geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs.
5 AktG. Ferner sind die Vorgeschlagenen mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig
ist, vertraut. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei den Kandidaten versichert, dass
sie den zu erwartenden Zeitaufwand für ihr Aufsichtsratsmandat aufbringen können.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, jeweils einzeln folgende Herren mit Wirkung auf das
Ende dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das am 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Stefan Greiffenberger, wohnhaft in Augsburg,
Unternehmer

b)

Herrn Dr. Antonio Fernández, wohnhaft in Augsburg,
Vorstandsvorsitzender der HOSOKAWA Alpine AG, Augsburg

c)

Herrn Dirk Liedtke, wohnhaft in Wörthsee,
Geschäftsführer der LEAD Corporate Finance & Consulting GmbH, München

Der Aufsichtsrat geht in seiner derzeitigen Zusammensetzung davon aus, dass von den
gemäß lit. a) bis c) zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nach deren Wahl durch die
Hauptversammlung Herr Stefan Greiffenberger aus der Mitte des Aufsichtsrats zur Wahl
zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates vorgeschlagen werden wird.

Gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden folgende
persönliche und geschäftliche Beziehungen von Herrn Stefan Greiffenberger zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär offengelegt:

Herr Stefan Greiffenberger ist Gesellschafter der Hauptaktionärin, der Greiffenberger
Holding GmbH

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den weiter vorgeschlagenen Kandidaten,
den Herren Dr. Fernández und Liedtke und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender
Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Sowohl Herr Greiffenberger als auch Herr Dr. Fernández und Herr Liedtke haben keine
Mandate in anderen Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz zu bilden sind, bzw. in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne.

Nähere Angaben zu den Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten der vorgeschlagenen
Kandidaten sowie ihren wesentlichen Tätigkeiten neben ihren Aufsichtsratsmandaten
sind den auf der Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

zugänglich gemachten Lebensläufen zu entnehmen.

II. VERGÜTUNGSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Im nachfolgenden Vergütungsbericht gemäß den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz
(„AktG“) werden die Vergütungen der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats der Greiffenberger AG (auch „Gesellschaft“ genannt) im Geschäftsjahr 2021 dargestellt und erläutert. Der Vergütungsbericht
stellt die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung dar und erläutert diese. Der Bericht
erläutert ferner die Höhe und Struktur der Bezüge der Mitglieder von Vorstand und
Aufsichtsrat.

A. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021

Zusammenfassung des wirtschaftlichen Umfelds der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021

Die wirtschaftliche Entwicklung blieb auch im Geschäftsjahr 2021 von den Folgen der
Corona-Pandemie und deren Eindämmung beeinflusst. Besonders die durch die Eindämmungsmaßnahmen
entstandenen Lieferengpässe sowie die gestiegenen Energiepreise waren für die wirtschaftliche
Gesamtentwicklung weiterhin von Bedeutung.

Die Covid-19-Pandemie hat im Geschäftsjahr 2021 auch die Automobilindustrie, die ein
wichtiger Zielmarkt für die Gesellschaft – bzw. deren Tochtergesellschaft J.N. Eberle
& Cie. GmbH – ist, weiter negativ beeinflusst. Insbesondere der Mangel an Halbleitern
setzte nicht nur den Automobilunternehmen zu, sondern wirkte sich auch negativ auf
die Transportindustrie und in Folge auf die Lieferketten aus. Auf dem europäischen
Pkw-Markt wurden im Jahr 2021 mit knapp 11,8 Mio. Neufahrzeuge rund 2 % weniger als
im Vorjahr zugelassen.

Das Geschäftsjahr 2021 war zudem gekennzeichnet durch enorme Preiserhöhungen auf der
Beschaffungsseite. Insbesondere die Stahlpreise wiesen eine bis dato nicht gekannte
Dynamik auf. Zusätzlich kam es zu teils deutlichen Lieferverzögerungen, die auch andere
Bereiche wie Maschinenteile betraf. Daneben war eine Verknappung und Verteuerung der
Frachtkapazitäten zu beobachten.

Performance der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021

Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft als Industrieholding ohne eigenen operativen
Umsatz wird im Wesentlichen durch die Geschäftsentwicklung ihrer Tochtergesellschaft,
der J.N. Eberle & Cie. GmbH (nachfolgend auch „Eberle“), mit der auch ein Gewinnabführungsvertrag besteht, bestimmt.

Die Geschäftsentwicklung des Greiffenberger-Konzerns wurde auch im Geschäftsjahr 2021
stark von der Corona-Krise beeinflusst, da die Unternehmens-Gruppe unter anderem in
konjunktursensiblen Bereichen tätig ist. Die wichtigsten Zielmärkte sind weiterhin
der Maschinenbau, die stahl- und metallverarbeitende sowie die Automobilindustrie.
Alle Industrien waren stark bzw. sind weiterhin von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
betroffen.

Eberle ist es in diesem anspruchsvollen Umfeld gelungen, Zusatzaufträge von einem
bestehenden Großkunden zu erhalten. Daneben trug die im Vergleich zum Wettbewerb gute
Lieferperformance dazu bei, den Umsatz im Geschäftsjahr 2021 deutlich zu steigern.

Das Geschäftsjahr 2021 startete somit mit dem höchsten Umsatz eines ersten Quartals
seit Beginn der Restrukturierung der Unternehmensgruppe der Gesellschaft. Während
das zweite Quartal einen verhältnismäßig normalen Umsatzverlauf aufwies, konnte der
Umsatz im dritten Quartal nochmals deutlich gesteigert und der höchste Quartalsumsatz
in der jetzigen Struktur der Greiffenberger-Gruppe erzielt werden. Auch das vierte
Quartal konnte mit einem Quartalsrekord das Geschäftsjahr 2021 abrunden. Insgesamt
erzielte die Greiffenberger Gruppe den höchsten Jahresumsatz seit Beginn der Restrukturierung.
Im gleichen Zeitraum konnten außerdem Auftragseingänge verbucht werden, die noch oberhalb
des Umsatzes lagen. Die Book-to-Bill-Ratio (Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz)
lag im Gesamtjahr bei 1,19 (Geschäftsjahr 2020: 1,03). Insgesamt lag der Bruttoumsatz
des Berichtsjahres bei EUR 59,4 Mio. (Geschäftsjahr 2020: EUR 44,3 Mio.), was einer
Steigerung von 33,9 % verglichen mit dem Vorjahr entspricht.

Vor diesem Hintergrund erzielte die Gesellschaft ein Konzernergebnis vor Zinsen und
Steuern (EBIT) in Höhe von EUR 2,1 Mio. (Geschäftsjahr 2020: EUR 17,2 Mio.). Im Vorjahr
war das Konzern-EBIT aufgrund des Immobilienverkaufes durch einen positiven einmaligen
Sondereffekt gekennzeichnet gewesen. Ohne diesen Sondereffekt hätte die Gesellschaft
im Geschäftsjahr 2020 ein EBIT in Höhe von EUR -1,6 Mio. erzielt. Das EBIT der Greiffenberger-Gruppe
im Geschäftsjahr 2021 lag somit innerhalb des prognostizierten Intervalls von EUR
1,0 Mio. bis EUR 3,0 Mio.

Die Geschäftsentwicklung der J.N. Eberle & Cie. GmbH ist im Geschäftsjahr 2021 vor
dem Hintergrund einer extremen Dynamik auf der Beschaffungsseite insgesamt deutlich
besser verlaufen, als dies Anfang des Geschäftsjahres angedacht war. Insbesondere
der rasante Umschwung aus der Phase der Kurzarbeit in eine weitgehende Vollauslastung
stellte die Unternehmen der Greiffenberger Gruppe vor hohe Herausforderungen, die
sehr gut bewältigt werden konnten. Aufgrund der beschriebenen Dynamik konnten die
Preise auf der Kundenseite nicht in gleicher Geschwindigkeit auf das angestrebte Niveau
gebracht werden. Dies wird eine der wesentlichen Aufgaben für das laufende Geschäftsjahr
2022 werden.

Auf der Finanzierungsseite konnte die ursprünglich angedachte Anschlussfinanzierung
über die LfA Förderbank im Geschäftsjahr 2021 nicht abgeschlossen werden. Dafür gelang
es, zusätzliche Kreditrahmen mit zwei namhaften deutschen Bankinstituten zu generieren,
die das geplante weitere Wachstum absichern sollen.

Eingedenk aller mit der Covid-19-Pandemie verbundenen Aspekte und Unberechenbarkeiten
ergibt sich in Summe für das Geschäftsjahr 2021 ein gutes Gesamtbild für die Performance
der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen.

Veränderungen im Vorstand

Seit dem Beginn des 1. Januar 2021 besteht der Vorstand der Gesellschaft ausschließlich
aus Herrn Martin Döring, der in Personalunion als alleiniger Geschäftsführer auch
die Tochtergesellschaft J.N. Eberle & Cie. GmbH führt. Das vormals weitere Vorstandsmitglied
Herr André Bertram ist zum 31. Dezember 2020 aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2021 endeten die Ämter des
damaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Marco Freiherr von Maltzan, sowie
des weiteren Mitglieds des Aufsichtsrats, Herrn Peter Baumgartner. Die ordentliche
Hauptversammlung hat Herrn Dr. Antonio Fernández und Herrn Dirk Liedkte zu neuen Mitgliedern
des Aufsichtsrats gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung hat der Aufsichtsrat
im Anschluss Herrn Stefan Greiffenberger zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Dirk
Liedtke zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Verabschiedung und Billigung des Vorstandsvergütungssystems nach § 87a AktG

Im Frühjahr 2021 hat der Aufsichtsrat entsprechend der durch das Gesetz zur Umsetzung
der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 2019 („ARUG II“) umgesetzten Regelungen erstmals ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
der Greiffenberger AG nach Maßgabe des durch das ARUG II neu eingeführten § 87a AktG
aufgestellt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Juni 2021 hat dieses Vergütungssystem
mit einer Mehrheit von 84,10 % gebilligt. Ausführliche Informationen zu dem Vergütungssystem
gemäß § 87a AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.greiffenberger.de

> Investor Relations > Corporate Governance >Vergütungsbericht.

Keine Anwendung des Vorstandsvergütungssystems auf die laufenden Dienstverträge im
Geschäftsjahr 2021

Das aktuelle Vergütungssystem gilt für alle ab dem 22. April 2021 neu abzuschließenden,
zu ändernden oder zu verlängernden Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern. Die zuvor
abgeschlossenen Dienstverträge unterliegen diesem Vergütungssystem, das gleichzeitig
bislang das einzige vom Aufsichtsrat aufgestellte Vergütungssystem der Gesellschaft
gemäß § 87a AktG ist, nicht. Der aktuelle Dienstvertrag des einzigen Mitglieds des
Vorstands, Herrn Martin Döring, wurde in seiner aktuell gültigen Fassung am 16./​28.
September 2020, d.h. vor Beschlussfassung und Billigung des aktuellen Vergütungssystems,
abgeschlossen. Daher wurde das aktuelle Vergütungssystem bislang noch nicht auf Dienstverträge
der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft angewandt.

Anwendung des abstrakten Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021

Das gegenüber den Vorjahren unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist
abschließend in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Mit einer Mehrheit von
95,11 % hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Juni 2021 das
abstrakte Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder bestätigt. Im Geschäftsjahr
2021 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat vollständig angewendet.

B. Vergütung der Mitglieder des Vorstands

1. Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Greiffenberger AG setzt sich aus festen,
erfolgsunabhängigen, und variablen, erfolgsabhängigen Bestandteilen zusammen. Maßstab
für die Angemessenheit der Vergütung sind insbesondere die Aufgaben des jeweiligen
Vorstandsmitglieds, dessen persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der
Erfolg und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft.

Feste Vergütungsbestandteile

Die Festvergütung des Vorstandsmitglieds im Geschäftsjahr 2021 setzt sich aus Grundvergütung
und Nebenleistungen zusammen.

Die Grundvergütung wird monatlich in gleichen Teilbeträgen gezahlt. Die jährliche
Grundvergütung des einzigen im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieds Martin
Döring betrug EUR 245.249,52.

Zusätzlich erhielt das Vorstandsmitglieder Nebenleistungen, wie beispielsweise die
Bereitstellung eines Dienstwagens, Gehaltsfortzahlungen im Krankheits- oder Versterbensfalle,
Zuschüsse zu bzw. Aufnahme in Versicherungen und der Abschluss einer D&O-Versicherung.
Der konkrete Betrag der Nebenleistungen im Geschäftsjahr 2021 des Vorstandsmitglieds
betrug EUR 11.010,35.

Die feste Vergütung des einzigen im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieds
Herrn Martin Döring fördert die langfristige Entwicklung der Gesellschaft, indem sie
ein sicheres, planbares und wettbewerbsfähiges Einkommen darstellt und dadurch keinen
Anreiz schafft, unnötige Risiken im Zusammenhang mit der variablen Vergütung einzugehen.
In Verbindung mit den variablen Vergütungsbestandteilen schaffen die festen Vergütungsbestandteile
Anreize, das operative Geschäft an der übergeordneten Geschäftsstrategie auszurichten
und damit der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft zu dienen.

Variable Vergütungsbestandteile

Die variable gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 für das
in dem Geschäftsjahr amtierende Vorstandsmitglied Martin Döring setzte sich aus einer
variablen Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage und einer variablen Vergütung
mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage zusammen.

Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete variable Vergütung mit einjähriger
Bemessungsgrundlage umfasst (i) eine einjährig bemessene variablen Vergütung auf Basis
des jährlichen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von
0,55 % des EBITDA 2021, maximal EUR 30.000,00 pro Jahr, („Einjährige EBITDA-Vergütung“), und (ii) eine weitere einjährig bemessene variable Vergütung, die vom Erreichen
von zwei bis drei persönlichen Zielen für das Geschäftsjahr 2021 abhängt, in Höhe
begrenzt auf 0,55 % des EBITDA 2021, maximal jedoch EUR 30.000,00 pro Jahr („Zielabhängige Vergütung“). Für die Bestimmung des relevanten EBITDA ist jeweils das nach IFRS ermittelte
konsolidierte EBITDA gemäß dem Konzernabschluss der Gesellschaft maßgeblich. Für die
Zielabhängige Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 wurden folgende persönliche Ziele
vereinbart: Erreichen einer Anschlussfinanzierung für den Konzern ohne LfA-Bürgschaftszusagen
und das Erarbeiten einer nachhaltigen Strategie für die J.N. Eberle GmbH. Die vorbezeichneten
Leistungskriterien für die variable Vergütung wurden angewandt.

Die Auszahlung der Einjährigen EBITDA-Vergütung und der Zielabhängigen Vergütung erfolgt
nach Billigung des Konzernabschlusses 2021. Da die zugrundeliegende Leistung jedoch
bereits bis zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2021 vollständig erbracht wurde, schließt
die in diesem Vergütungsbericht jeweils ausgewiesene „gewährte“ Vergütung die im Geschäftsjahr
2021 erdiente Einjährige EBITDA-Vergütung und Zielabhängige Vergütung ein, wenngleich
die Auszahlung erst nach Ablauf des Berichtsjahrs erfolgt. Dies ermöglicht eine transparente
und verständliche Berichterstattung und stellt die Verbindung zwischen Performance
und Vergütung im Berichtszeitraum sicher. Die in diesem Sinne im Geschäftsjahr 2021
gewährte und geschuldete Einjährige EBITDA-Vergütung beträgt EUR 21.600,00 und die
Zielabhängige Vergütung beträgt EUR 16.100,00.

Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete variable Vergütung mit mehrjähriger
Bemessungsgrundlage orientierte sich am durchschnittlichen EBITDA über einen bestimmten
Zeitraum („Mehrjährige EBITDA-Vergütung“). Die Mehrjährige EBITDA-Vergütung entsprach vereinbarungsgemäß 1,1 % des durchschnittlichen
jährlichen EBITDA von jeweils maßgeblichen drei Jahren (für 2020 der Geschäftsjahre
2019, 2020 und 2021 bzw. für 2021 der Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022), höchstens
jedoch EUR 75.000,00 pro Jahr. Für die Bestimmung des relevanten EBITDA ist insoweit
das anhand des Konzernabschlusses nach IFRS ermittelte konsolidierte EBITDA der Gesellschaft
und des Teilkonzerns Eberle einschließlich der J.N. Eberle & Cie. GmbH maßgeblich.
Die Auszahlung der Mehrjährigen EBITDA-Vergütung, erfolgt erst, nachdem die Konzernabschlüsse
für sämtliche maßgeblichen Berechnungsjahre vorliegen.

Diese einzelnen, variablen Vergütungsbestandteile fördern die langfristige Entwicklung
der Gesellschaft, indem die Einjährige EBITDA-Vergütung und die Mehrjährige EBITDA-Vergütung
an der wesentlichen Steuerungskennzahl des Konzerns (EBITDA) und die Zielabhängige
Vergütung an strategisch wichtigen Zielen der Gesellschaft anknüpfen und so Anreize
geschaffen werden, das operative Geschäft an der übergeordneten Unternehmensstrategie
auszurichten.

2. Einhaltung der Maximalvergütung

Das aktuelle vom Aufsichtsrat beschlossene und von der Hauptversammlung gebilligte
Vergütungssystem gemäß § 87a AktG sieht eine jährliche Maximalvergütung von EUR 400.000
für jedes Vorstandsmitglied vor. Dieses Vergütungssystem war im Geschäftsjahr 2021
nicht auf die Dienstverhältnisse der Vorstandsmitglieder anzuwenden (siehe hierzu
oben unter Abschnitt A.).

Im Geschäftsjahr 2021 betrug die Gesamtvergütung, verstanden als die gewährte und
geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, des einzigen amtierenden
Mitglieds des Vorstands Herrn Martin Döring EUR 368.959,87 und die des früheren Mitglieds
des Vorstands Herrn André Bertram EUR 257.500,00.

Dementsprechend wäre die im aktuellen Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung
auch eingehalten worden, falls die vorgenannten Vergütungen dieser Maximalvergütung
unterfielen.

3. Rückforderung variabler Vergütung (Clawback)

Das aktuelle vom Aufsichtsrat beschlossene und von der Hauptversammlung gebilligte
Vergütungssystem gemäß § 87a AktG sieht prinzipiell Regelungen über die Rückforderung
variabler Vergütung (Clawback) vor. Dieses Vergütungssystem war im Geschäftsjahr 2021
jedoch nicht auf die Dienstverhältnisse der Vorstandsmitglieder anzuwenden (siehe
hierzu oben unter Abschnitt A.). Nach den für die im Geschäftsjahr 2021 in den maßgeblichen
Dienstverträgen der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden oder zuvor ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern
vereinbarten Regelungen ist keine Rückforderung variabler Vergütung (Clawback) vorgesehen.

Dementsprechend wurden im Geschäftsjahr 2021 auch keine variablen Vergütungsbestandteile
zurückgefordert.

4. Leistungen Dritter

Im Geschäftsjahr 2021 wurden dem einzigen in dem Geschäftsjahr amtierenden Vorstandsmitglied
Martin Döring keine Leistungen von einem Dritten in Hinblick auf seine Tätigkeit als
Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.

5. Leistungen bei Vertragsbeendigung

Im Vorstandsdienstvertrag des einzigen im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieds
sind keine Leistungen für den Fall der regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit
zugesagt. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ist ein Abfindungs-Cap
vereinbart. Hiernach darf die Abfindung in keinem Fall – je nachdem, was geringer
ist – den Wert von zwei Jahresbruttofestvergütungen oder der Vergütung, die bis zum
ursprünglich vereinbarten Vertragsende geschuldet wäre, übersteigen. Wird der Vertrag
aus einem vom Vorstand zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen für den Zeitraum
ab dem Beendigungszeitpunkt keine Zahlungen an den Vorstand. Gegenüber den Vorständen
bestehen keine Zusagen zu Zahlungen im Falle eines eintretenden Kontrollwechsels.

6. Gewährte und geschuldete Vergütung

In der nachfolgenden Tabelle wird die dem einzigen aktiven Mitglied des Vorstands
im Geschäftsjahr 2021 und – zum Vergleich – im Geschäftsjahr 2020 gewährte und geschuldete
Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt. Enthalten sind alle Beträge,
die dem Vorstandsmitglied im Berichtszeitraum tatsächlich zugeflossen sind („gewährte
Vergütung“) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht erfüllten Vergütungen
(„geschuldete Vergütung“).

Im Abschnitt einjährig variable Vergütung schließt die Darstellung der „gewährten“
Vergütung diejenigen Vergütungsbestandteile ein, deren zugrundeliegende Leistung bis
zum jeweiligen Bilanzstichtag am 31. Dezember vollständig erbracht wurden. Somit werden
die Auszahlungen aus der einjährig variablen Vergütung für das Berichtsjahr angegeben,
wenngleich die Auszahlung erst nach Ablauf des jeweiligen Berichtsjahrs erfolgt. Dies
ermöglicht eine transparente und verständliche Berichterstattung und stellt die Verbindung
zwischen Performance und Vergütung im Berichtszeitraum sicher.

Die mehrjährig variable Vergütung umfasst in der Tabelle als gewährte Vergütung diejenigen
Vergütungsbestandteile, die im Geschäftsjahr 2021 bzw. 2020 fällig und durch entsprechende
Barleistung erfüllt wurden.

Neben der Vergütungshöhe ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG außerdem der relative
Anteil aller festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung anzugeben.

Im Geschäftsjahr 2021 aktive Mitglieder des Vorstands

 
Martin Döring

(Mitglied seit 01.11.2016)

2021 2020
In TEUR In % In TEUR In %
Feste Vergütung Grundvergütung 245 66% 242 70%
Nebenleistungen 11 3% 12 3%
Summe 256 69% 254 74%
Einjährige variable Vergütung EBITDA-Vergütung für das GJ 2021 22 6% 0
EBITDA-Vergütung für das GJ 2020 0 50 15%
Zielabhängige Vergütung für das GJ 2021* 16 4% 0
Mehrjährige variable Vergütung EBITDA-Durchschnittsvergütung 2018 – 2020 75 20% 0
EBITDA-Durchschnittsvergütung 2017 – 2019 0 40 12%
Summe 369 100% 344 100%
Sonstiges 0 0
Gesamtvergütung 369 100% 344 100%

* Für das Geschäftsjahr 2020 existierte noch keine zielabhängige Vergütung.

Frühere Mitglieder des Vorstands

Die nachfolgende Tabelle zeigt die dem früheren Mitglied des Vorstands Herr André
Bertram im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs.
1 Satz 1 AktG. Enthalten sind alle Beträge, die ihm im Berichtszeitraum tatsächlich
zugeflossen sind („gewährte Vergütung“) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber
bisher nicht erfüllten Vergütungen („geschuldete Vergütung“). Den weiteren früheren
Mitgliedern des Vorstands, Herrn Thorsten Braun (Mitglied bis 31. Dezember 2018),
Herrn Marco Freiherr von Maltzan (Mitglied bis 25. April 2016) und Herrn Stefan Greiffenberger
(Mitglied bis 21. April 2016), wurde im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütung im Zusammenhang
mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Vorstands gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG gewährt
oder geschuldet. Im Einklang mit § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG werden in diesem Vergütungsbericht
personenbezogene Angaben für ehemalige Mitglieder des Vorstands unterlassen, sofern
sie vor dem 31. Dezember 2011 aus dem Vorstand ausgeschieden sind.

 
(in TEUR) André Bertram

(Mitglied bis 31.12.2020)

Feste und variable Vergütung Nebenleistungen 0
Sonstiges 258
Sonstiges 0
Gesamtvergütung 258

C. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

1. Vergütungsbestandteile, Vergütungsregeln

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft
geregelt.

Für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sind ausschließlich feste Vergütungsbestandteile
nebst Auslagenersatz, nicht aber variable Vergütungselemente vorgesehen. Die feste
Vergütung stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und leistet so einen
mittelbaren Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft.

Das Vergütungssystem incentiviert Aufsichtsratsmitglieder zugleich, sich proaktiv
für die Förderung der Geschäftsstrategie einzusetzen, indem der höhere zeitliche Aufwand
des Vorsitzenden sowie seines Stellvertreters angemessen berücksichtigt wird.

Nach § 13 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungsentgelt
in Höhe von EUR 1.500,00 für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung sowie an Sitzungen,
die anstelle solcher per Telefonkonferenz, per Videokonferenz oder als Kombination
von Präsenzsitzung, Telefon- und/​oder Videokonferenz stattfinden, solange die Gesamtzahl
der Sitzungen im Kalenderjahr (einschließlich Präsenzsitzungen) nicht mehr als acht
(8) beträgt.

Die feste jährliche Vergütung beträgt für den Aufsichtsratsvorsitzenden jährlich EUR
24.000,00 für seinen Stellvertreter EUR 18.000,00 sowie für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder
jährlich je EUR 12.000,00 jeweils zuzüglich der auf die Vergütung anfallenden Umsatzsteuer.
Im Falle, dass ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht während des gesamten
Geschäftsjahrs angehört, wird die Vergütung zeitanteilig gewährt.

Nach § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier
Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
zu fassen. Dementsprechend hat die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Juni 2021
einen Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gefasst und das der
Hauptversammlung dabei vorgelegte abstrakte Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder
mit einer Mehrheit von 95,11 % der abgegebenen Stimmen beschlossen. Das beschlossene
Vergütungssystem sowie die Satzung der Gesellschaft finden sich auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

www.greiffenberger.de

> Investor Relations > Corporate Governance > Vergütungsbericht bzw.

www.greiffenberger.de

> Investoren > Corporate Governance > Satzung.

2. Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG

In den nachfolgenden Tabellen wird die den aktiven und früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats
im Geschäftsjahr 2021 und 2020 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs.
1 Satz 1 AktG dargestellt.

Zum 30. Dezember 2021 amtierende Mitglieder des Aufsichtsrats

 
Feste Vergütung Sitzungsgeld Gesamt
In TEUR In % GV In TEUR In % GV In TEUR
Stefan Greiffenberger

(Vorsitzender)

2021 46 51% 43 49% 89
2020 21 62% 13 38% 35
Dirk Liedtke

(Stellv. Vorsitzender)

2021 11 51% 11 49% 22
2020 0 0 0
Dr. Antonio Fernandez 2021 0 0 0
2020 0 0 0

Im Geschäftsjahr 2021 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats

 
Feste Vergütung Sitzungsgeld Gesamt
In TEUR In % GV In TEUR In % GV In TEUR
Marco Freiherr von Maltzan

(bis 23.06.2021)

2021 41 52% 39 48% 80
2020 29 62% 18 38% 46
Peter Baumgartner

(bis 23.06.2021)

2021 7 50% 7 50% 14
2020 0 0 0

Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats

 
Feste Vergütung Sitzungsgeld Gesamt
In TEUR In % GV In TEUR In % GV In TEUR
Rudi Ludwig

(bis 18.12.2020)

2021 13 88% 2 12% 15
2020 14 67% 7 33% 21

D. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung
der Vergütung

Nachfolgend wird gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung der Greiffenberger
AG im Vergleich zur jährlichen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats dargestellt. Eine vergleichende Darstellung der Vorstandsvergütung
mit der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis nach § 162 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2 AktG wird gemäß § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG erstmals im Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2022 und dann nur für die Geschäftsjahre 2021/​2022 erfolgen.

Die Ertragsentwicklung wird sowohl anhand der Konzern-Kennzahlen (IFRS) Umsatz, Ergebnis
vor Zinsen und Steuern (EBIT) und Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
(EBITDA) als auch anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses (Jahresüberschuss/​Jahresfehlbetrag)
der Greiffenberger AG (HGB) dargestellt. Das anhand des IFRS-Konzernabschlusses ermittelte
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ist als wesentliche Kennzahl
maßgebliche Bezugsgröße der variablen Vergütung und hat damit einen maßgeblichen Einfluss
auf die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder.

Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr
gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt.

 
Geschäftsjahr 2020 2021 Veränderung in %
I. Ertragsentwicklung
Konzern-Umsatzerlöse gem. IFRS (TEUR) 43.873 58.712 34
Konzern-EBIT gem. IFRS (TEUR) 17.152 2.134 -88
Konzern-EBITDA gem. IFRS (TEUR) 19.081 4.100 -79
Jahresergebnis Greiffenberger AG gem. HGB (TEUR) 3.031 1.896 -37
II. Vorstandsvergütung (in TEUR)
Martin Döring 344 369 7%
Frühere Vorstandsmitglieder
André Bertram

(bis 31.12.2020)

202 258 28%
Thorsten Braun

(bis 31.12.2018)

20 0 -100%
III. Aufsichtsratsvergütung (in TEUR)
Stefan Greiffenberger

(Vorsitzender)

35 89 154%
Dirk Liedtke

(Stellv. Vorsitzender)

0 22
Dr. Antonio Fernandez 0 0
Frühere Aufsichtsratsmitglieder
Marco Freiherr von Maltzan

(bis 23.06.2021)

46 80 74%
Peter Baumgartner

(bis 23.06.2021)

0 14
Rudi Ludwig

(bis 18.12.2020)

21 15 -29%

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die
Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Greiffenberger AG für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach
§ 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162
Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/​vereidigte Buchprüfer
einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht
unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei
für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit
der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen,
dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese
Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Haftungsbeschränkung

Der Durchführung des Auftrags und unserer Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu
Dritten, liegen die vereinbarten „Auftragsbedingungen der Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft
mbB, der SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der SONNTAG IT audit GmbH“
zugrunde (www.sonntag-wp.de/​auftragsbedingungen; Stand: 07. April 2022).

Augsburg, den 02. Mai 2022

SONNTAG GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 
Dr. Burkhard-Böck

Wirtschaftsprüferin

Mairock

Wirtschaftsprüfer

 

III. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Von den insgesamt ausgegebenen 5.855.629 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der
Gesellschaft, die alle derselben Aktiengattung angehören, sind zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen
Aktien. Die 5.855.629 Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung insgesamt 5.855.629 Stimmen.

IV. ZUGÄNGLICH ZU MACHENDE UNTERLAGEN

Der Bericht des Aufsichtsrats, der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss,
die Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und für den Konzern (einschließlich der Erläuterungen
zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB), alle vorgenannten Unterlagen jeweils für das
Geschäftsjahr 2021, der gemäß § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2021, der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes
und die Lebensläufe von Herrn Stefan Greiffenberger, Herrn Dr. Antonio Fernández und
Herrn Dirk Liedtke sind vom Tag der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

zugänglich. Diese Unterlagen werden zudem auch während der virtuellen Hauptversammlung
dort zugänglich sein.

V. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

 
1. |

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten; Internetservice

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom
27. März 2020, in der zuletzt durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
„Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) geänderten Fassung,
(nachstehend „COVID-19-Gesetz“) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vor dem Hintergrund der andauernden
COVID-19-Pandemie und zum Schutz der Beteiligten entschieden, dass die Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird.

Die gesamte, in den Räumlichkeiten der Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg
(Sheridan Tower), stattfindende Hauptversammlung wird zu diesem Zweck am 7. Juli 2022
ab 14:00 Uhr (MESZ) über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
unter der Internetadresse

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

live in Bild und Ton übertragen.

Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung
nachgewiesen haben (siehe hierzu Ziffer 2 „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“), oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und Tonübertragung der gesamten virtuellen
Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
verfolgen. Darüber hinaus können ordnungsgemäß angemeldete und legitimierte Aktionäre
persönlich oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl oder durch die Bevollmächtigung eines
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ausüben sowie über den passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung Fragen stellen und Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung erklären.

Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung
nicht möglich. Insbesondere ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, vor Ort ausgeschlossen.
Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts
sowie des Fragerechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten auch nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege
elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine elektronische
Teilnahme).

Der passwortgeschützte Internetservice zur Hauptversammlung ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

ab dem 16. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), für diejenigen Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und ihre Berechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben (siehe hierzu Ziffer
2 „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“), und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um den passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung nutzen zu können, müssen die Aktionäre sich mit ihren Zugangsdaten
einloggen. Die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
werden den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung ordnungsgemäß
nachgewiesen haben, übersandt. Auch Bevollmächtigte der Aktionäre erhalten Zugang
zum passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung.

 
2. |

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere
zur Ausübung des Stimmrechts, sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet und ihre Berechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen
haben.

Für den Nachweis der Berechtigung reicht die Vorlage eines Nachweises des Anteilsbesitzes
gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn
(00:00 Uhr, MESZ) des 16. Juni 2022 beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und
der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des
30. Juni 2022 unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen.

 

Greiffenberger AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

oder per Fax: +49 (0) 89/​889 690 633

oder per E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB)
und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Wir empfehlen unseren
Aktionären, frühzeitig ihr depotführendes Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemäßen
und fristgemäß bei der Gesellschaft eingehenden Nachweis nach § 67c Abs. 3 AktG sicherzustellen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere
des Stimmrechts, in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung
zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und
der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitzes
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der teilweisen oder
vollständigen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für eine
Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und sich erst danach als Aktionäre an der Gesellschaft
beteiligen, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt; sie können sich jedoch bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

 
3. |

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß
nachgewiesen haben, können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen,
im Wege elektronischer Kommunikation ausüben („elektronische Briefwahl“).

Die Ausübung des Stimmrechts kann im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Diese Möglichkeit der elektronischen
Briefwahl steht ab dem 16. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), vor und während der virtuellen
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
am 7. Juli 2022 zur Verfügung.

Über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite
der Gesellschaft können bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
am 7. Juli 2022 etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl über den passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen
werden.

Wird im Übrigen bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine
ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt
als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt entgegen der Ankündigung
gemäß Abschnitt I eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe
zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden
Punkt der Einzelabstimmung.

 
4. |

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß
nachgewiesen haben, können sich bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte in Bezug auf
die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder haben unter Verwendung der
Eingabemaske in dem passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren zu erfolgen.

Wird ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein
Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt,
so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären
zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Entsprechende
Formulare stehen ferner unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

zur Verfügung.

Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation
im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können
das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre allein im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben. Bevollmächtigten steht hierfür die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren zur Verfügung.

Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der
Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres
Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden
Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 6. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
zugehen:

 

Greiffenberger AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

oder per Fax: +49 (0) 89/​889 690 655

oder per E-Mail: greiffenberger@better-orange.de

Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus ab dem 16. Juni 2022,
00:00 Uhr (MESZ), unter Verwendung der Eingabemaske über den passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

vor und während der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 möglich. Vor und während
der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli 2022 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung
einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersandten oder über den passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung erteilten Vollmacht möglich.

Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären
zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Entsprechende
Formulare stehen ferner unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

zur Verfügung.

Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über
den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die erhaltenen Zugangsdaten nutzt. Die Nutzung
der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung,
ein darüberhinausgehender Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
in Textform ist nicht erforderlich.

Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt
– vorbehaltlich der vorgenannten Bedingungen für die Erteilung einer Vollmacht – eine
Erteilung von Vollmachten nach der Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes
nicht aus.

 
5. |

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihrer Stimmrechte in
der virtuellen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diesen Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern ausschließlich
auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit keine ausdrückliche
oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthalten sich
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen
der Stimme; dies gilt immer auch für sonstige Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt
entgegen der Ankündigung gemäß Abschnitt I eine Einzelabstimmung durchgeführt werden,
so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
noch während der virtuellen Hauptversammlung Aufträge zum Stellen von Fragen oder
Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen und – mit Ausnahme
der Ausübung des Stimmrechts – auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen.

Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso
wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) oder hat unter Verwendung
der Eingabemaske über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
unter der Internetadresse

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren zu erfolgen. Gleiches gilt für die Änderung
oder den Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen. Ein Formular, das für die Vollmachts-
und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet
werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

zum Download bereit.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
die Erteilung von Weisungen und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft auf einem der
folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 6. Juli 2022, 24:00
Uhr (MESZ), zugehen:

 

Greiffenberger AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland

oder per Fax: +49 (0) 89/​889 690 655

oder per E-Mail: greiffenberger@better-orange.de

Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sind darüber hinaus
ab dem 16. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), unter Verwendung der Eingabemaske in dem passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren möglich. Diese Möglichkeit der Erteilung von
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 7. Juli
2022 zur Verfügung. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
am 7. Juli 2022 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§
126b BGB) übersendeten oder über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
erteilten Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
möglich.

Auch bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.

 
6. |

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die ordnungsgemäß angemeldeten und legitimierten Aktionäre können die gesamte virtuelle
Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und
Tonübertragung der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund
von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung
von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche
die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen
und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch
genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild-
und Tonübertragung sowie den Zugang zum passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine
Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung
über das Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt
aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung,
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

VI. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

 
1. |

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122
Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss
der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens bis zum 6. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Ergänzungsverlangen sind ausschließlich zu richten an:

 

Greiffenberger AG
– Der Vorstand –
Eberlestraße 28
86157 Augsburg

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Ergänzungsverlangens hinsichtlich des Mindestanteilsbesitzes Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten
(§ 122 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 AktG). Der Tag des Zugangs des Verlangens
ist nicht mitzurechnen.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem den Aktionären nach §
125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

bekannt gemacht.

 
2. |

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1
Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung (vgl. § 126 AktG) stellen sowie Vorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG) vor der Hauptversammlung
unterbreiten.

Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu
richten an:

 

Greiffenberger AG
– Der Vorstand –
Eberlestraße 28
86157 Augsburg

Anderweitig übermittelte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens bis zum 22. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
bei der Gesellschaft eingehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung unverzüglich über die Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126
Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) nicht zugänglich gemacht zu werden.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge
unterbreitet werden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die nach Maßgabe der vorstehenden
Voraussetzungen gemäß § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten
gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt,
wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet
ist und den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat.

 
3. |

Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß
nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten haben das Recht im Wege der elektronischen
Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz).

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 2. Halbsatz COVID-19-Gesetz
hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus organisatorischen
Gründen entschieden, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung,
d.h. bis spätestens zum 5. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), über die dafür vorgesehene
Eingabemaske im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen sind. Auf anderem Wege oder später
eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz
2, 1. Hs. COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er
die Fragen beantwortet. Fragen und deren Beantwortung können insbesondere zusammengefasst
werden, wenn dies dem Vorstand sinnvoll erscheint. Rückfragen zu den Auskünften des
Vorstands sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch
ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

 
4. |

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes
ordnungsgemäß erbracht haben, und ihre Bevollmächtigten können vom Beginn der virtuellen
Hauptversammlung am 7. Juli 2022 bis zu ihrem Ende in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG
unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung in dem
passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den
vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Eine anderweitige Form der
Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

 
5. |

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend genannten Aktionärsrechten sind vom
Tag der Einberufung an über die Internetseite

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

abrufbar.

VII. DATENSCHUTZRECHTLICHE BETROFFENENINFORMATION FÜR AKTIONÄRE

Die Greiffenberger AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr.
7 der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name, Vorname,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Anmeldekarten-Nummer,
die dem Aktionär bzw. seinem Bevollmächtigten zugeteilten Zugangsdaten zum passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung, die IP-Adresse, von der aus der Aktionär bzw.
sein Bevollmächtigter den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
nutzt, die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl, soweit der Aktionär auch
Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses Aktionärs als Mitglied
des Vorstands oder Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung, der Inhalt
der eingereichten Fragen und der Inhalt ihrer Beantwortung, gegebenenfalls Name, Vorname,
Anschrift und E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters,
die Vollmachtserteilung an ihn sowie ein gegebenenfalls erhobener Widerspruch) auf
Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären
und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Vorstand, Herrn Martin
Döring. Sie erreichen die Gesellschaft unter folgender Kontaktmöglichkeit:

 

Greiffenberger AG
– Der Vorstand –
Eberlestraße 28
86157 Augsburg

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank oder
der jeweilige Letztintermediär im Sinne von § 67c Abs. 3 AktG deren personenbezogenen
Daten an die Gesellschaft. Die dem Aktionär zugeteilte Zugangsdaten sowie die IP-Adresse,
von der aus der Aktionär oder sein Bevollmächtigter den passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung nutzt, werden der Gesellschaft von dem von ihr mit der Durchführung
der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister mitgeteilt. Die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
für die Abwicklung der Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung
und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen
Maß. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO
in Verbindung mit § 67e Abs. 1 AktG. Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen
Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise
soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise
verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit
der virtuellen Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig
bis zu drei Jahre. Ist ein Aktionär nicht mehr Aktionär der Gesellschaft, wird die
Gesellschaft dessen personenbezogene Daten auf der Grundlage von § 67e Abs. 2 Satz
1 AktG sowie vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen nur noch für höchstens
zwölf Monate speichern. Eine längere Speicherung durch die Gesellschaft ist zudem
zulässig, solange dies für Rechtsverfahren erforderlich ist; Rechtsgrundlage ist insofern
§ 67e Abs. 2 Satz 2 AktG gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.
f) DS-GVO.

Die Dienstleister der Greiffenberger AG, welche zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt wurden und/​oder werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten zur Verfügung gestellt, welche für die Ausführung der jeweils beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
Aktionären und ihren Bevollmächtigten sowie Dritten im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und ihre Bevollmächtigten,
wenn sie in der virtuellen Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter Offenlegung ihres Namens vertreten werden sollten, unter
Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129
Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der virtuellen Hauptversammlung
eingetragen. Diese Daten können von Aktionären und ihren Bevollmächtigten während
der virtuellen Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß
§ 129 Abs. 4 Satz 2 AktG eingesehen werden. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener
Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung
der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf
die Erläuterungen unter Ziffer VI.1. „Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG“ und Ziffer VI.2. „Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1
Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz
“ verwiesen.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter
von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO,
Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf
sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß
Art. 20 DS-GVO verlangen.

Information zum Widerspruchsrecht bei Verarbeitungen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.
f) DS-GVO

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer
besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO erfolgt,
Widerspruch einzulegen (Art. 21 Abs. 1 DS-GVO). Die betreffenden personenbezogenen
Daten werden dann nicht mehr von der Verantwortlichen verarbeitet, es sei denn, diese
kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen,
Rechte und Freiheiten des jeweiligen Aktionärs oder Bevollmächtigten überwiegen, oder
die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft
unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

 

Greiffenberger AG
– Der Vorstand –
Eberlestraße 28
86157 Augsburg

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht
bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-) Landes, in dem sie ihren
Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Bayern, in dem
die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.

VIII. HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
vom Tag der Einberufung an über die Internetseite

https:/​/​greiffenberger.de/​hauptversammlung

abrufbar.

 

Augsburg, im Mai 2022

Greiffenberger Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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