GRENKE AG
Baden-Baden
Wertpapier Kennnummer A161N3
ISIN DE000A161N30
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, den 25. Mai 2022, ab 11:00 Uhr (MESZ), als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der GRENKE AG ein.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist das Kongresshaus Baden-Baden,
Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden.
Die Hauptversammlung findet aufgrund der weiterhin andauernden Pandemie ausschließlich
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen)
statt, so dass wir Sie auch in diesem Jahr leider nicht persönlich vor Ort in Baden-Baden
begrüßen können. Die Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten werden
gebeten, die besonderen Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung, über die Verfolgung
der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts
und zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre in Abschnitt III dieser Einladung
zu beachten.
Vergütungsbericht 2021 der GRENKE AG
Inhaltsverzeichnis
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG
1 Herr Bücker: Eintritt zum 01.08.20212
2 Frau Rösler: ist neben ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglied der GRENKE AG auch Mitglied
des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG. Der Vergütungsanspruch in Höhe von [13 TEUR]
für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der GRENKE BANK AG für das Geschäftsjahr
2021 wird vollumfänglich auf ihre Vergütung aus der Tantieme für ihre Tätigkeit als
Vorstandsmitglied der GRENKE AG für das Geschäftsjahr 2021 angerechnet, siehe ergänzend
Ziffer B.4.
3 Herr Kindermann: Austritt zum 28.02.2021; Angaben zur Vergütung bis zum Ausscheiden,
siehe ergänzend Ziffer B.7
4 Frau Leminsky: Austritt zum 30.06.2021; Angaben zur Vergütung bis zum Ausscheiden,
siehe ergänzend Ziffer B.7
Kursdaten der GRENKE Aktie im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2021:
1 Frau Rösler: ist neben ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglied der GRENKE AG auch Mitglied
des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG. Der Vergütungsanspruch in Höhe von [13 TEUR]
für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der GRENKE BANK AG für das Geschäftsjahr
2021 wird vollumfänglich auf ihre Vergütung aus der Tantieme für ihre Tätigkeit als
Vorstandsmitglied der GRENKE AG für das Geschäftsjahr 2021 angerechnet, siehe ergänzend
Ziffer B.4.
2 Herr Kindermann: Anteilige Vergütung sowie Angaben zur Ziel- und Maximalvergütung
für den Zeitraum 01.01.2021 bis einschließlich 28.02.2021; Angaben zur Vergütung bis
zum Ausscheiden, siehe ergänzend Ziffer B.7
3 Frau Leminsky: Anteilige Vergütung sowie Angaben zur Ziel- und Maximalvergütung für
den Zeitraum 01.01.2021 bis einschließlich 30.06.2021; Angaben zur Vergütung bis zum
Ausscheiden, siehe ergänzend Ziffer B.7
*Anteil bezogen auf die Vergütung Gesamt 2021 und 2020
* Anteil bezogen auf die Vergütung Gesamt 2021 und 2020
* Anteil bezogen auf die Vergütung Gesamt 2021 und 2020
1 Frau Rösler: ist neben ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglied der GRENKE AG auch
Mitglied des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG. Der Vergütungsanspruch in Höhe von
[13 TEUR] für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der GRENKE BANK AG für das
Geschäftsjahr 2021 wird vollumfänglich auf ihre Vergütung aus der Tantieme für ihre
Tätigkeit als Vorstandsmitglied der GRENKE AG für das Geschäftsjahr 2021 angerechnet,
siehe ergänzend Ziffer B.4.
1 Herr Bücker: Zielwertermittlung erfolgt für Zeitraum 01.07. bis 31.07.2022
2 Mark Kindermann: mit Ausscheiden zum 28.02.2021 endete die Phantom Stock-Vereinbarung
3 Antje Leminsky: mit Ausscheiden zum 30.06.2021 endete die Phantom Stock-Vereinbarung
1 für Frau Leminsky und Herrn Dr. Hirsch wurde beim Zielwert die Dividende i.H.v. 0,26
Cent 2020 dazugerechnet (2018 & 2019 bereits in 2019 ausbezahlt)
* Prüfungsausschusssitzung fand am 27.07.2021 statt, keine Teilnahme
* Mandat ruhte seit 21.09.2020
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung des GRENKE Konzerns und der GRENKE
AG
Vergleichende Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer
* Ohne Vorstand, Azubis, Aushilfen, Trainees und ohne Abfindungen
Vergleichende Darstellung der Gesamtvergütung der gegenwärtigen und ausgeschiedenen
Vorstandsmitglieder
1 Herr Bücker: Eintritt zum 01.08.20212
2 Frau Rösler: ist neben ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglied der GRENKE AG auch Mitglied
des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG. Der Vergütungsanspruch in Höhe von [13 TEUR]
für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der GRENKE BANK AG für das Geschäftsjahr
2021 wird vollumfänglich auf ihre Vergütung aus der Tantieme für ihre Tätigkeit als
Vorstandsmitglied der GRENKE AG für das Geschäftsjahr 2021 angerechnet, siehe ergänzend
Ziffer B.4.3
3 Herr Kindermann: Austritt zum 28.08.2021; Angaben zur Vergütung bis zum Ausscheiden,
siehe ergänzend Ziffer B.74
4 Frau Leminsky: Austritt zum 30.06.2021; Angaben zur Vergütung bis zum Ausscheiden,
siehe ergänzend Ziffer B.7
Vergleichende Darstellung der Gesamtvergütung der gegenwärtigen und ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieder
* Mandat ruhte seit 21.09.2020
Auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr.14 2020, S. 570) in der
durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur
Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-
und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt
I Nr. 67 2020, S. 3332) geänderten Fassung, dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung
eines Sondervermögens (Aufbauhilfe 2021) und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 2021, S. 4153) bis zum 31. August
2022 verlängert wurde (nachfolgend „COVID-19-Gesetz“), hat der Vorstand der GRENKE AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die
Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung führt zu einigen
Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionärinnen
und Aktionäre. Wir bitten daher um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise,
insbesondere zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton,
zur Ausübung des Stimmrechts und zur Wahrnehmung des Fragerechts sowie zur Widerspruchsmöglichkeit.
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton im Internet übertragen. Eine physische
Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen) ist ausgeschlossen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen. Eine elektronische
Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
Den Aktionärinnen und Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation
eingeräumt. Schließlich können Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt
haben, über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zur Niederschrift erklären.
Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus wurden für die diesjährige Hauptversammlung
freiwillig zusätzliche Möglichkeiten sowohl zur Nachfrage als auch zur Einreichung
von Stellungnahmen und Videobotschaften vorgesehen.
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, im Zusammenhang mit
der virtuellen Hauptversammlung sind die Aktionärinnen und Aktionäre – persönlich
oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich spätestens bis zum 18. Mai 2022,
24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft anmelden und die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
im Aktienregister eingetragen sind.
Die Anmeldung kann zum einen elektronisch im Aktionärsportal unter
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
erfolgen. Sie erhalten ihre Aktionärsnummer und einen Zugangscode (nachfolgend Aktionärsnummer
und Zugangscode gemeinsam „Zugangsdaten“ genannt) mit dem Einladungsschreiben zur
virtuellen Hauptversammlung per Post.
Die Anmeldung kann zum anderen in Textform per Post, per Fax oder per E-Mail unter
der Adresse
auch mit dem zugesandten Anmeldeformular erfolgen, welches dem Einladungsschreiben
beiliegt.
Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Informationen auf dem
Anmeldeformular und im Internet unter
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
Aktionärinnen und Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 4. Mai 2022 im Aktienregister
eingetragen werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung keine
Einladung und somit auch keine Zugangsdaten zum Aktionärsportal übersandt. Sie können
aber die Einladung mit Zugangsdaten zum Aktionärsportal unter der oben genannten Anschrift
anfordern.
Anmeldungen, die – gleich aus welchem Grund – erst nach dem 18. Mai 2022 bei der Gesellschaft
eingehen, können aus rechtlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Wir empfehlen
Ihnen daher, nach Möglichkeit die Anmeldung auf elektronischem Wege unter
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
per Telefax oder per E-Mail unter vorstehender Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zu nutzen.
Für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ist der zum Ende des 18. Mai 2022
(24:00 Uhr (MESZ)) im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge
auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft in der Zeit vom 19. Mai
2022, 00:00 Uhr (MESZ), bis zum Ende des 25. Mai 2022 (24:00 Uhr (MESZ)) zugehen,
werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der virtuellen Hauptversammlung
vollzogen. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“)
ist daher der 18. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ).
Der Bestandsstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung und
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Die Aktionärinnen und Aktionäre
können daher auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien weiter
frei verfügen.
Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die sich gemäß den obenstehenden
Vorgaben rechtzeitig zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben, besitzen im
Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung das Recht zur Ausübung des Stimmrechts
im Wege der Briefwahl und zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreterinnen oder von sonstigen Bevollmächtigten. Die Einzelheiten zur
Stimmrechtsausübung und zur Bevollmächtigung sind nachfolgend näher erläutert.
Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, darf dieser das Stimmrecht für
Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung der Aktionärin / des
Aktionärs ausüben. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen.
a. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen schriftlich
oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Zur Ausübung (inkl.
Änderung und Widerruf) des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen
Aktionärinnen und Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt,
die spätestens am 18. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) angemeldet sind.
Vor der Hauptversammlung steht Aktionärinnen und Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten
dafür das mit dem Einladungsschreiben übersandte „Anmelde- und Stimmrechtsformular“
zur Verfügung, welches integriert die Stimmabgabe per Briefwahl ermöglicht. Bevollmächtigte
können dazu auch die ggf. separat übermittelte „Stimmrechts-/Vollmachtskarte“ verwenden.
Das/die Stimmrechtsformular/-karte ist in Textform an die nachfolgende Postanschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis spätestens Dienstag,
24. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum des Eingangs), zugehen:
Alternativ steht den Aktionärinnen und Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten vor
und während der Hauptversammlung für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen)
Briefwahl auch das unter der Internetadresse
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung.
Die elektronische Briefwahl über das Aktionärsportal steht auch am Tag der Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmung zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt können Briefwahlstimmen
unter
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
noch geändert oder widerrufen werden. Dies gilt auch für bereits auf anderem Wege
abgegebene Briefwahlstimmen.
Aktionärinnen und Aktionäre nutzen für die elektronische Briefwahl über das Aktionärsportal
die Zugangsdaten des Anmeldeformulars. Bevollmächtigte nutzen entweder die Zugangsdaten
des Anmeldeformulars, welches sie von den eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären
erhalten haben, oder die nach Erteilung der Vollmacht ggf. übersandten eigenen Zugangsdaten.
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet
werden können, werden nicht berücksichtigt.
Wie oben ausgeführt, ist Voraussetzung für die Abgabe und Änderung von Briefwahlstimmen
stets die rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung. Möchte eine Aktionärin
/ ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl die betreffenden
Aktien durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, so ist dies möglich und gilt
als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. Bitte beachten Sie diesbezüglich
die nachfolgend unter III.3.d. verorteten Ausführungen zur Reihenfolge der Behandlung
von abgegebenen Erklärungen.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und
sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich unter Einhaltung
der genannten Fristen der Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch
einen elektronischen Abgabeweg oder die entsprechenden Anmeldeformulare zur Verfügung.
b. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionärinnen und Aktionäre bzw. ggf. deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht
durch einen (Unter-)Bevollmächtigten, zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person ausüben lassen. Auch diesen steht
jedoch für die Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung nur die Stimmabgabe
im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreterinnen zur Verfügung. In allen Fällen ist die rechtzeitige Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung durch die Aktionärin / den Aktionär oder den Bevollmächtigten
entsprechend den vorgenannten Bestimmungen sicherzustellen.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis
der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft wahlweise per Post, per Telefax oder per
E-Mail bis spätestens Dienstag, 24. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum des Eingangs),
an die folgenden Adressen übermittelt werden:
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen darüber hinaus für die Erteilung
einer Bevollmächtigung und deren Widerruf das unter der Internetadresse
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung.
Die Vollmacht über das Aktionärsportal steht auch am Tag der Hauptversammlung bis
zum Ende der Hauptversammlung zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt können Vollmachten
unter
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
noch geändert oder widerrufen werden. Dies gilt auch für bereits auf anderem Wege
abgegebene Vollmachten.
Aktionärinnen und Aktionäre, die eine Vertreterin / einen Vertreter bevollmächtigen
wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Aktionärsportal oder alternativ
das Anmelde- und Stimmrechtsformular zu verwenden, welches die Gesellschaft im Rahmen
des Einladungsschreibens hierfür bereitstellt. Darüber hinaus kann das Anmelde- und
Stimmrechtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
abgerufen werden.
Bei Bevollmächtigung von Intermediären (z.B. eines Kreditinstituts), Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberatern oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen und
Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Ausübung von Aktionärsrechten durch den Bevollmächtigten über das Aktionärsportal
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte von der Vollmachtgeberin / vom Vollmachtgeber
die mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten erhält. Die Nutzung der Zugangsdaten
durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung. Alternativ
kann im Aktionärsportal eine Stimmrechtskarte für den / die (Unter-)Bevollmächtigte/n
bestellt werden, auf der dann eigene Zugangsdaten für den / die Bevollmächtigte/n
enthalten sind.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen Intermediären
oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionärinnen und Aktionären
vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung
des Stimmrechts unter der oben angegebenen Adresse bei der Anmeldestelle zu melden.
c. Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterinnen
Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten Aktionärinnen und Aktionäre
bzw. deren Bevollmächtigte zudem von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterinnen
bevollmächtigen.
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit dem Einladungsschreiben
übersandte “Anmelde- und Stimmrechtsformular“ bzw. den Bevollmächtigten ggf. die separat
zugesandte „Stimmrechts- und Vollmachtskarte“ zur Verfügung. Das jeweilige Formular
ist in Textform an die nachfolgende Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
zu übermitteln und muss dort bis Dienstag, 24. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum des
Eingangs), zugehen:
Zum anderen steht Ihnen vor und während der Hauptversammlung für die Ausübung des
Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen
auch das unter der Internetadresse
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Zugangsdaten entnehmen
Sie dem Einladungsschreiben bzw. der Stimmrechtskarte.
Die Bevollmächtigung über das Aktionärsportal ist bis zum Beginn der Abstimmungen
am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können Sie auch während
der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor über das Aktionärsportal
oder allen anderen, oben genannten Wegen erteilte Vollmacht nebst Weisungen ändern
oder widerrufen.
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen bevollmächtigt
werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Die Stimmrechtsvertreterinnen sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreterinnen das Stimmrecht
nicht ausüben bzw. sich der Stimme enthalten. Weitere Aktionärsrechte werden die Stimmrechtvertreterinnen
der Gesellschaft nicht ausüben.
d. Reihenfolge der Behandlung von abgegebenen Erklärungen und weitere Hinweise zur
Stimmrechtsausübung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, Fax, E-Mail, elektronisch
über das Aktionärsportal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung
mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU)
2018/1212) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden,
werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. elektronisch über das Aktionärsportal, 2. per E-Mail, 3. per Fax, 4. per Brief
und 5. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz
1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212).
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten
und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.
Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung
eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht
und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme beziehungsweise
Weisung an die Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft entsprechend für jeden Punkt
der Einzelabstimmung.
Alle unsere Aktionärinnen und Aktionäre, ihre Bevollmächtigten sowie die interessierte
Öffentlichkeit können die gesamte Hauptversammlung öffentlich per Bild- und Tonübertragung
im Internet unter
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
verfolgen.
Mit Blick auf Risiken der Verfügbarkeit verweisen wir auf die diesbezüglichen Ausführungen
unter „Technische Hinweise“ zur virtuellen Hauptversammlung.
Gemäß § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ist Aktionärinnen und Aktionären ein Fragerecht
im Wege der elektronischen Kommunikation einzuräumen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen
und Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, ausgenommen die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreterinnen, haben die Möglichkeit, Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft,
den rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
zu stellen, soweit die erbetene Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz).
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass ordnungsgemäß
zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionären Fragen wie folgt einreichen
können:
Die Fragen sind der Gesellschaft in deutscher Sprache unter Nutzung des Aktionärsportals
über die folgende Internetseite der Gesellschaft zu übermitteln:
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
Die Fragen müssen der Gesellschaft über das Aktionärsportal spätestens bis zum Ablauf
des 23. Mai 2022 (24:00 Uhr (MESZ)) zugehen.
Nach diesem Zeitpunkt können im Rahmen des Fragerechts gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
3 i.V.m. Satz 2 COVID-19-Gesetz keine Fragen mehr gestellt werden.
Für die elektronische Einreichung von Fragen verwenden Aktionärinnen und Aktionäre
ihre Zugangsdaten, die mit dem Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung
zugesandt wurden. Bevollmächtigte verwenden für die Einreichung von Fragen ebenfalls
die an die Aktionärinnen und Aktionäre übersandten Zugangsdaten oder alternativ die
ggf. auf der eigens, nach Bevollmächtigung übersandten Stimmrechts- und Vollmachtskarte
enthaltenen eigenen Zugangsdaten.
Ein Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG besteht in der am 25. Mai 2022 stattfindenden
virtuellen Hauptversammlung in dieser Form nicht. Stattdessen ist den Aktionärinnen
und Aktionären auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes das vorgenannte Fragerecht im Wege
der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs.
2 des COVID-19-Gesetzes nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die eingereichten
Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere im Interesse eines zeitlich angemessenen
Rahmens der virtuellen Hauptversammlung Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen.
Der Vorstand behält sich zudem vor, Fragen in allgemeiner Form vorab auf der Internetseite
der Gesellschaft zu beantworten.
Es ist vorgesehen, bei der Fragenbeantwortung jeweils den Namen und ggf. Wohnort bzw.
Sitz der fragenden Aktionärin/des fragenden Aktionärs und/oder seiner bzw. seines
Bevollmächtigten zu nennen, soweit der Namensnennung bei der Übermittlung der Frage
im Aktionärsportal nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Über das Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Satz 2 COVID-19-Gesetz hinaus
wird den Aktionärinnen und Aktionären sowie ihren Bevollmächtigten die Möglichkeit
eingeräumt, in begrenztem Umfang Nachfragen zu stellen.
Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können Nachfragen nur zu solchen
Fragen, die sie zuvor selbst elektronisch über das Aktionärsportal bis Montag, 23.
Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), eingereicht haben und zu den auf diese Fragen vom Vorstand
erteilten Antworten stellen. Neue Fragen oder Fragen zu von anderen Aktionärinnen
/ Aktionären gestellten Fragen werden nicht berücksichtigt. Nachfragen sind während
der Hauptversammlung in dem vom Versammlungsleiter dafür festgelegten Zeitraum elektronisch
über das Aktionärsportal in deutscher Sprache zu übermitteln.
Diese freiwillig eingerichtete zusätzliche Nachfragemöglichkeit während der Hauptversammlung
begründet kein Frage- oder Auskunftsrecht. Mit ihr ist insbesondere kein Auskunftsrecht
gemäß § 131 Abs. 1 AktG verbunden. Sie ist auch nicht Bestandteil des gemäß § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-Maßnahmengesetz eingeräumten Fragerechts. Der Vorstand
wird im Rahmen der Hauptversammlung gleichwohl versuchen, sämtliche Nachfragen zu
beantworten. Der Versammlungsleiter kann den zeitlichen Rahmen für die Beantwortung
der Nachfragen angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, bereits zu
Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlich angemessenen Rahmen für die
einzelnen Nachfragen oder die Nachfragen insgesamt zu setzen.
Der Nachfragende wird durch das Stellen von Nachfragen nicht Teilnehmer der Hauptversammlung.
Da sich die Aktionärinnen und Aktionäre während der virtuellen Hauptversammlung nicht
zur Tagesordnung äußern können, soll ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und
Aktionären über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die Möglichkeit gegeben werden, bis
spätestens Montag, den 23. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen und Videobotschaften
zur Tagesordnung in deutscher Sprache einzureichen.
Stellungnahmen sind in Textform über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
einzureichen und auf 10.000 Zeichen beschränkt. Videobotschaften sind auf die Höchstdauer
von drei Minuten beschränkt und in dem Format .mpeg / .mp4 zu erstellen. Sie sind
ebenfalls über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
einzureichen. Auf anderen Wegen eingereichte Videobotschaften werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig eingegangene Stellungnahmen und Videobotschaften werden unmittelbar nach
Prüfung zusammen mit dem Namen der Aktionärin / des Aktionärs im passwortgeschützten
Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Zugänglichmachung.
Entsprechend § 126 Abs. 2 AktG werden insbesondere Stellungnahmen oder Videobotschaften
mit beleidigendem oder anderweitig strafrechtlich relevantem Inhalt sowie offensichtlich
falschem oder irreführendem Inhalt nicht zugänglich gemacht. Eine Stellungnahme oder
Videobotschaft wird nicht um unzulässige Ausschnitte gekürzt, sondern bleibt insgesamt
unberücksichtigt. Die Gesellschaft behält sich darüber hinaus vor, Stellungnahmen
oder Videobotschaften ohne ausreichenden Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung
sowie Stellungnahmen oder Videobotschaften, deren Umfang 10.000 Zeichen bzw. deren
Dauer drei Minuten überschreiten, oder die nicht rechtzeitig in der oben genannten
Weise eingereicht wurden, nicht zugänglich zu machen. Videobotschaften werden nur
veröffentlicht, wenn darin die Aktionärin / der Aktionär oder seine Stellvertreterin
/ sein Stellvertreter in Erscheinung tritt.
Die Gesellschaft behält sich vor, rechtzeitig eingereichte Videobotschaften nicht
nur im Aktionärsportal zugänglich zu machen, sondern zusätzlich auch im Rahmen der
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung auszustrahlen, soweit dies in organisatorischer
Hinsicht machbar und mit einem zeitlich angemessenen Rahmen der Hauptversammlung zu
vereinbaren ist. Insofern kann die Ausstrahlung auch auf bestimmte Stellungnahmen
bzw. Videobotschaften beschränkt werden, die einen größeren Aktienanteil oder einen
größeren Kreis von Aktionären repräsentieren. Pro Aktionärin bzw. Aktionär wird nur
eine Videobotschaft im Aktionärsportal zugänglich gemacht. Eine Verlesung von Stellungnahmen
erfolgt nicht.
Mit dem Einreichen einer Stellungnahme oder Videobotschaft erklärt sich die jeweilige
Aktionärin / der jeweilige Aktionär bzw. die / der Bevollmächtigte damit einverstanden,
dass diese unter Offenlegung des Namens und des Wohnortes bzw. Sitzes der einreichenden
Aktionärin / des einreichenden Aktionärs bzw. Bevollmächtigten im passwortgeschützten
Aktionärsportal zugänglich gemacht und im Falle einer Videobotschaft gegebenenfalls
während der Hauptversammlung eingespielt wird.
Etwaige Anträge, Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
in den eingereichten Stellungnahmen und Videobotschaften werden nicht berücksichtigt.
Diese sind gesondert und ausschließlich auf den in dieser Einladung beschriebenen
Wegen und in der in dieser Einladung beschriebenen Form zu übermitteln.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre oder deren Bevollmächtigte,
die ihr Stimmrecht persönlich oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können
vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das unter der Internetadresse
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zugängliche Aktionärsportal auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären, ohne dass sie physisch auf der
Hauptversammlung erscheinen.
Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über den passwortgeschützten
Internetservice ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.
Die dafür erforderlichen Zugangsdaten finden Sie auf dem Einladungsschreiben an die
Aktionärinnen und Aktionäre bzw. der Stimmrechtskarte, wie oben beschrieben.
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der GRENKE AG zu richten und muss der
Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis 24.
April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen
an folgende Adresse:
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl
von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand
nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen
halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, § 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG). Die
Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetseite
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
veröffentlicht und den im Aktienregister Eingetragenen mitgeteilt.
Etwaige Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in solchen Verlangen
zur Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich
auf den in dieser Einberufung beschriebenen Wegen einzureichen.
Aktionärinnen und Aktionäre können Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten
stellen; dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
von Abschlussprüfern.
Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) sowie Wahlvorschläge von Aktionärinnen und
Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
oder per E-Mail an
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis spätestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 10. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei einer der
im vorstehenden Absatz genannten Adressen eingehen, werden unverzüglich nach ihrem
Eingang einschließlich des Namens der Aktionärin / des Aktionärs sowie zugänglich
zu machender Begründungen unter der Internetadresse
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie die Begründung von Gegenanträgen müssen unter
den Voraussetzungen des §126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht werden. Ein Wahlvorschlag
muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf
und Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von §125 Abs.1 Satz 5 AktG enthält.
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz gelten solche Gegenanträge im Sinne von §
126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG als in der Hauptversammlung gestellt,
wenn die den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionärin bzw.
der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Etwaige Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in solchen Gegenanträgen
und Wahlvorschlägen werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den
in dieser Einberufung beschriebenen Wegen einzureichen.
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten Rechte und
ihrer Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar.
Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir weiter mit: Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der GRENKE AG auf insgesamt
46.495.573 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit 46.495.573
Stück.
Sämtliche Zeitangaben in der Einladung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen
Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit
(UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht
durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen
– wie oben näher beschrieben – auszuüben. Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag
unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe
dort). Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 haben verbindlichen
Charakter, diejenige zu Tagesordnungspunkt 8 hat empfehlenden Charakter. Die Aktionärinnen
und Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder
„Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).
Die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten einschließlich der Informationen nach §
124a AktG sind von der Einberufung an über folgende Internetseite der GRENKE AG zugänglich:
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
Die Gesellschaft beabsichtigt darüber hinaus, Zusammenfassungen der Reden des Vorstandsvorsitzenden
und des Finanzvorstands am 19. Mai 2022 über ihre Internetseite ebenfalls unter:
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich zu machen.
Baden-Baden, im April 2022
GRENKE AG
Der Vorstand
Information zum Datenschutz für Aktionärinnen, Aktionäre und Aktionärsvertreter
Soweit zur im Aktiengesetz vorgeschriebenen Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation
mit Ihnen als Aktionärin / Aktionär sowie zur Durchführung unserer Hauptversammlung
erforderlich, werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen
der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze
verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten für mit der Hauptversammlung oder Ihrer
Aktionärsstellung in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher
Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Vorgenannte Erläuterungen
zur Verarbeitung personenbezogener Daten gelten entsprechend für Ihre gesetzlichen
oder rechtsgeschäftlichen Vertreter; bitte informieren Sie diese ggf. über die hier
genannten Hinweise zum Datenschutz.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten sowie zu Ihren diesbezüglichen
Rechten bzw. den diesbezüglichen Rechten Ihrer gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen
Vertreter/innen sind auf unserer Website unter
ww.grenke.de/datenschutz-grenke-ag
einseh- und abrufbar.
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals
und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein
internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal
wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.
Für den Zugang zum internetgestützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie
Ihre Zugangsdaten. Diese finden Sie auf den Anmeldeunterlagen bzw. der Stimmrechtskarte,
welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen haben.
Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des internetgestützten
Aktionärsportals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen
der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen
von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss
hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
Aktionärsportal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt
auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung
über das Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Sofern es Datenschutz-
oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der
Hauptversammlung vorbehalten, die Durchführung der Hauptversammlung zu unterbrechen.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der
Hauptversammlung auszuüben.
Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen
erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte bzw.
im Internet unter
www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
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