GRENKE AG – Hinweisbekanntmachung Verschmelzung – Europa Leasing GmbH

von Red. LG

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GRENKE AG
Baden-Baden
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweisbekanntmachung Verschmelzung – Europa Leasing GmbH 16.07.2019

GRENKE AG

Baden-Baden

Hinweisbekanntmachung Verschmelzung

Gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 und Absatz 4 Umwandlungsgesetz (UmwG) wird bekannt gemacht, dass die Europa Leasing GmbH mit Sitz in Kieselbronn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 502886, als übertragender Rechtsträger auf die GRENKE AG, Baden-Baden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 201836, verschmolzen werden soll. Dadurch wird die Europa Leasing GmbH ihr gesamtes Vermögen mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die GRENKE AG als übernehmende Gesellschaft nach den § 2 Nr. 1, 46 ff, 60 ff UmwG übertragen. Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2019 (handelsrechtlicher Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresbilanz der Europa Leasing GmbH als übertragende Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 als Schlussbilanz zu Grunde.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 4. Juli 2019 notariell beurkundet und zum Handelsregister Mannheim eingereicht.

Die GRENKE AG ist alleinige Gesellschafterin der Europa Leasing GmbH (übertragende Gesellschaft). Da sich somit alle Anteile der übertragenden Gesellschaft in der Hand der GRENKE AG als übernehmende Gesellschaft befinden, ist weder ein Verschmelzungsbeschluss der Aktionäre der GRENKE AG noch ein Verschmelzungsbeschluss durch die GRENKE AG als Anteilsinhaberin der übertragenden Gesellschaft erforderlich (§ 62 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 S. 1 UmwG). Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts.

Auf das Recht der Aktionäre der GRENKE AG als übernehmende Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, nach § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen zu können, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen werden kann, wird hingewiesen.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ein etwaiges Einberufungsverlangen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.

Der beurkundete Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger sind jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre auf der Internetseite der GRENKE AG unter

www.grenke.de/verschmelzung-europa-leasing-gmbh

abrufbar.

 

Baden-Baden, den 11. Juli 2019

GRENKE AG

Der Vorstand

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