Grillo-Werke Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Grillo-Werke Aktiengesellschaft
Duisburg
An unsere Aktionäre

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie zu einer ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am
Mittwoch, dem 25. März 2015, 15.00 Uhr,
in die Hauptverwaltung (Grillo-Saal) der Grillo-Werke AG, Duisburg, ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013/2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich ergebenden Bilanzgewinn der Grillo-Werke AG von 12.693.466,97 € wie folgt zu verwenden:
a)

zur Ausschüttung einer Dividende von 6 % (1,8 Mio. €) auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 30.000.000,00 €,
b)

zur Einstellung eines Betrages in Höhe von 5.000.000,00 € in die anderen Gewinnrücklagen,
c)

den verbleibenden Rest in Höhe von 5.893.466,97 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen.

Zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung sind nach § 14 der Satzung nur Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre sind an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir Sie, sich gemäß § 14 Satz 2 der Satzung vertreten zu lassen.

§ 14 Satz 2 unserer Satzung lautet:

„Das Stimmrecht der Aktionäre kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden, die ihrerseits Aktionäre oder Ehegatten oder Abkömmlinge eines Aktionärs der Gesellschaft sind.“

Ulrich Grillo Dirk Böttcher Dr. Christian Ohm

TAGS:
Comments are closed.