Grow In AGBerlinWir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der amMontag, den 20. Dezember 2021, um 10:00 Uhr MEZin den Geschäftsräumen der Noerr PartG mbB in derCharlottenstraße 57, 10117 Berlin,stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.TAGESORDNUNG Beschlussfassung über den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsmitglied Stefan Mack Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Vorstandsmitglied Stefan Mack wird das Vertrauen entzogen.Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Stimmrechtsvertretung In der Hauptversammlung kann ein Aktionär durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Für einen Nachweis der Bevollmächtigung genügt auch die elektronische Übermittlung der Vollmacht an die folgende E-Mail-Adresse: t.ellis@growin.deGegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge der Verwaltung zu den Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersenden. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an eine der nachfolgend genannten Kontaktmöglichkeiten zu richten: Grow In AG Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, also spätestens bis Sonntag, 5. Dezember 2021, 24:00 Uhr (MEZ), unter einer der vorstehend genannten Kontaktmöglichkeiten eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des/der Namen der Antragsteller, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den übrigen Aktionären bzw. den nach § 125 Abs. 1 bis 3 AktG Berechtigten zugänglich gemacht.
Berlin, im November 2021 Grow In AG Der Aufsichtsrat |
Grow In AG: Außerordentliche Hauptversammlung
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