Grow In AG: Außerordentliche Hauptversammlung

Grow In AG

Berlin

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Montag, den 20. Dezember 2021, um 10:00 Uhr MEZ

in den Geschäftsräumen der Noerr PartG mbB in der

Charlottenstraße 57, 10117 Berlin,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

Beschlussfassung über den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsmitglied Stefan Mack

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Vorstandsmitglied Stefan Mack wird das Vertrauen entzogen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Stimmrechtsvertretung

In der Hauptversammlung kann ein Aktionär durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Für einen Nachweis der Bevollmächtigung genügt auch die elektronische Übermittlung der Vollmacht an die folgende E-Mail-Adresse:

t.ellis@growin.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge der Verwaltung zu den Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersenden. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an eine der nachfolgend genannten Kontaktmöglichkeiten zu richten:

Grow In AG
z. Hd. Herrn Thomas Ellis (Vorstand)
Wallenroder Straße 7-9
13435 Berlin
oder per E-Mail: t.ellis@growin.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, also spätestens bis Sonntag, 5. Dezember 2021, 24:00 Uhr (MEZ), unter einer der vorstehend genannten Kontaktmöglichkeiten eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des/​der Namen der Antragsteller, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den übrigen Aktionären bzw. den nach § 125 Abs. 1 bis 3 AktG Berechtigten zugänglich gemacht.

 

Berlin, im November 2021

Grow In AG

Der Aufsichtsrat

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