GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG
Viersen
Zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am 17.08.2022,um 12.00 Uhr in der Kreisverwaltung Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Sitzungssaal, 1. Obergeschoss, Forum des Kreishauses,
laden wir unsere Aktionäre mit folgender Tagesordnung ein:
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses 2021 und des Prüfungsberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 Vorlage des Jahresabschlusses 2021 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) einschließlich Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats und Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, über die gesetzliche Prüfung unter Einschluss des Jahresabschlusses 2021 sowie Beschlussfassung über den Prüfungsbericht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Prüfungsbericht zu billigen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung billigt den vorgelegten Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2021. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2021 Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss einschließlich Lagebericht zum 31.12.2021 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss zum 31.12.2021 gemäß § 172 AktG festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den sich aus der Bilanz zum 31.12.2021 ergebenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 2.797.682,14 Euro wie folgt zu verwenden:
Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung beschließt: Der sich aus der Bilanz zum 31.12.2021 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 2.797.682,14 Euro wird wie folgt verwendet:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2021. |
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung bestellt den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022. |
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6. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft und Änderung von § 3 Absätze 1 und 2 der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nachstehende Beschlüsse im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft zu fassen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung beschließt:
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7. |
Verschiedenes |
Viersen, 22.06.2022
Der Vorstand
Dr. Coenen Aach