GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG – Ordentliche Hauptversammlung

GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG

Viersen

Zu unserer

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

am 17.08.2022,um 12.00 Uhr in der Kreisverwaltung Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Sitzungssaal, 1. Obergeschoss, Forum des Kreishauses,

laden wir unsere Aktionäre mit folgender Tagesordnung ein:

1.

Vorlage des Jahresabschlusses 2021 und des Prüfungsberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021

Vorlage des Jahresabschlusses 2021 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) einschließlich Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats und Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, über die gesetzliche Prüfung unter Einschluss des Jahresabschlusses 2021 sowie Beschlussfassung über den Prüfungsbericht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Prüfungsbericht zu billigen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung billigt den vorgelegten Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2021.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2021

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss einschließlich Lagebericht zum 31.12.2021 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss zum 31.12.2021 gemäß § 172 AktG festgestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den sich aus der Bilanz zum 31.12.2021 ergebenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 2.797.682,14 Euro wie folgt zu verwenden:

Euro
(1) Dividende von 26,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 402.480,00
(2) Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.200.000,00
(3) Gewinnvortrag 195.202,14
(4) Bilanzgewinn 2.797.682,14

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung beschließt:

Der sich aus der Bilanz zum 31.12.2021 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 2.797.682,14 Euro wird wie folgt verwendet:

Euro
(1) Dividende von 26,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 402.480,00
(2) Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.200.000,00
(3) Gewinnvortrag 195.202,14
(4) Bilanzgewinn 2.797.682,14
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2021.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung bestellt den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022.

6.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft und Änderung von § 3 Absätze 1 und 2 der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nachstehende Beschlüsse im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft zu fassen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung beschließt:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 16.254.000,00 EUR, eingeteilt in 15.480 Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu 16.254.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.480 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien auf bis zu 32.508.000,00 EUR erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2022 zum Gewinnbezug berechtigt. Der Ausgabebetrag für jede neue Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1.050,00 EUR beträgt 1.300,00 EUR je auszugebender Aktie.

Die neuen Aktien sind zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt vier Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots.

b)

Die Aktionäre sollen vom Vorstand der Gesellschaft aufgefordert werden, ihr Bezugsrecht in der Zeit vom 01. September 2022 bis 29. September 2022 bei der Gesellschaft unter Benutzung von Vordrucken für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheinen auszuüben. Bezugsrechtsvordrucke und Zeichnungsscheinvordrucke sind den Aktionären bis zum 01. September 2022 durch die Gesellschaft zu übermitteln.

c)

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von 1.300,00 EUR je neuer Aktie spätestens bis zum 29. September 2022 auf das nachgenannte Kapitalerhöhungssonderkonto gezahlt wird.

d)

Nach Ablauf der Bezugsfrist können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus, bis zum 31. Oktober 2022 einschließlich, die nicht von Aktionären im Rahmen ihres Bezugsrechts gezeichneten Aktien zu den oben genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Dabei werden Bezugserklärungen und Zeichnungen von Aktionären untereinander im Verhältnis ihres Bestandes an alten Aktien – unter Aufrundung oder Abrundung – berücksichtigt. Der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von 1.300,00 EUR je neuer Aktie ist für die so zusätzlich bezogenen Aktien bis zum 31. Oktober 2022 auf das nachstehend angegebene Kapitalerhöhungssonderkonto zu zahlen.

e)

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrages in bar auf das Konto der Gesellschaft mit der IBAN DE50 3205 0000 0000 4650 39 bei der Sparkasse Krefeld (Kapitalerhöhungssonderkonto) zu leisten und zwar bei Ausübung des Bezugsrechts gemäß Buchstabe b) bis spätestens zum 29.09.2022 und bei Ausübung des Bezugsrechts gemäß Buchstabe d) bis spätestens zum 31.10.2022.

f)

Ein Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten und eine Platzierung nicht bezogener neuer Aktien sollen von der Gesellschaft nicht organisiert oder durchgeführt werden.

g)

Das Bezugsangebot soll am 01. September 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

h)

Die genaue Anzahl der auszugebenden Aktien wird vom Vorstand nach Ablauf der Bezugsfristen festgelegt.

i)

Der Vorstand wird ermächtigt, weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen der Aktienausgabe festzusetzen.

j)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 mindestens 12.000 neue Stückaktien gezeichnet sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 30. November 2022 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet oder nicht spätestens bis zum 15. Februar 2023 in das Handelsregister eingetragen wird.

k)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

7.

Verschiedenes

 

Viersen, 22.06.2022

 

Der Vorstand

Dr. Coenen                Aach

 

TAGS:
Comments are closed.