GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG: Ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG
Viersen
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 18.05.2020

GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG

Viersen

Zu unserer

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

am

25.06.2020, um 13.00 Uhr, in der Kreisverwaltung Viersen,
Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Sitzungssaal,
1. Obergeschoss, Forum des Kreishauses,

laden wir unsere Aktionäre mit folgender Tagesordnung ein:

1.

Vorlage des Jahresabschlusses 2019 und des Prüfungsberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019

Vorlage des Jahresabschlusses 2019 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) einschließlich Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats und Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, über die gesetzliche Prüfung unter Einschluss des Jahresabschlusses 2019 sowie Beschlussfassung über den Prüfungsbericht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Prüfungsbericht zu billigen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung billigt den vorgelegten Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2019.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2019

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss einschließlich Lagebericht zum 31.12.2019 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss zum 31.12.2019 gemäß § 172 AktG festgestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den sich aus der Bilanz zum 31.12.2019 ergebenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 3.600.372,20 Euro wie folgt zu verwenden:

Euro
(1) Dividende von 26,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 402.480,00
(2) Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.900.000,00
(3) Gewinnvortrag 297.892,20
(4) Bilanzgewinn 3.600.372,20

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung beschließt:

Der sich aus der Bilanz zum 31.12.2019 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 3.600.372,20 Euro wird wie folgt verwendet:

Euro
(1) Dividende von 26,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 402.480,00
(2) Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.900.000,00
(3) Gewinnvortrag 297.892,20
(4) Bilanzgewinn 3.600.372,20
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2019.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung bestellt den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020.

6.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Zusammensetzung und Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrats richten sich nach den §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sowie nach dem Drittelbeteiligungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Der Aufsichtsrat hat neun Mitglieder. Sechs Mitglieder sind von der Hauptversammlung als Vertreter der Aktionäre und gem. Drittelbeteiligungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung drei Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen.

Als Arbeitnehmervertreter wurden

Frau Bettina Buten
Frau Sabine Fuchs
Herr Darko Simun

in den Aufsichtsrat gewählt.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung folgende Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

Name, Vorname

Beruf

Wohnort

1. Birnbrich, Lothar Stellv. Vorstandsvorsitzender Krefeld
2. Fischer, Peter Bereichsleiter Verwaltung Kempen
3. Fruhen, Luise Apothekerin Tönisvorst
4. Heyes, Josef Bürgermeister Willich
5. Smolenaers, Hans Geschäftsführer Viersen
6. Werner, Günter Beamter i. R. Nettetal

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung wählt folgende Personen in den Aufsichtsrat:

Name, Vorname

Beruf

Wohnort

1. Birnbrich, Lothar Stellv. Vorstandsvorsitzender Krefeld
2. Fischer, Peter Bereichsleiter Verwaltung Kempen
3. Fruhen, Luise Apothekerin Tönisvorst
4. Heyes, Josef Bürgermeister Willich
5. Smolenaers, Hans Geschäftsführer Viersen
6. Werner, Günter Beamter i. R. Nettetal
7.

Neuwahlen zum Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat besteht nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus mindestens 10 Personen und höchstens 21 Personen, und zwar aus den 9 Mitgliedern des Aufsichtsrates und mindestens einer weiteren Person und höchstens 12 weiteren Personen, die von der Hauptversammlung für die Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrates gewählt wird/werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden 12 weiteren Personen in den Verwaltungsbeirat zu wählen:

Name, Vorname

Beruf

Wohnort

1. Anemüller, Sabine Bürgermeisterin Viersen
2. Gellen, Frank Bürgermeister Brüggen
3. Goßen, Thomas Bürgermeister Tönisvorst
4. Heinen, Jürgen Suchtberater Schwalmtal
5. Dr. Horst, Heinz-Michael Beamter Tönisvorst
6. Lommetz, Manfred Bürgermeister Grefrath
7. Mielke-Westerlage, Angelika Bürgermeisterin Meerbusch
8. Pesch, Michael Bürgermeister Schwalmtal
9. Rübo, Volker Bürgermeister Kempen
10. Wagner, Christian Bürgermeister Nettetal
11. Wassong, Karl-Heinz Bürgermeister Niederkrüchten
12. Wistuba, Irene Rentnerin Kempen

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung wählt die folgenden 12 weiteren Personen in den Verwaltungsbeirat:

Name, Vorname

Beruf

Wohnort

1. Anemüller, Sabine Bürgermeisterin Viersen
2. Gellen, Frank Bürgermeister Brüggen
3. Goßen, Thomas Bürgermeister Tönisvorst
4. Heinen, Jürgen Suchtberater Schwalmtal
5. Dr. Horst, Heinz-Michael Beamter Tönisvorst
6. Lommetz, Manfred Bürgermeister Grefrath
7. Mielke-Westerlage, Angelika Bürgermeisterin Meerbusch
8. Pesch, Michael Bürgermeister Schwalmtal
9. Rübo, Volker Bürgermeister Kempen
10. Wagner, Christian Bürgermeister Nettetal
11. Wassong, Karl-Heinz Bürgermeister Niederkrüchten
12. Wistuba, Irene Rentnerin Kempen
8.

Neufestsetzung der Aufsichtsrats- und Verwaltungsbeiratsvergütung

Derzeit erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung 400,00 €, die Mitglieder des Verwaltungsbeirats erhalten für die Teilnahme an einer Verwaltungsbeiratssitzung 250,00 €, der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der satzungsgemäß auch der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates ist, erhält eine zusätzliche jährliche Vergütung von 4.000,00 € und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, der satzungsgemäß auch der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsbeirates ist, eine solche von 1.000,00 €. Weitere Vergütungen sind nicht vorgesehen.

Diese Regelungen gelten seit der Hauptversammlung vom 24.06.2015. Aufgrund dieser langen Zeitspanne von 5 Jahren sowie der gesteigerten Verantwortung der Aufsichtsräte und der Verwaltungsratsbeiräte ist eine Anpassung angebracht.

Es wird daher von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung 450,00 € und die Mitglieder des Verwaltungsbeirats für die Teilnahme an einer Verwaltungsbeiratssitzung 300,00 € erhalten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates soll eine zusätzliche jährliche Vergütung von 4.500,00 € und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates soll eine zusätzliche jährliche Vergütung von 1.500,00 € erhalten.

Bezüglich der Festsetzung der Vergütungen enthält die Satzung unserer Gesellschaft folgende Regelungen:

§ 7 (Aufsichtsrat) Abs. 4:

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen, die es nach den Umständen für erforderlich halten durfte. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat Anspruch auf eine Vergütung/ein Sitzungsgeld. Die Höhe ist von der Hauptversammlung festzulegen.

§ 10 (Verwaltungsbeirat) Abs. 3 Satz 1:

Für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsbeirates gelten die Bestimmungen des § 7 dieser Satzung.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung beschließt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats ab 25.06.2020 (Tag der HV) eine Vergütung von 450,00 € für die Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung zu zahlen sowie den Mitgliedern des Verwaltungsbeirats eine Vergütung von 300,00 € für die Teilnahme an einer Verwaltungsbeiratssitzung zu zahlen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält ab 01.07.2020 eine zusätzliche jährliche Vergütung von 4.500,00 € und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält ab 01.07.2020 eine zusätzliche jährliche Vergütung von 1.500,00 €. Die Zahlungen erfolgen ggf. zeitanteilig.

9.

Verschiedenes

 

Viersen, 13.05.2020

Der Vorstand

Dr. Coenen                Aach

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