GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG, Viersen – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts (15.480 neue Stückaktien zu je 1.300,00 EUR)

GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG

Viersen

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. August 2022 beschlossen, das Grundkapital von zurzeit 16.254.000,00 EUR, eingeteilt in 15.480 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1.050,00 EUR, gegen Bareinlagen um bis zu 16.254.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.480 neuen, auf den Namen lautenden, Stückaktien auf bis zu 32.508.000,00 EUR zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2022 zum Gewinnbezug berechtigt. Der Bezugspreis (Ausgabebetrag) für jede neue Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1.050,00 EUR wurde auf 1.300,00 EUR festgelegt.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Bezug angeboten.

Die Aktionäre der Gesellschaft können ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 01. September 2022 bis 29. September 2022 (einschließlich)

bei der Gesellschaft unter Nutzung von Vordrucken für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheinen ausüben. Maßgeblich für die Wahrung der Frist zur Ausübung des Bezugsrechts ist der Zugang von Bezugserklärung und Zeichnungsschein bei der Gesellschaft. Bezugsrechtsvordrucke und Zeichnungsscheinvordrucke werden den Aktionären bis zum 01. September 2022 durch die Gesellschaft übermittelt.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von 1.300,00 EUR je neuer Aktie spätestens bis zum 29. September 2022 (einschließlich) auf das nachgenannte Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft bei der Sparkasse Krefeld gezahlt wird.

Ein Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten sowie die Platzierung nicht bezogener neuer Aktien durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und werden von der Gesellschaft auch nicht organisiert oder durchgeführt.

Nach Ablauf der Bezugsfrist und Bedienung der Bezugsrechte können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus bis zum 31. Oktober 2022 einschließlich die nicht von Aktionären im Rahmen ihres Bezugsrechts gezeichneten Aktien zu den oben genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Dabei werden Bezugserklärungen und Zeichnungen von Aktionären untereinander im Verhältnis ihres Bestandes an alten Aktien – unter Aufrundung oder Abrundung – berücksichtigt. Der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von 1.300,00 EUR je neuer Aktie ist für die auf diesem Weg zusätzlich bezogenen Aktien bis zum 31. Oktober 2022 (einschließlich) auf das nachgenannte Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft einzuzahlen.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Bezugspreises (Ausgabebetrages) in bar auf das Konto der Gesellschaft bei der Sparkasse Krefeld

IBAN DE 50 3205 0000 0000 4650 39
(Kapitalerhöhungssonderkonto)

zu leisten und zwar bei Ausübung des Bezugsrechts in der Zeit vom 01. September 2022 bis einschließlich 29. September 2022 bis spätestens zum 29. September 2022 und bei Ausübung eines möglichen weiteren Bezugsrechts in der Zeit vom 30.09.2022 bis zum 31.10.2022 bis spätestens zum 31. Oktober 2022.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 mindestens 12.000 neue Stückaktien gezeichnet sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 30. November 2022 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet oder nicht spätestens bis zum 15. Februar 2023 in das Handelsregister eingetragen wird.

Die Zeichnung der neuen Aktien wird unverbindlich, wenn nicht bis spätestens 15. Februar 2023 die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister eingetragen ist.

 

Viersen, den 1. September 2022

Der Vorstand

 

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