GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG
Viersen
Bekanntgabe nach § 20 Abs. 6 Satz 1, 2 AktG
Die GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG teilt mit, dass der Kreis Viersen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, mehr als den vierten Teil der Aktien der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG besitzt und damit eine mitteilungspflichtige Beteiligung gemäß § 20 Abs. 1 AktG i. V. m. § 16 Abs. 2 Satz 1 AktG besteht.
Die GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG teilt mit, dass die nach § 20 Abs. 1 AktG i. V. m. § 16 Abs. 2 Satz 1 AktG mitteilungspflichtige Beteiligung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Viersen mbH, Willy-Brandt-Ring 13, 41747 Viersen, an der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG nicht mehr besteht.
Viersen, 04.05.2023
Der Vorstand
Aach | Dr. Coenen |