GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG, Viersen – Bekanntgabe nach § 20 Abs. 6 Satz 1, 2 AktG (GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG hält mehr als den vierten Teil der Aktien)

GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG

Viersen

Bekanntgabe nach § 20 Abs. 6 Satz 1, 2 AktG

 

Die GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG teilt mit, dass der Kreis Viersen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, mehr als den vierten Teil der Aktien der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG besitzt und damit eine mitteilungspflichtige Beteiligung gemäß § 20 Abs. 1 AktG i. V. m. § 16 Abs. 2 Satz 1 AktG besteht.

Die GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG teilt mit, dass die nach § 20 Abs. 1 AktG i. V. m. § 16 Abs. 2 Satz 1 AktG mitteilungspflichtige Beteiligung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Viersen mbH, Willy-Brandt-Ring 13, 41747 Viersen, an der GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG nicht mehr besteht.

Viersen, 04.05.2023

Der Vorstand

Aach Dr. Coenen
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