GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg Aktiengesellschaft – Einladung zur Hauptversammlung

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg Aktiengesellschaft

Stuttgart

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG mit Sitz in Stuttgart werden hiermit zu der

ordentlichen Hauptversammlung
der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
am
Donnerstag, dem 02. Juni 2022, 10:30 Uhr,
im GENO-Haus, Sitzungssaal 1-4 EG,
Heilbronner Straße 41, 70191 Stuttgart,

eingeladen.

Im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und die in diesem Zusammenhang in den einzelnen Bundesländern erlassene Gesetzgebung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung abzusagen, wenn die
Durchführung der Hauptversammlung am festgelegten Tag gegen eine solche Gesetzgebung verstoßen würde oder ein Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann. Wegen der aktuellen Situation zur COVID-19-Pandemie wird auf die Ausführungen unter Ziffer II. verwiesen.

 
I.

Tagesordnung

Die Tagesordnung mit den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten lautet wie folgt:

1.

Vorlage des nach § 172 AktG festgestellten Jahresabschlusses mit Anhang und des Lageberichts,
jeweils zum 31.12.2021, des gebilligten Konzernabschlusses mit Anhang und des Konzernlageberichtes,
jeweils zum 31.12.2021, sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2021

2.

Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der in der Bilanz des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 ausgewiesene
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 von 7.932.147,97 EUR wird zur Ausschüttung einer
am 08.06.2022 fälligen und auszuzahlenden Dividende von 12,00 EUR je Stückaktie auf
das dividendenberechtigte Grundkapital von 12.143.182,19 EUR (insgesamt 2.850.000,00
EUR) verwendet. 5.000.000,00 EUR werden in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt
und 82.147,97 EUR werden auf neue Rechnung vorgetragen.“

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt.“

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.“

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 4. Variante, 101 Absatz 1 Satz 1
AktG und §§ 1 Absatz Nr. 1, 4 Absatz 1 DrittelbG in Verbindung mit § 9 Ziffer 1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier als Aufsichtsratsmitglieder
der Aktionäre von der Hauptversammlung und zwei als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.

Das Aufsichtsratsmandat von Herrn Marc René MICHALLET endet turnusgemäß mit Wirkung
zum Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Herr Marc René MICHALLET, Bad Aibling, Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung
AG, wird mit Wirkung zum Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit
bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Mitglied des Aufsichtsrats wiedergewählt.“

6.

Bestellung des Abschlussprüfers des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für
das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.,
Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 bestellt.“

7.

Vergütung des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat erhält gemäß § 13 der Satzung eine von der Hauptversammlung zu bestimmende
feste, nicht gewinnabhängige Vergütung, deren Verteilung unter die einzelnen Mitglieder
vom Aufsichtsrat festgelegt wird. Daneben werden Auslagen erstattet. Zusätzlich werden
dem Aufsichtsrat die auf die Vergütung und Auslagen ggf. anfallende gesetzliche Umsatzsteuer
erstattet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse erhalten eine feste, nicht
gewinnabhängige jährliche Vergütung, deren Gesamtbetrag mit Wirkung ab 01.01.2022
bezogen auf die satzungsmäßige Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie bezogen
auf die festgesetzte Anzahl der Mitglieder von Ausschüssen auf 28.700,00 EUR für jedes
volle Geschäftsjahr festgesetzt wird. Die Verteilung der Vergütung unter die einzelnen
Mitglieder des Aufsichtsrates und der Ausschüsse wird durch den Aufsichtsrat nach
billigem Ermessen festgelegt.

Die Vergütungsregelung gilt rückwirkend ab 01.01.2022 bis zur Neufestsetzung durch
die Hauptversammlung.“

II.  

Weitere Angaben

Wegen der aktuellen Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und im Hinblick auf den
gebotenen Umgang mit der COVID-19-Pandemie bitten wir, zur Vermeidung von Infektionsgefahren
von der Möglichkeit der Vollmachtserteilung auf den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter Gebrauch zu machen (siehe unten). Insgesamt
werden wir den Ablauf der Hauptversammlung auf das rechtlich Notwendige beschränken.
Die Hauptversammlung wird unter Beachtung der jeweils einschlägigen Gesetze und Verordnungen
und behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Eindämmung der COVID-19-Pandemie
durchgeführt. Insoweit wird zur Vermeidung von Infektionsrisiken mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 auf ein gemeinsames Essen im Anschluss an die Hauptversammlung verzichtet.

Um die Zahl der Anwesenden in der Hauptversammlung wegen der COVID-19-Pandemie möglichst
gering zu halten, hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 1 Abs.
1 und Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 14 vom 27. März 2020, S. 570)
in der durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt
2020 Teil I Nr. 67 vom 30. Dezember 2020, S. 3332) geänderten Fassung, dessen Geltung
durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli
2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt
2021 Teil I Nr. 63 vom 14. September 2021, S. 4147) bis zum Ablauf des 31. August
2022 verlängert wurde, (nachfolgend auch „COVID-19-Gesetz“ genannt) beschlossen, die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrates an der Hauptversammlung
im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG zuzulassen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 15 Ziffer 1 und 2 der Satzung nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der GWG Gesellschaft für Wohnungs-
und Gewerbebau Baden-Württemberg AG, Stuttgart, eingetragen und rechtzeitig angemeldet
sind. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft bis spätestens 31.
Mai 2022, 24.00 Uhr, (Anmeldeschlusstag) unter der nachfolgend genannten Postanschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sein:

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
Vorstand
Postfach 10 35 24
70030 Stuttgart
Telefax: +49 711 22777-99117
E-Mail: aktionaer@gwg-gruppe.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können
gemäß § 15 Ziffer 3 Satz 1 der Satzung ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung
durch einen Bevollmächtigten, z.B. die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut,
eine Vereinigung von Aktionären, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Vollmachten
können gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt
werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung
des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung
gemäß § 15 Ziffer 3 Satz 2 der Satzung stehen die vorstehend genannte Postanschrift,
Telefaxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung. Ist der zu Bevollmächtigende ein Intermediär
(z.B. Depotbank) oder eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellte Person, können Besonderheiten gelten, weshalb die Aktionäre in
einem solchen Fall gebeten werden, sich mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Wegen der aktuellen Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und im Hinblick auf den
gebotenen Umgang mit der COVID-19-Pandemie bitten wir, zur Vermeidung von Infektionsgefahren
von der Möglichkeit der Vollmachtserteilung auf den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter Gebrauch zu machen. Hierzu kann das entsprechende
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit
dem Einladungseinschreiben zur Hauptversammlung übermittelt wird.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft unter der nachfolgenden
Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu übersenden:

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
Vorstand
Postfach 10 35 24
70030 Stuttgart
Telefax: +49 711 22777-99117
E-Mail: aktionaer@gwg-gruppe.de

Etwaige ordnungsgemäße Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre
Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn
diese mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 18. Mai 2022,
24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind.

Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft mit Anhang und der Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2021, der gebilligte Konzernabschluss mit Anhang und der Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr 2021, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab Einberufung
der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der GWG Gesellschaft
für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart,
aus und können dort eingesehen werden.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden. Unabhängig
davon wird jedem Aktionär der Geschäftsbericht der GWG Gesellschaft für Wohnungs-
und Gewerbebau Baden-Württemberg AG für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Konzerngeschäftsbericht
für das Geschäftsjahr 2021 rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugesandt.

Die Gesellschaft stellt ihren Aktionären Formulare für die Anmeldung und zur Bevollmächtigung
Dritter zur Verfügung. Die Formulare sollen den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung
erleichtern. Es besteht keine Pflicht zur Verwendung dieser Formulare. Sie können
unter der nachfolgenden Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert
werden:

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
Vorstand
Postfach 10 35 24
70030 Stuttgart
Telefax: +49 711 22777-99117
E-Mail: aktionaer@gwg-gruppe.de

Bei der Durchführung der Hauptversammlung werden alle gesetzlichen und behördlichen
Vorgaben eingehalten, um Ansteckungsrisiken im Hinblick auf das Coronavirus zu minimieren.
Hierzu zählt die Umsetzung der notwendigen Abstands- und Hygieneregeln.

Insbesondere im Versammlungsraum werden Aktionäre und deren Bevollmächtigte gebeten,
entsprechend den geltenden Vorgaben eine Mund- und Nasenschutzmaske zu tragen.

III.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter auf Grundlage
der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Diese Daten umfassen insbesondere den Vor- und
Nachnamen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen
Aktienbestand (wie Anzahl und Gattung der Aktien), die Besitzart der Aktien, die Eintragungsziffer
im Aktienregister, die Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.
Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Sofern
Aktionäre oder Aktionärsvertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir zudem
insbesondere diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige
Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Aktionärsvertreter angegebenen
Kontaktdaten wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeitet
die Gesellschaft auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen
von Aktionären oder Aktionärsvertretern in der Hauptversammlung.

Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck
der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an
der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c)
Datenschutz-Grundverordnung.

Empfänger

Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister
und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und
Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Zudem
erhalten verbundene Unternehmen innerhalb der GWG-Gruppe personenbezogene Daten im
Wege der Auftragsverarbeitung. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung
gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

Speicherungsdauer

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist
oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle
gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht. In der Regel speichert die
Gesellschaft ihre personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von drei Jahren beginnend
mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.

Betroffenenrechte

Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre
personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit
nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber
der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG unentgeltlich
über die nachstehende Adresse geltend machen.

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
Vorstand
Postfach 10 35 24
70030 Stuttgart
Telefax: +49 711 22777-99117
E-Mail: aktionaer@gwg-gruppe.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG Datenschutzbeauftragter
Postfach 10 35 24
70030 Stuttgart
Telefax: +49 711 22777-99120
E-Mail: datenschutz@gwg-gruppe.de

Weitergehende Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
sind dieser Einberufung als Anlage beigefügt.

 

Stuttgart, im April 2022

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und
Gewerbebau Baden-Württemberg AG

Der Vorstand

 

Anlage:
Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG – als verantwortliche
Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO„) – und die von ihr beauftragten Dritten – im Rahmen der Auftragsverarbeitung als
Dienstleister im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO, welche zum Zwecke der Vorbereitung
und Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, soweit dies für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist – verarbeiten personenbezogene Daten
von Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze,
um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie
einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der
Hauptversammlung sicherzustellen. Die personenbezogenen Daten umfassen insbesondere
den Vor- und Nachnamen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse,
den jeweiligen Aktienbestand (wie Anzahl und Gattung der Aktien), die Besitzart der
Aktien, die Eintragungsziffer im Aktienregister, die Nummer der Eintrittskarte und
die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen auch
weitere personenbezogene Daten in Betracht.

Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir
zudem insbesondere diejenigen personenbezogenen, die erforderlich sind, um etwaige
Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Aktionärsvertreter angegebenen
Kontaktdaten wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeitet
die Gesellschaft auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen
von Aktionären oder Aktionärsvertretern in der Hauptversammlung.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung
auf der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c) DSGVO i.V.m. §§ 123, 129 AktG.

Empfänger

Innerhalb der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG erhalten
nur die Personen und Stellen im jeweils erforderlichen Umfang Zugriff auf personenbezogene
Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern, die diese zur Erfüllung der vorbezeichneten
Zwecke benötigen. Zudem erhalten verbundene Unternehmen innerhalb der GWG-Gruppe personenbezogene
Daten im Wege der Auftragsverarbeitung. Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer
Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft
nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich
sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung
der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich
über das Teilnehmerverzeichnis.

Speicherungsdauer

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist
(z.B. zweijährige Einsichtnahmefrist hinsichtlich des Teilnehmerverzeichnisses nach
§ 129 Abs. 4 Satz 2 AktG oder dreijährige Aufbewahrungsfrist hinsichtlich der Vollmachtserklärungen
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach § 134 Abs. 3 Satz
5 AktG) oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa
im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht. In der Regel speichert die
Gesellschaft ihre personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von drei Jahren beginnend
mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.

Betroffenenrechte

Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten haben Sie verschiedene Rechte,
über die wir Sie nachstehend informieren möchten. Einzelheiten zu Ihren Rechten finden
Sie zudem in den Artikeln 15 bis 21 DSGVO sowie den §§ 32 bis 37 Bundesdatenschutzgesetz
(„BDSG„).

Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)

Sie haben das Recht, von uns Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche Daten wir
über Sie verarbeiten. Zudem können Sie von uns eine Kopie dieser Daten zur Verfügung
gestellt bekommen.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Sie haben das Recht, dass wir nicht oder nicht mehr zutreffende Angaben über Sie unverzüglich
berichtigen. Sie haben das Recht, eine Vervollständigung Ihrer unvollständigen personenbezogenen
Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Sie haben das Recht, von uns die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
zu verlangen, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

Ihre Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig oder der Zweck ist erreicht;

Sie widerrufen Ihre Einwilligung, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung;

Sie widersprechen der Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO und es liegen keine
vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor oder Sie legen gemäß Art.
21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;

Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;

die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
nach dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht erforderlich, dem wir unterliegen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Recht auf Löschung durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt
sein kann. Dazu gehören insbesondere die Einschränkungen, die in Art. 17 DSGVO und
§ 35 BDSG aufgeführt sind.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Sie haben das Recht, von uns eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

Sie bestreiten die Richtigkeit Ihrer personenbezogenen Daten, und zwar für eine Dauer,
die uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie lehnen die Löschung der personenbezogenen
Daten ab und verlangen stattdessen die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen
Daten;

wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger,
Sie benötigen diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen,
oder

Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt, solange noch nicht feststeht,
ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren überwiegen.

Wenn Sie eine Einschränkung der Verarbeitung nach der vorgenannten Aufzählung erwirkt
haben, werden wir Sie unterrichten, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Sie haben das Recht (unter bestimmten Umständen), bestimmte Ihrer personenbezogenen
Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format an Sie oder einen Dritten übertragen
werden. Einzelheiten und Einschränkungen können Sie Art. 20 DSGVO entnehmen. Die Ausübung
dieses Rechts lässt Ihr Recht auf Löschung unberührt.

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Sie haben ein Widerspruchsrecht u.a. gegen eine statistische Auswertung Ihrer Daten.
Einzelheiten zu Ihrem Widerspruchsrecht können Sie Art. 21 DSGVO entnehmen.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
Vorstand
Postfach 10 35 24
70030 Stuttgart
Telefax: +49 711 22777-99117
E-Mail: aktionaer@gwg-gruppe.de

Sämtliche vorstehenden Rechte gemäß Art. 15 bis 21 DSGVO können Sie gegenüber der
GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG formlos und unentgeltlich
über die nachstehende Adresse geltend machen.

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
Vorstand
Postfach 10 35 24
70030 Stuttgart
Telefax: +49 711 22777-99117
E-Mail: aktionaer@gwg-gruppe.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 DSGVO zu:

Rechte auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Wenn Sie meinen, dass die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns gegen geltendes Datenschutzrecht
verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer der zuständigen Aufsichtsbehörden,
d. h. insbesondere bei der Datenschutzaufsichtsbehörde des (Bundes-)Landes, in dem
Sie Ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, des Bundeslandes Baden-Württemberg,
in dem die GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG ihren
Sitz hat, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Datenschutzverstoßes.

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
Datenschutzbeauftragter
Postfach 10 35 24
70030 Stuttgart
Telefax: +49 711 22777-99120
E-Mail: datenschutz@gwg-gruppe.de

TAGS:
Comments are closed.