Haager Beteiligungs-AG: Einladung zur Hauptversammlung

Haager Beteiligungs-AG

Haag

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur

ordentlichen Hauptversammlung der
Haager Beteiligungs-AG mit Sitz in 83527 Haag i. OB,

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ein,die am

Dienstag, den 22. Dezember 2020 um 11.00 Uhr,

im Haager Bürgersaal, Münchener Straße 36, 83527 Haag i. OB, stattfindet. Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2019, des Konzernlageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die vorgenannten Unterlagen sind über unseren passwortgeschützten Online-Service unter

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

abrufbar.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 704.500,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstand wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

6.

Wahl von zwei Ersatzmitgliedern für den Aufsichtsrat

a)

Herr Michael Forstner, Essenbach, Geburtsjahr 1965

Vorstand bei ÜZW Energie AG

b)

Herr Klaus Pass, Breitbrunn, Geburtsjahr 1953

Rechtsanwalt in München

II. Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend COVID-19-Gesetz) aufgrund der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die virtuelle Hauptversammlung findet am 22. Dezember 2020 um 11.00 Uhr statt. Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung über unseren Online-Service unter

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

verfolgen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin ausüben.

1.

Teilnahmevoraussetzungen sowie Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 15. Dezember 2020 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse (postalisch oder per Telefax)

Haager Beteiligungs-AG (Hauptversammlung)
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

Telefax: +49 89 2070 37951

oder elektronisch unter Nutzung des Online-Service unter der Internet-Adresse

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sind den Einladungsunterlagen beigefügt.

Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen oder die am 10. Dezember 2020 (0.00 Uhr) im Aktienregister eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der per Post übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) zur Nutzung unseres Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Die Aktionäre können sich über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

für die virtuelle Hauptversammlung anmelden und die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigen oder ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Anmeldung über den Online-Service ist nur bis zum Ablauf des 15. Dezember 2020 (24.00 Uhr) möglich.

Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ist insoweit der Tag der virtuellen Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 22. Dezember 2020 (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 15. Dezember 2020 eingehen, werden erst nach der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist somit der Ablauf des 15. Dezember 2020.

Da Anmeldungen, die – gleich aus welchem Grund – erst nach dem 15. Dezember 2020 bei der Gesellschaft eingehen, aus rechtlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden können, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit die Anmeldung auf elektronischem Wege über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

2.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (postalisch oder per Telefax)

Haager Beteiligungs-AG (Hauptversammlung)
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

Telefax: +49 89 2070 37951

oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (postalisch oder per Telefax) übermittelt werden.

Die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin können Sie zudem auch über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen.

Sollen ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht.

Bitte beachten Sie, dass auch Ihre Bevollmächtigten nicht physisch präsent sein werden und das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin ausüben können.

Soweit die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigt werden soll, müssen dieser in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreterin ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Stellung von Fragen oder Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt und sich bei Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthält.

Die erstmalige Erteilung von Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin kann bis zum 15. Dezember 2020 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse (postalisch oder per Telefax)

Haager Beteiligungs-AG (Hauptversammlung)
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

Telefax: +49 89 2070 37951

oder über unseren Online-Service

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erfolgen.

Über unseren Online-Service können Sie Ihre Weisungen – wenn gewünscht – noch bis zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter am Tag der virtuellen Hauptversammlung ändern.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen und dann die Erklärungen in Papierform (einschließlich Telefax) berücksichtigt.

3.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl

Sie oder Ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht per Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl sind eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung erforderlich.

Für die Stimmabgabe per Briefwahl stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung:

Zum einen kann die Stimmabgabe per Briefwahl postalisch oder per Telefax erfolgen. Ein entsprechendes Formular erhalten Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. Das Formular für die Briefwahl wird Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt.

Zum anderen kann die Briefwahl auch über unseren Online-Service

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erfolgen.

Erstmalige Abstimmungen per Briefwahl müssen spätestens bis zum Ablauf des 15. Dezember 2020 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse (postalisch oder per Telefax)

Haager Beteiligungs-AG (Hauptversammlung)
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

Telefax: +49 89 2070 37951

bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

erfolgen.

Die Änderung der Briefwahlstimmen kann bis zur Schließung der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.

Auch bevollmächtigte Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen oder sonstige Bevollmächtige können sich der Briefwahl bedienen.

Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen und dann die Erklärungen in Papierform (einschließlich Telefax) berücksichtigt.

4.

Anträge und Wahlvorschläge

Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird die Gesellschaft den Aktionären die Möglichkeit einräumen, in entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG Anträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln:

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind ausschließlich an die nachstehende Adresse (postalisch oder per Telefax) zu richten:

Haager Beteiligungs-AG
Gabelsbergerstraße 25
83527 Haag i. OB

Telefax: +49 8072 9171 40

Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie mit etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

veröffentlicht, sofern sie unter der vorgenannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 07. Dezember 2020 (24.00 Uhr) zugegangen sind.

Entsprechende Anträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung allerdings in Übereinstimmung mit der Konzeption des COVID-19-Gesetzes nicht zur Abstimmung gestellt und auch nicht anderweitig behandelt.

5.

Anträge auf Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 1.499 Aktien) oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies entspricht 9.366 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an die

Haager Beteiligungs-AG
Gabelsbergerstraße 25
83527 Haag i. OB

Telefax: +49 8072 9171 40

zu richten und muss gemäß Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 4 des COVID-19-Gesetzes bis spätestens 07. Dezember 2020, 24.00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

veröffentlicht und den Aktionären gemäß den gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt.

6.

Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Fragen können bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingereicht werden.

Zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen bis Sonntag, 20. Dezember 2020 (24.00 Uhr), der Gesellschaft ausschließlich über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

einreichen.

Der Vorstand ist nicht verpflichtet, sämtliche Fragen zu beantworten. Er kann nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet; er kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

7.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, auch ohne physisches Erscheinen in der Hauptversammlung am 22. Dezember 2020 im Wege elektronischer Kommunikation über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

während der virtuellen Hauptversammlung erklärt werden.

8.

Angabe der Internetseite, über die hauptversammlungsrelevante Informationen zugänglich sind

Diese Einberufung sowie alle sonstigen Informationen zur virtuellen Hauptversammlung sind über die Internetseite

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

zugänglich.

9.

Übertragung der virtuellen Hauptversammlung

Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird am 22. Dezember 2020 ab 11.00 Uhr live in Bild und Ton über unseren Online-Service unter

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

übertragen.

10.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.600.000,00 in 29.970 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung daher 29.970.

11.

Information zum Datenschutz für Aktionäre und deren Bevollmächtigten

Wenn Sie sich für die virtuelle Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Haager-Beteiligungs-AG verarbeitet diese Daten im Rahmen der Hauptversammlung als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur virtuellen Hauptversammlung unter

www.kraftwerke-haag.de/hv-service

 

Haag i. OB, im November 2020

Haager Beteiligungs-AG

Der Vorstand

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