Haager Beteiligungs-AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Haager Beteiligungs-AG
Haag
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 19.06.2019

Haager Beteiligungs-AG

Haag

Einladung zur Hauptversammlung
am 31. Juli 2019

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 31. Juli 2019 um 11.00 Uhr im Gasthaus Grainer, Dorfstraße 1 in 83527 Kirchdorf bei Haag i. OB, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Haager Beteiligungs-AG mit Sitz in Haag i. OB eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2018, des Konzernlageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 sowie den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die vorgenannten Unterlagen liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von € 169.138,13 wird wie folgt verwendet:

Der Bilanzgewinn in Höhe von € 169.138,13 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

5.

Ersatzwahl für das ausgeschiedene Mitglied des Aufsichtsrats

Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Günther Kastenbauer, hat in 2018 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Traunstein am 28.09.2018 mit Wirkung zum 01.10.2018 Herrn Karl Singer zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Der Aufsichtsrat hat dann am 14.11.2018 Herrn Karl Singer zu seinem Vorsitzenden gewählt.

Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats obliegt nach dem Aktiengesetz der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Bestimmungen des § 95 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Karl Singer für die in der Satzung der Gesellschaft gemäß § 8 Abs. 2 bestimmte Dauer, damit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 bestimmt, zum ordentlichen Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Ab Einberufung der Hauptversammlung werden in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Gabelsbergerstraße 25, 83527 Haag i. OB) während üblicher Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen ausgelegt:

der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Haager Beteiligungs-AG, der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, jeweils für das Geschäftsjahr 2018;

der Bericht des Aufsichtsrats vom 08.05.2019;

als Bestandteil der Hauptversammlungseinladung der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung der Haager Beteiligungs-AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und muss der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, den 24. Juli 2019, unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

Haager Beteiligungs-AG (Hauptversammlung)
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
FAX (089 / 2070 37951)

Mit Ablauf des letzten Anmeldetages bis zum Ende der Hauptversammlung werden im Aktienregister keine Umschreibungen mehr vorgenommen.

Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben.

 

Haag i. OB, im Juni 2019

Haager Beteiligungs-AG

Der Vorstand

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