HABA Computer Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HABA Computer Aktiengesellschaft
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 13.12.2019

HABA Computer Aktiengesellschaft

Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH, Koblenz, hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört (§ 20 Abs. 1 AktG). Weiter hat sie uns mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört (§ 20 Abs. 4 AktG).

Die CompuGroup Medical Deutschland AG, Koblenz, hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört (§ 20 Abs. 1 AktG). Weiter hat sie uns mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört (§ 20 Abs. 4 AktG). Die Aktien werden mittelbar über die APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH gehalten (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG).

Die CompuGroup Medical SE, Koblenz, hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört. Weiter hat sie uns mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört (§ 20 Abs. 4 AktG). Die Aktien werden mittelbar über die APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH und die CompuGroup Medical Deutschland AG gehalten (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG).

 

Hamburg, im Dezember 2019

HABA Computer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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