HAEMATO AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HAEMATO AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 26.06.2020

HAEMATO AG

Berlin

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 88633 B

WKN: 619070 / ISIN: DE0006190705

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 21. Juli 2020
um 11:00 Uhr

im Estrel Convention Center Berlin,
Sonnenallee 225, 12057 Berlin

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HAEMATO AG zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts der HAEMATO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 21. April 2020 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 11.593.556,31 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 22.867.154,00, eingeteilt in 22.867.154 auf den Inhaber lautende Stückaktien wird zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um EUR 20.580.439,00 auf EUR 2.286.715,00, eingeteilt in 2.286.715 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabgesetzt.

Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Sie wird in der Weise durchgeführt, dass vier Aktien aus dem Bestand der Gesellschaft eingezogen und von den übrigen 22.867.150 Aktien jeweils 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden.

b)

Zur Anpassung der Satzung an die Kapitalherabsetzung erhält § 4 Abs. (1) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung:

„(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.286.715,00. Es ist eingeteilt in 2.286.715 Stückaktien.“

Vorstand und Aufsichtsrat begründen die vorgeschlagene Herabsetzung des Grundkapitals wie folgt:

Die Aktien der Gesellschaft werden im Handelssegment Open Market Basic Board (zuvor Freiverkehr) gehandelt. Der Börsenkurs hat sich in der letzten Zeit, insbesondere seit Mitte 2019, negativ entwickelt und steht aktuell wertmäßig nicht im Einklang mit der positiven operativen Entwicklung der Gesellschaft. Für Vorstand und Aufsichtsrat ist dies unbefriedigend. Klares Ziel ist es, die Attraktivität der Aktie im Rahmen der operativen Entwicklung zu steigern. Durch die Kapitalherabsetzung erhöht sich der Wert je Aktie. Dies bedeutet einen maßgeblichen Reputationsgewinn und erhöht die Wahrnehmung der Gesellschaft bei institutionellen Anlegern. Dies dürfte sich positiv auf den Aktienkurs auswirken.

Vorstand und Aufsichtsrat halten es daher für sinnvoll, das Grundkapital der Gesellschaft zu reduzieren und entsprechend eine freie Kapitalrücklage zu schaffen.

Nachteile sind aus Sicht der Verwaltung mit der Kapitalherabsetzung nicht verbunden, insbesondere ändert sich der Wert des Unternehmens und der Wert des von jedem Aktionär gehaltenen Unternehmensanteils nicht.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Dienstag, 30. Juni 2020 (0:00 Uhr MESZ), (Legitimationstag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, 14. Juli 2020 (24.00 Uhr MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform (§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

HAEMATO AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Besteht auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

2.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach Maßgabe des § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl spätestens bis zum Ablauf des Montags, 06. Juli 2020 (24:00 Uhr MESZ), schriftlich unter folgender Adresse zugehen:

HAEMATO AG
Der Vorstand
Lilienthalstraße 5c
12529 Schönefeld

b.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/oder Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum Ablauf des Montags, 06. Juli 2020 (24:00 Uhr MESZ), ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:

HAEMATO AG
Lilienthalstraße 5c
12529 Schönefeld

Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahlvorschläge erfolgt unverzüglich unter der Internetadresse

http://www.haemato.ag/investoren/hauptversammlung

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.

c.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

3.

Zur Einsicht ausgelegte Dokumente

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, der zusammengefasste Lagebericht der HAEMATO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lilienthalstraße 5c, 12529 Schönefeld, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen.

4.

Hinweise zum Datenschutz

Europaweit gelten aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft

http://www.haemato.ag

zur Verfügung.

 

Berlin im Juni 2020

HAEMATO AG

Der Vorstand

 

Sicherheitskonzept

Aufgrund der nach wie vor in Deutschland um sich greifenden Corona-Virus-Pandemie wird die Hauptversammlung der HAEMATO AG unter Anwendung eines strikten Hygienekonzeptes durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Maßnahmen:

Bitte prüfen Sie selber, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen bzw. innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung mit einem Covid 19-positiv getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, so erwägen Sie bitte, kurzfristig nicht an der Versammlung teilzunehmen.

Vor Einlass in die Versammlung werden Sie gebeten, gesundheitsrelevante Fragen, die Ihre persönliche Betroffenheit von einer möglichen Corona-Erkrankung erfassen sollen, schriftlich zu beantworten.

Teilnehmer haben während der gesamten Versammlungsdauer einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Diese stellen wir Ihnen bei Einlass zur Verfügung.

Teilnehmer halten zueinander bitte einen Abstand von mindestens 1,50 Meter.

Während der Versammlung werden keine offenen Speisen und Getränke angeboten (für ein mobiles Catering während der Mittagspause ist gesorgt).

Zum gegenseitigen Gesundheitsschutz behält sich die HAEMATO AG vor, weitere Sicherheitsmaßnahmen zu bestimmen.

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