HAEMATO AG – Ordentliche Hauptversammlung

HAEMATO AG

Berlin

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 88633 B

WKN: A289VV /​ ISIN: DE000A289VV1

Eindeutige Kennung des Ereignisses: GMETHAE00722

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 12. Juli 2022, um 11:00 Uhr

im Estrel Convention Center Berlin,
Sonnenallee 225, 12057 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HAEMATO AG zum 31. Dezember 2021,
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lageberichts
der HAEMATO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 03. Mai 2022 den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt.
Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt.

Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 8.488.190,46 wie folgt zu verwenden:

a.

Ausschüttung an die dividendenberechtigten Aktionäre:

Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie von EUR 1,10 (bei
5.229.307 dividendenberechtigten Stückaktien sind das insgesamt EUR 5.752.237,70);

b.

Verbleibt als Gewinnvortrag EUR 2.735.952,76.

Die Dividende ist am 15. Juli 2022 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft
im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung

 
1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am
Dienstag, 21. Juni 2022 (0:00 Uhr MESZ), (Legitimationstag) Aktionäre der Gesellschaft
sind und sich anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, 05.
Juli 2022 (24.00 Uhr MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.
Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit-
oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres
Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von innerhalb der Europäischen Union
ansässigen Notaren, Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten
ausgestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Mitteilung der Gesellschaft nach § 125 AktG,
welche in Form und Inhalt gemäß EU-DVO 2018/​1212 aufzustellen ist, in Feld C5 der
Tabelle 3 der EU-DVO 2018/​1212 als Aufzeichnungsdatum der 22. Tag vor der Hauptversammlung
angegeben wird. In dieser Hinsicht folgt die Gesellschaft der Empfehlung des Umsetzungsleitfadens
des Bundesverbandes Deutscher Banken zur Aktionärsrechtsrichtlinie II/​ARUG II für
den deutschen Markt. Dieses in der Mitteilung gemäß § 125 AktG genannte Aufzeichnungsdatum
(im vorliegenden Fall: 20. Juni 2022) ist daher nicht identisch mit dem gesetzlichen
Nachweisstichtag (sog. Record Date) im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG. Denn gemäß dieser
aktienrechtlichen Vorschrift bezieht sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (im vorliegenden Fall den 21. Juni 2022,
0.00 Uhr (MESZ)).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform
(§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

HAEMATO AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
ordnungsgemäß erbracht hat.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Besteht
auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut
oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

2.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach Maßgabe des § 122 Abs.
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl
spätestens bis zum Ablauf des Freitags, 17. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), schriftlich
unter folgender Adresse zugehen:

HAEMATO AG
Der Vorstand
Lilienthalstraße 5c
12529 Schönefeld

b.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/​oder Aufsichtsrats
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge
gemäß § 127 AktG sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum Ablauf des Montags,
27. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:

HAEMATO AG
Lilienthalstraße 5c
12529 Schönefeld

Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahlvorschläge erfolgt unverzüglich
unter der Internetadresse

http:/​/​www.haemato.ag/​investoren/​hauptversammlung

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse
veröffentlicht.

c.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.

3.

Zur Einsicht ausgelegte Dokumente

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021, der gebilligte Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2021, der zusammengefasste Lagebericht der HAEMATO AG und des Konzerns
für das Geschäftsjahr 2021, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021,
der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2021 und der schriftliche Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals 2018 mit Bezugsrechtsausschluss gem. § 203 Abs. 1, 2 Satz 2 i.V.m.
§ 186 Abs. 4 Satz 2 AktG liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lilienthalstraße
5c, 12529 Schönefeld, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält
auf Anforderung eine Abschrift dieser Unterlagen.

4.

Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst.
Die Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft

http:/​/​www.haemato.ag

zur Verfügung.

5.

Sicherheitskonzept

Die Hauptversammlung wird gemäß der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung geltenden Schutzmaßnahmen
und Hygieneanforderungen stattfinden.

 

Berlin im Mai 2022

HAEMATO AG

Der Vorstand

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