HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG – Hauptversammlung

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
Bergisch Gladbach
ISIN: DE0006006703 / WKN: 600670

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein
zur ordentlichen Hauptversammlung
am
Mittwoch, den 27. Mai 2015,
um 14.00 Uhr
(Einlass und Imbiss ab 13.00 Uhr)
im Kardinal Schulte Haus,
Overather Straße 51–53, 51429 Bergisch Gladbach (Bensberg).

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die (in Vorjahren vertagte) Entlastung eines Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Die Hauptversammlung am 27. Mai 2014 hat – entsprechend der Beschlussfassungen in Vorjahren – beschlossen, die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Herrn Bernhard Schoofs (ausgeschieden am 31. Januar 2010) für das am 31. Dezember 2010 beendete Geschäftsjahr bis zur Hauptversammlung zu vertagen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Herrn Bernhard Schoofs für das am 31. Dezember 2010 beendete Geschäftsjahr weiter zu vertagen.
4.

Beschlussfassung über die (in Vorjahren vertagte) Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Die Hauptversammlung am 27. Mai 2014 hat – entsprechend der Beschlussfassungen in Vorjahren – beschlossen, die Entlastung der ehemaligen Mitglieder des Vorstands Herrn Norbert Kuhn (ausgeschieden am 31. Juli 2009) und Herrn Bernhard Schoofs (ausgeschieden am 31. Januar 2010) für das am 31. Dezember 2009 beendete Geschäftsjahr bis zur Hauptversammlung zu vertagen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der ehemaligen Mitglieder des Vorstands Herren Norbert Kuhn und Bernhard Schoofs für das am 31. Dezember 2009 beendete Geschäftsjahr weiter zu vertagen.
5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.
6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen und Informationen)

§ 25 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) wurde zwischenzeitlich dahin geändert, dass Bekanntmachungen in den „Bundesanzeiger“ (vormals „elektronischen Bundesanzeiger“) einzurücken sind, wobei es sich dabei unverändert um ein elektronisches Medium handelt, das über eine Internet-Webseite veröffentlicht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 3 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt gefasst:
„(1)

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes bestimmen.“
8.

Beschlussfassung über die Änderung von § 5 der Satzung (Zusammensetzung des Vorstands, Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft)

Die Regelung in § 5 Abs. (7) der Satzung soll gestrichen werden. Durch sie werden Vorstandsmitglieder verpflichtet, die Gesellschaft und zuständige staatliche Behörden (z.B. in Deutschland die BaFin) unverzüglich über Geschäfte im Sinne eines „Directors‘ Dealing“ oder eines Insidergeschäfts in Kenntnis zu setzen, was der Aufsichtsratsvorsitzende sodann unverzüglich in der geltenden gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu veröffentlichen hat. Solches soll künftig entfallen, zumal seit dem auf Antrag der Gesellschaft am 18. Februar 2015 wirksam gewordenen Widerruf der Börsenzulassung der von ihr ausgegebenen Aktien im regulierten Markt keine gesetzlichen Folgepflichten von Organmitgliedern, namentlich aus § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes betreffend sogenannte „Directors‘ Dealings“ mehr bestehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

In § 5 der Satzung wird Abs. (7) aufgehoben.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Gemäß § 15 der Satzung in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 3 des Aktiengesetzes (AktG) müssen sich Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum 20. Mai 2015 (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) zugehen:

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS – FWA / Corporate Actions
Am Markt 14–16
28195 Bremen
oder per Telefax: +49 (0) 421/3603-153
oder per E-Mail: hv@neelmeyer.de

Als Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (mithin auf den 6. Mai 2015, 0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) beziehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

Der vorstehend angegebene Nachweisstichtag (Record Date) im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG hat die Bedeutung, dass nur diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre der Gesellschaft sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Verfahren der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, z.B. auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung. Auch in Fällen der Bestellung eines Bevollmächtigten muss sich der Aktionär rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und den Berechtigungsnachweis erbringen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Der Anwendungsbereich des § 135 AktG betrifft die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen nach aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen, für die in der Regel Besonderheiten gelten; wenn die Absicht besteht, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigte rechtzeitig abstimmen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, wird auf Verlangen oder mit der Eintrittskarte übersandt, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes zugesandt wird. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten folgende Kontaktdaten an:

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51449 Köln
oder per Telefax: + 49 (0) 2202/2807-11
oder per E-Mail: hahnag2015@aaa-hv.de

Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt; entsprechende Informationen sind auch im Internet unter der Adresse www.hahnag.de im Bereich „Investor Relations“, Untermenü „Hauptversammlung“, einsehbar.

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, bereits vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu die Eintrittskarte zur Hauptversammlung und müssen in jedem Fall dem Stimmrechtsvertreter Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Ohne solche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der jeweilige Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Einzelheiten und Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt und können auch gesondert bei der Gesellschaft angefordert werden; entsprechende Informationen sind auch im Internet unter der Adresse www.hahnag.de im Bereich „Investor Relations“, Untermenü „Hauptversammlung“, einsehbar. Im Falle der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter muss die Stimmrechtsvollmacht mit den Weisungen zur Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens am 26. Mai 2015 (Eingangsdatum) bei

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51449 Köln
oder per Telefax: +49 (0) 2202/2807-11
oder per E-Mail: hahnag2015@aaa-hv.de

eingehen, anderenfalls können diese aus abwicklungstechnischen Gründen keine Berücksichtigung mehr finden. Das im vorstehenden Abschnitt dargestellte Erfordernis zur Anmeldung und zum Nachweis des Anteilsbesitzes ist daneben einzuhalten.

Den in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären bieten wir an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung noch mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 sowie § 70 AktG). Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an den Vorstand zu richten; es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens 2. Mai 2015, 24.00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), unter folgender Anschrift zugehen:

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
– Vorstand –
Buddestraße 14
51429 Bergisch Gladbach

Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)

Eventuelle (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind an folgende Adresse zu übersenden:

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
Herrn Marc Weisener
Buddestraße 14
51429 Bergisch Gladbach
oder per Telefax: +49 (0) 2204/9490139

Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, d.h. solche, die der Gesellschaft bis spätestens 12. Mai 2015, 24.00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Internet unter der Adresse www.hahnag.de im Bereich „Investor Relations“, Untermenü „Hauptversammlung“, zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Unterlagen

Ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Buddestr. 14, 51429 Bergisch Gladbach, zur Einsichtnahme der Aktionäre die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung (Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats) ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Sie werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Bergisch Gladbach, im April 2015

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG

Der Vorstand

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