Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018-Ergänzung der Tagesordnung

Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft

Halle/Saale

ISIN: DE000A2G9L00
WKN: A2G9L0

Ergänzung der Tagesordnung
(auf Verlangen von Aktionären)
zur ordentlichen Hauptversammlung der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft

am Mittwoch, dem 26. September 2018 um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) am Sitz der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft, Delitzscher Str. 70, 06112 Halle/Saale.

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung hat der Aktionär Katjes 21 GmbH die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um einen weiteren Gegenstand und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzungen verlangt.

Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte erweitert:

9.

Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 AktG

Die Katjes 21 GmbH schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Hauptversammlung bestellt Herrn Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Jochen Jahn, c/o Krammer Jahn Rechtsanwälte PartG mbB, Alexanderstraße 1, 95444 Bayreuth, zum Sonderprüfer. Er kann geeignete Hilfspersonen zur Prüfung heranziehen. Mit dem Sonderprüfer wird unverzüglich ein entsprechender Vertrag geschlossen, zu dessen Abschluss der Vorstand, hilfsweise der die Hauptversammlung beurkundende Notar und äußerst hilfsweise der Leiter der Hauptversammlung ermächtigt und verpflichtet werden. Sollte der Sonderprüfer das Mandat nicht übernehmen oder die Tätigkeit nicht abschließen können, bestellt der Präsident des OLG Naumburg einen anderen Prüfer, der nachweislich über die erforderliche Sachkunde verfügt.

Die Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG hat die nachfolgend aufgeführten Vorgänge der Geschäftsführung zum Gegenstand und dient der Aufdeckung von Pflichtwidrigkeiten und Verstößen gegen das Aktien- und Konzernrecht durch ehemalige bzw. derzeitige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft; dabei sind mögliche Ansprüche der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft wie z.B. auf Schadensersatz oder Nachteilsausgleich zu ermitteln und festzustellen:

1)

Die mit Vertrag vom 20. März 2017 erfolgte Veräußerung der Tochtergesellschaften Bouchard NV und Delitzscher Schokoladenfabrik GmbH – ausweislich der Äußerungen des damaligen Vorstandsvorsitzenden Lellè in der Hauptversammlung 2017 – an die Magrath Holding S.à.r.l., das Mutterunternehmen des Großaktionärs Charlie Investors S.à.r.l., durch die Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft sowie die in diesem Zusammenhang – auch im Nachgang – eingegangenen und angepassten Verträge und Verpflichtungen.

2)

Der Erwerb von 40 % an einer Vertriebsgesellschaft, die über die Delitzscher Schokoladenfabrik GmbH und ggf. Bouchard NV mehrheitlich vom Mutterunternehmen des Großaktionärs Charlie Investors S.à.r.l. beherrscht wird und die hierzu eingegangenen Verträge und Verpflichtungen durch die Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft, insbesondere die Vertragsbeziehungen zur Vertriebsgesellschaft einschließlich der Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft und der Delitzscher Schokoladenfabrik GmbH sowie ggf. der Bouchard NV.

Zur Aufklärung der vorstehenden Prüfungsgegenstände wird der Sonderprüfer ermächtigt, nach eigenem Ermessen Personen zu befragen sowie Zugriff auf sämtliche Unterlagen (auch in elektronischer Form) der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft zu nehmen, insbesondere auf Dokumentationen der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen, Korrespondenz zwischen Organen, Mitgliedern und Angestellten der Gesellschaft sowie die Korrespondenz (auch in elektronischer Form) zwischen der Gesellschaft und ihren Rechtsberatern sowie sonstigen Beratern einschließlich sämtlicher Stellungnahmen und Gutachten. Die Sonderprüfung bezieht sich ausdrücklich auch darauf, ob und inwieweit Dokumente (unter Einschluss elektronischer Dokumente) im Zusammenhang mit den vorstehenden Prüfungsgegenständen nachträglich geändert oder beseitigt wurden bzw. ob es Anweisungen hierzu gab.“

 

Halle (Saale), im August 2018

Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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