Halloren Schokoladenfabrik AktiengesellschaftHalle/SaaleISIN: DE000A2G9L00
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9. |
Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 AktG Die Katjes 21 GmbH schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen: „Die Hauptversammlung bestellt Herrn Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Jochen Jahn, c/o Krammer Jahn Rechtsanwälte PartG mbB, Alexanderstraße 1, 95444 Bayreuth, zum Sonderprüfer. Er kann geeignete Hilfspersonen zur Prüfung heranziehen. Mit dem Sonderprüfer wird unverzüglich ein entsprechender Vertrag geschlossen, zu dessen Abschluss der Vorstand, hilfsweise der die Hauptversammlung beurkundende Notar und äußerst hilfsweise der Leiter der Hauptversammlung ermächtigt und verpflichtet werden. Sollte der Sonderprüfer das Mandat nicht übernehmen oder die Tätigkeit nicht abschließen können, bestellt der Präsident des OLG Naumburg einen anderen Prüfer, der nachweislich über die erforderliche Sachkunde verfügt. Die Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG hat die nachfolgend aufgeführten Vorgänge der Geschäftsführung zum Gegenstand und dient der Aufdeckung von Pflichtwidrigkeiten und Verstößen gegen das Aktien- und Konzernrecht durch ehemalige bzw. derzeitige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft; dabei sind mögliche Ansprüche der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft wie z.B. auf Schadensersatz oder Nachteilsausgleich zu ermitteln und festzustellen:
Zur Aufklärung der vorstehenden Prüfungsgegenstände wird der Sonderprüfer ermächtigt, nach eigenem Ermessen Personen zu befragen sowie Zugriff auf sämtliche Unterlagen (auch in elektronischer Form) der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft zu nehmen, insbesondere auf Dokumentationen der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen, Korrespondenz zwischen Organen, Mitgliedern und Angestellten der Gesellschaft sowie die Korrespondenz (auch in elektronischer Form) zwischen der Gesellschaft und ihren Rechtsberatern sowie sonstigen Beratern einschließlich sämtlicher Stellungnahmen und Gutachten. Die Sonderprüfung bezieht sich ausdrücklich auch darauf, ob und inwieweit Dokumente (unter Einschluss elektronischer Dokumente) im Zusammenhang mit den vorstehenden Prüfungsgegenständen nachträglich geändert oder beseitigt wurden bzw. ob es Anweisungen hierzu gab.“ |
Halle (Saale), im August 2018
Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft
Der Vorstand