HAMBORNER REIT AG – Ausgabe neuer Aktien

HAMBORNER REIT AG
Duisburg
– ISIN: DE0006013006 // WKN: 601 300 –
Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WpHG, § 203 AktG (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015/II)

Die ordentliche Hauptversammlung der HAMBORNER REIT AG hat am 7. Mai 2015 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 5.004.266,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II) und unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Zugleich wurde die bestehende Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 4.549.333,00 bis zum 6. Mai 2018 (Genehmigtes Kapital I alt) aufgehoben. Die weiteren Vorgaben für die Ausnutzung der Ermächtigung und die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2015/II ergeben sich aus den näheren Bestimmungen in Tagesordnungspunkt 7 der am 25. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung (Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals I, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015/II und entsprechende Änderung von § 3 der Satzung).

Der Hauptversammlungsbeschluss über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2015/II und die Aufhebung des Genehmigten Kapitals I alt wurde am 8. Juni 2015 beim Amtsgericht Duisburg in das Handelsregister eingetragen.

Duisburg, den 9. Juni 2015

HAMBORNER REIT AG

Der Vorstand

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