HAMBORNER REIT AG: Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung

HAMBORNER REIT AG

Duisburg

WKN 601300 /​ ISIN DE0006013006

Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung

ISIN DE0006013006 (alt) /​ WKN 601300 (alt)
ISIN DE000A3H2333 (neu) /​ WKN A3H233 (neu)

Am 8. Oktober 2020 hat die ordentliche Hauptversammlung der HAMBORNER REIT AG, Duisburg, unter Tagesordnungspunkt 7 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die entsprechenden Änderungen der Satzung beschlossen.

Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 15. Dezember 2020 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 4 eingetragen und sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 80.579.567,00 ist nunmehr in 80.579.567 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.

Der letzte Handelstag der Inhaberaktien ist der 3. Februar 2021. Laufende Handelsaufträge, die am 3. Februar 2021 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem 4. Februar 2021 werden die Aktien der HAMBORNER REIT AG unter der neuen ISIN DE000A3H2333 als auf den Namen lautende Stückaktien der HAMBORNER REIT AG gehandelt.

Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 5. Februar 2021 abends (Record-Tag) vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der HAMBORNER REIT AG jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der HAMBORNER REIT AG umgestellt. Ab dem 8. Februar 2021 (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Verbuchung als Namensaktie unter der neuen ISIN.

Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital wird durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.

Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung im Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen oder (teil)rechtsfähige Gesellschaften handelt, ihren Namen oder ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien der HAMBORNER REIT AG und – sofern vorhanden – ihre elektronische Postadresse (E-Mail-Adresse) anzugeben.

Die Rechtsstellung der Aktionäre wird, wenn sie in das Aktienregister eingetragen sind, durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte.

Auch das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien wird nicht eingeschränkt oder erschwert; insbesondere bedarf die Übertragung der Namensaktien der HAMBORNER REIT AG nicht der Zustimmung der Gesellschaft.

Als Abwicklungsstelle fungiert die flatex Bank AG, Frankfurt am Main.

Die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien soll für die Aktionäre kostenfrei sein.

 

Duisburg, im Januar 2021

HAMBORNER REIT AG

Der Vorstand

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