HAMBORNER REIT AG – Bezugsangebot

HAMBORNER REIT AG

Duisburg

ISIN DE0006013006 // WKN 601 300

Bezugsangebot

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These materials are not an offer or the solicitation of an offer for the sale or subscription of the shares of HAMBORNER REIT AG in the United States of America. The subscription rights and the shares referred to herein may not, at any time, be offered, sold, exercised, pledged or otherwise transferred within or into the United States of America except to „qualified institutional buyers“ (as defined in Rule 144A under the U.S. Securities Act of 1933, as amended („Securities Act“)) in accordance with Rule 144A of the Securities Act or another applicable exemption from, or in a transaction not subject to, the registration requirements of the Securities Act. HAMBORNER REIT AG has not registered and does not intend to register the subscription rights and/or the shares under the Securities Act or publicly offer the subscription rights and/or shares in the United States of America.

Nach § 3 Abs. 5 der Satzung der HAMBORNER REIT AG („HAMBORNER “ oder die „Gesellschaft„) ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Mai 2022 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 7.971.764,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14. August 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21. August 2020 beschlossen, vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Oktober 2020 über eine Dividende in Höhe von EUR 0,47 je Aktie das genehmigte Kapital nach § 3 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital I) zu nutzen und das im Handelsregister eingetragene Grundkapital von EUR 79.717.645,00 um bis zu EUR 3.507.576,00 auf bis zu EUR 83.225.221,00 durch Ausgabe von bis zu 3.507.576 neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie (die „Neuen Aktien„) gegen Sacheinlagen mit Bezugsrecht zu erhöhen (die „Kapitalerhöhung„).

Die durch den Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 8. Oktober 2020 entstandenen Dividendenansprüche in Höhe von EUR 0,47 je Stückaktie werden nach Wahl der Aktionäre (i) ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Stückaktien der Gesellschaft (die „Aktiendividende„) oder (iii) für einen Teil ihrer Aktien in bar und für den anderen Teil ihrer Aktien als Aktiendividende geleistet werden. Von dem Dividendenanspruch in Höhe von EUR 0,47 pro Aktie unterliegt ein Teilbetrag in Höhe von EUR 0,14 pro Aktie (der „Sockeldividendenanteil„) nicht dem Wahlrecht des Aktionärs und wird mithin an alle Aktionäre – unabhängig davon, ob sie sich für die ausschließliche Bardividende oder für die Aktiendividende entscheiden – nach Abzug der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer in jedem Fall in bar ausgezahlt. Der Sockeldividendenanteil dient dazu, die mögliche Steuerpflicht des Aktionärs (Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) hinsichtlich des gesamten Dividendenanspruchs in Höhe von EUR 0,47 pro Aktie zu erfüllen. Dadurch ist gewährleistet, dass auch ein Aktionär, der sich für die Aktiendividende entscheidet, keine Zuzahlung in bar erbringen muss, um seine mögliche Steuerpflicht zu erfüllen. Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von EUR 0,33 pro Aktie (jeweils der „Anteilige Dividendenanspruch„) steht als Anteiliger Dividendenanspruch zum Bezug Neuer Aktien zur Verfügung. Nach Ermittlung der Höhe der Gesamtzahl der auszugebenden Neuen Aktien beabsichtigt der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats voraussichtlich am 30. Oktober 2020 in einem konkretisierenden Beschluss den genauen Betrag der Kapitalerhöhung sowie die Anzahl der Neuen Aktien festzusetzen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 voll gewinnanteilsberechtigt.

Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre der Gesellschaft, die am 8. Oktober 2020, 23:59 Uhr MESZ, Eigentümer von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der HAMBORNER waren und diese nicht bereits vorher verkauft haben. Die Neuen Aktien werden den Aktionären nach Maßgabe ihrer jeweiligen Anteiligen Dividendenansprüche zu einem noch festzulegenden Bezugspreis und in einem noch festzulegenden Bezugsverhältnis zum Bezug angeboten („Bezugsangebot„). Auf jede bestehende Aktie entfällt ein Bezugsrecht und je ein Anteiliger Dividendenanspruch in Höhe von EUR 0,33. Jeder Aktionär kann sein Bezugsrecht nur in der Weise ausüben, dass er innerhalb der Bezugsfrist vom 9. Oktober 2020 ab Veröffentlichung des Bezugsangebots bis 26. Oktober 2020, 18 Uhr MEZ (einschließlich) („Bezugsfrist„) über seine Depotbank während der üblichen Geschäftszeiten unter Verwendung des hierfür von den Depotbanken zur Verfügung gestellten Formblatts (die „Bezugs- und Abtretungserklärung„) die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main („COMMERZBANK„) – als fremdnützige Treuhänderin unter Abtretung seiner Anteiligen Dividendenansprüche an die COMMERZBANK – beauftragt und ermächtigt, die Neuen Aktien, die er aufgrund seines Bezugsrechts beziehen möchte, im eigenen Namen, aber für seine Rechnung zu zeichnen und nach Zeichnung und Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung im Handelsregister die so bezogenen Neuen Aktien an Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn (die „Clearstream„) zugunsten des Wertpapierdepots des jeweiligen Aktionärs zu übertragen. Aktionäre, die von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, haben innerhalb der Bezugsfrist die Anteiligen Dividendenansprüche, die sie zum Bezug der Neuen Aktien einsetzen wollen, durch fristgemäße Abgabe ihrer Bezugs- und Abtretungserklärung an die COMMERZBANK abzutreten. Die Bezugsrechtsausübung wird mit der fristgerechten Umbuchung der entsprechenden Anteiligen Dividendenansprüche von der ISIN DE000A289V94 / WKN A28 9V9 in die ISIN DE000A289WA3 / WKN A28 9WA wirksam.

Die COMMERZBANK wird das Bezugsangebot als Bezugsstelle aufgrund eines am 25. August 2020 geschlossenen Transaktionsvertrages („Transaktionsvertrag„) vorbehaltlich der im Abschnitt „Weitere wichtige Hinweise“ genannten Bedingungen gegenüber den Aktionären, die ihr Bezugsrecht ausüben möchten, abwickeln. Insbesondere hat sich die COMMERZBANK in dem Transaktionsvertrag verpflichtet, die ihr abgetretenen Anteiligen Dividendenansprüche nach Maßgabe des noch festzulegenden Bezugspreises und dem noch festzulegenden Bezugsverhältnis als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen, die Neuen Aktien für Rechnung derjenigen Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausüben, zu zeichnen sowie entsprechend dem noch zu bestimmenden Bezugsverhältnis zu dem noch zu bestimmenden Bezugspreis je Neuer Aktie die Neuen Aktien an die jeweiligen Aktionäre zu liefern.

Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 30. Oktober 2020 von der COMMERZBANK gezeichnet werden. Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird am 5. November 2020 gerechnet.

Die Bezugsrechte, die auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft entfallen, werden voraussichtlich am 13. Oktober 2020 per Stand vom 12. Oktober 2020 (abends), 23:59 Uhr MESZ, (Record Date), zusammen mit den untrennbar mit ihnen verbundenen Anteiligen Dividendenansprüchen (ISIN DE000A289V94 / WKN A28 9V9) durch Clearstream den Depotbanken automatisch eingebucht. Die Buchung des Dividendenanspruchs verkörpert zugleich das entsprechende Bezugsrecht. Es obliegt den Depotbanken, die Anteiligen Dividendenansprüche in die Depots der einzelnen Aktionäre einzubuchen.

Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien in der Zeit

vom 9. Oktober 2020 ab Veröffentlichung des Bezugsangebots bis 26. Oktober 2020, 18 Uhr MEZ (einschließlich)

während der üblichen Geschäftszeiten über ihre Depotbank bei der unten genannten Bezugsstelle unter Verwendung der von den Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugs- und Abtretungserklärung auszuüben und die Anteiligen Dividendenansprüche, die als Sacheinlage eingebracht werden sollen, an die COMMERZBANK abzutreten. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen. Bei Nichtausübung oder nicht rechtzeitiger Ausübung der Bezugsrechte erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne weitere Veranlassung in bar.

Bezugsstelle und Zahlstelle

Bezugsstelle ist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main.

Auszahlungsstelle für die Dividende der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 ist ebenfalls die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main.

Die generelle Zahlstellenfunktion der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 4 WpHG bleibt hiervon unberührt.

Wichtiger Hinweis

Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre zu beachten, dass der Bezugspreis je Neuer Aktie und das Bezugsverhältnis erst während der Bezugsfrist, voraussichtlich am Freitag, den 23. Oktober 2020, ab ca. 15:00 Uhr MESZ veröffentlicht werden. Inhaber von Bezugsrechten, die diese nicht oder nicht vollständig ausüben, erhalten pro gehaltener Stückaktie, aus der das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, die Bardividende in Höhe von EUR 0,47 pro Stückaktie abzüglich der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer voraussichtlich am 9. November 2020 über die Depotbanken ausgezahlt.

Bezugspreis

Der Bezugspreis wird voraussichtlich am Freitag, den 23. Oktober 2020, ab ca. 15:00 Uhr MESZ, d. h. drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist, im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.hamborner.de/investor-relations/aktiendividende veröffentlicht werden.

Der Bezugspreis entspricht dem Ergebnis in Euro, das sich aus der Division des Referenzpreises durch EUR 0,33, abzüglich eines Abschlags von 3,0 % bezogen auf dieses Ergebnis, sodann abgerundet auf eine Dezimalstelle nach dem Komma und multipliziert mit EUR 0,33 ergibt („Bezugspreis„). Dabei ist der Referenzpreis gleich dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien der HAMBORNER in Euro im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am Donnerstag, den 22. Oktober 2020 („Referenzpreis„).

Bezugsverhältnis

Das Bezugsverhältnis wird ebenfalls voraussichtlich am Freitag, den 23. Oktober 2020 ab ca. 15:00 Uhr MESZ, d. h. drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist, zusammen mit dem Bezugspreis im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.hamborner.de/investor-relations/aktiendividende veröffentlicht werden.

Das Bezugsverhältnis entspricht dem Verhältnis des Ergebnisses der Division des Referenzpreises durch EUR 0,33, abzüglich eines Abschlags von 3,0 % bezogen auf dieses Ergebnis und sodann abgerundet auf eine Dezimalstelle nach dem Komma, zu einer neuen Aktie (das „Bezugsverhältnis„).

Das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele bestehende Aktien erforderlich sind – und zugleich wie viele Anteilige Dividendenansprüche abzutreten und einzubringen sind –, um eine Neue Aktie beziehen zu können.

„Restbeträge“ eines Aktionärs, auf die keine volle Neue Aktie entfällt, werden durch Zahlung der Dividende in bar, abgerundet auf ganze Cent, ausgeglichen. Dies bedeutet, dass Aktionäre, bei denen die Anzahl der Anteiligen Dividendenansprüche, die zum Zwecke der Sacheinlage abgetreten wurden, nicht für den Erhalt jeweils einer vollen Neuen Aktie ausreicht, ihre Dividende insoweit in bar, abgerundet auf ganze Cent (der „Restausgleich„), erhalten. Die Höhe des Restausgleichs ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der Anteiligen Dividendenansprüche bzw. der Teile von Anteiligen Dividendenansprüchen, die nicht für den Erwerb einer vollen (weiteren) Aktie ausreichen, mit EUR 0,33; ergibt sich hierbei rechnerisch ein Euro Betrag mit mehr als zwei Dezimalstellen nach dem Komma, soll dieses Ergebnis sodann auf ganze Cent abgerundet werden. Der sich aus dieser Abrundung ergebende Betrag, der somit nicht zur Auszahlung kommt, ist pro Aktienbestand stets kleiner als EUR 0,01. Etwaige kaufmännische Rundungen, die Clearstream und/oder die Depotbanken aus abwicklungstechnischen Gründen vornehmen, bleiben unberührt und erfolgen weder auf Rechnung der Gesellschaft noch auf Rechnung der COMMERZBANK.

Bezugsrechtshandel

Ein Handel der Bezugsrechte ist von der Gesellschaft oder der COMMERZBANK nicht vorgesehen und wird auch nicht durch die Gesellschaft oder die COMMERZBANK organisiert werden. Eine Preisfeststellung an einer Börse ist für die Bezugsrechte ebenfalls nicht beantragt. Ein An- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse im regulierten Markt ist daher nicht möglich. Ein solcher An- oder Verkauf wird auch nicht durch die Gesellschaft oder die COMMERZBANK vermittelt werden. Die einem Aktionär zustehenden Bezugsrechte sind jedoch gemeinsam mit den Anteiligen Dividendenansprüchen, mit denen sie untrennbar verbunden sind, frei übertragbar.

Ab dem ersten Handelstag nach der Hauptversammlung, d. h. ab dem 9. Oktober 2020, werden die bestehenden Aktien der Gesellschaft „ex Bezugsrecht“ und „ex Dividende“ notiert.

Form und Verbriefung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien werden nach der derzeit gültigen Satzung der Gesellschaft als auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde ohne Inhaberglobalgewinnanteilsschein verbrieft, die bei Clearstream zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird.

Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist nach § 6 Abs. 1 S. 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.

Lieferung der auf Grund des Bezugsangebots bezogenen Neuen Aktien und Auszahlung des Restausgleichs sowie des Sockeldividendenanteils

Die im Rahmen des Bezugsangebotes bezogenen Neuen Aktien werden voraussichtlich am 9. November 2020 den Depotbanken zur Lieferung an die Aktionäre durch Girosammelgutschrift zur Verfügung gestellt.

Die Auszahlung des Restausgleichs, der Anteiligen Dividendenansprüche, für die nicht die Aktiendividende gewählt wurde, und des Sockeldividendenanteils abzüglich der Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer wird voraussichtlich am 9. November 2020 über die Depotbanken erfolgen.

Provision von Depotbanken

Die HAMBORNER wird die Leistungen der Depotbanken mit einer Zahlung in Höhe von EUR 0,75 pro Depotkunde sowie weiteren EUR 3,00 pro Depotkunde, der sich für die Aktiendividende entschieden hat, vergüten. Dennoch kann für den Bezug von Neuen Aktien von den Depotbanken unter Umständen eine Effektenprovision berechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich wegen der Einzelheiten vorab bei Ihrer Depotbank. Gebühren und Kosten, die Depotbanken Ihnen als Depotkunden in Rechnung stellen, werden weder von der Gesellschaft noch von der COMMERZBANK erstattet. Für die Abwicklung des Bezugsrechts berechnet die COMMERZBANK in ihrer Funktion als Bezugsstelle den ausübenden Aktionären keine zusätzliche Provision.

Börsenzulassung und Notierung der Neuen Aktien

Der Zulassungsbeschluss der Neuen Aktien zum Handel in dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Handel in dem regulierten Markt der Düsseldorfer Wertpapierbörse wird für den 6. November 2020 erwartet, vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister. Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 9. November 2020 in die bestehende Notierung für die Aktien der Gesellschaft einbezogen.

Weitere wichtige Hinweise

Entsprechend Art. 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 UAbs. 1 lit. g) der EU-Verordnung 2017/1129 („Prospekt-VO„) wird für die Durchführung des Bezugsangebots und die Zulassung der Neuen Aktien kein Wertpapierprospekt, sondern lediglich ein einheitliches Dokument zur Information nach Art. 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 UAbs. 1 lit. g) Prospekt-VO („Prospektbefreiendes Dokument„) erstellt. Interessierte Aktionäre sollten vor ihrer Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts das Prospektbefreiende Dokument (abrufbar unter https://www.hamborner.de/investor-relations/aktiendividende) aufmerksam lesen und sich eingehend über die Gesellschaft informieren. Es wird empfohlen, auch im Hinblick auf Risiken zusätzlich die auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.hamborner.de/) verfügbaren Finanzberichte einschließlich des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019, den Halbjahresfinanzbericht 2020 vom 30. Juli 2020 und die anderen Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft zu lesen und in die Entscheidung miteinzubeziehen. Die sich aus dem Transaktionsvertrag ergebenden Verpflichtungen der COMMERZBANK zum Abschluss eines Einbringungsvertrages und zur Zeichnung der Neuen Aktien und damit letztendlich zur Durchführung des hier vorliegenden Bezugsangebots stehen unter einer Reihe aufschiebender Bedingungen. Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere, dass alle von der Gesellschaft im Transaktionsvertrag übernommenen Gewährleistungen richtig und vollständig sind und die Gesellschaft alle gemäß dem Transaktionsvertrag vor Abschluss des Einbringungsvertrages und Zeichnung der Neuen Aktien zu erfüllenden Pflichten erfüllt hat.

Falls die COMMERZBANK vor Eintragung der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung im Handelsregister feststellt, dass eine der Bedingungen nicht rechtzeitig erfüllt ist, kann sie den Transaktionsvertrag beenden. Auch die Gesellschaft ist unter gewissen Voraussetzungen berechtigt, den Transaktionsvertrag zu beenden. Im Falle der (teilweisen) Beendigung des Transaktionsvertrages vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister entfällt das Bezugsrecht der Aktionäre. Stattdessen erhalten sie ihre Dividende in Höhe von EUR 0,47 ausschließlich in bar. Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister besteht kein solches Beendigungsrecht mehr, und die Aktionäre, die ihr Bezugsrecht entsprechend der oben genannten Anforderungen ausgeübt haben, erhalten die Neuen Aktien zum Bezugspreis. Bei Nichteintritt von im Transaktionsvertrag vorgesehenen Bedingungen kann die Lieferung der Neuen Aktien an die Aktionäre aufgeschoben werden.

Verkaufsbeschränkungen

Dieses Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird gemäß den maßgeblichen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Neuen Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Insbesondere ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist.

Weder die Bezugsrechte noch die Neuen Aktien sind oder werden nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung der „U.S. Securities Act“) registriert. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.

Das Bezugsangebot ist nicht für Bezugsberechtigte in Australien, Japan oder Kanada bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffenden Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Australien, Japan oder Kanada übersandt und Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.

Personen, die das Bezugsangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Erhältlichkeit des Prospektbefreienden Dokuments

Das Bezugsangebot erfolgt auf Grundlage des Prospektbefreienden Dokuments, wonach eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot, Art. 1 Abs. 4 lit. h) Prospekt-VO, und die Zulassung, Art. 1 Abs. 5 UAbs. 1 lit. g) Prospekt-VO, von an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden in Form von Aktien nicht besteht, sofern ein Dokument zur Verfügung gestellt wird, das Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten des Angebots oder der Zuteilung dargelegt werden. Das Dokument ist unter https://www.hamborner.de/investor-relations/aktiendividende veröffentlicht.

 

Duisburg, den 9. Oktober 2020

HAMBORNER REIT AG

Der Vorstand

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