HAMBORNER REIT AG, Duisburg – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

HAMBORNER REIT AG

Duisburg

– ISIN: DE000A3H2333 /​/​ WKN: A3H233 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der HAMBORNER REIT AG vom 28. April 2022 hat den
Vorstand unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 27. April 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/​oder
auf den Namen lautende Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen bzw. Kombinationen
dieser Instrumente („Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000
mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern („Inhabern“)
von Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue auf den Namen lautende Stückaktien
der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu
EUR 8.134.334 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen („Anleihebedingungen“)
zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen
zu. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Hauptversammlungsbeschluss
bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen.

Die ordentliche Hauptversammlung hat zugleich beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft
um bis zu EUR 8.134.334, eingeteilt in bis zu 8.134.334 Stück auf den Namen lautende
Stammaktien, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung
dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die aufgrund
der Ermächtigung 2022 bis zum 27. April 2027 von der Gesellschaft begeben werden.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung verwiesen, der am 22. März
2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die ordentliche Hauptversammlung
ohne Änderung beschlossen hat.

Der Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung der HAMBORNER REIT AG
wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg (HRB 4) hinterlegt. Das Bedingte
Kapital 2022 wird mit Eintragung im Handelsregister wirksam.

 

Duisburg, im April 2022

Der Vorstand

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