Hamburg Commercial Bank AG: Hinweis über die Verschmelzung der HCOB Facility Management GmbH auf die Hamburg Commercial Bank AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Hamburg Commercial Bank AG

Hamburg

Hinweis über die Verschmelzung der HCOB Facility Management GmbH auf die Hamburg Commercial Bank AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die Hamburg Commercial Bank AG beabsichtigt, durch eine Verschmelzung im Wege der Aufnahme das Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft HCOB Facility Management GmbH mit Sitz in Hamburg als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der HCOB Facility Management GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der Hamburg Commercial Bank AG gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Hamburg Commercial Bank AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der HCOB Facility Management GmbH nicht erforderlich (vgl. § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Hamburg Commercial Bank AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Schließlich bedarf es aus diesem Grund auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (vgl. § 8 Abs. 3 S. 1 Alt. 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 UmwG).

Auf Grund der von § 62 Abs. 2 S. 1 UmwG abweichenden Mehrheitsregelung in der Satzung unserer Gesellschaft (§ 15 Abs. 2) können jedoch Aktionäre der Hamburg Commercial Bank AG, deren Anteile zusammen 2 % des Grundkapitals der Hamburg Commercial Bank AG vertreten, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (vgl. § 62 Abs. 2 S. 2 UmwG). Das Einberufungsverlangen ist innerhalb eines Monats nach Auslegung der Unterlagen geltend zu machen.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der HCOB Facility Management GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Hamburg Commercial Bank AG ist entbehrlich, da sich das gesamte Stammkapital der HCOB Facility Management GmbH in der Hand der Hamburg Commercial Bank AG befindet (vgl. § 62 Abs. 4 S. 1 UmwG).

Ab dem 20. Oktober 2020 liegen in den Geschäftsräumen der Hamburg Commercial Bank AG (Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg) für die Dauer eines Monats (i) der Verschmelzungsvertrag sowie (ii) die Jahresabschlüsse und Lageberichte der drei letzten Geschäftsjahre der Hamburg Commercial Bank AG und der HCOB Facility Management GmbH sowie (iii) der Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2020 einschließlich des Konzernzwischenabschlusses zur Einsicht der Aktionäre der Hamburg Commercial Bank AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Hamburg Commercial Bank AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen (auf Verlangen auch elektronisch).

 

Hamburg, den 16. Oktober 2020

Hamburg Commercial Bank AG

Der Vorstand

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