Hamburg Commercial Bank AG – Ordentliche Hauptversammlung

Hamburg Commercial Bank AG

Hamburg

An die Aktionäre der
Hamburg Commercial Bank AG

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 18. Mai 2022, 13:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Hamburg Commercial Bank AG, Saal Elbe 2, Gerhart-Hauptmann-Platz
50, 20095 Hamburg, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der Hamburg Commercial Bank AG
mit Sitz in Hamburg

ein.

 

 
I.

Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hamburg Commercial Bank AG und des
gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021, des zusammengefassten Lageberichts
für die Hamburg Commercial Bank AG und den Hamburg Commercial Bank Konzern sowie des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Zugänglichmachung
und Erläuterung der vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung
der Hauptversammlung über den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss
und die weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand und, soweit
der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich
gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben
auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu
zu stellen.

2.

Verwendung des Bilanzergebnisses

Da kein ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 vorliegt, ist
keine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 erforderlich.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres
2022 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für
das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlungen des Prüfungsausschusses –
vor,

a)

die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Alsterufer 1, 20354 Hamburg
zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres
2022 zu wählen,

b)

die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Alsterufer 1, 20354 Hamburg
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr
2022 zu wählen.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

II.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Vorlagen an die Aktionäre

Vom Zeitpunkt der Einberufung an liegen in den Geschäftsräumen der Hamburg Commercial
Bank AG, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg, sowie während der Hauptversammlung
folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

Zu TOP 1:

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der Hamburg Commercial
Bank AG

Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der Hamburg Commercial
Bank

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei
zugesandt.

2.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre
der Hamburg Commercial Bank AG berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen sind. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme.

3.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben lassen. Zum Nachweis der Bevollmächtigung
reicht die Vorlage einer Ablichtung der Vollmacht aus, die per E-Mail oder Telefax
übermittelt werden kann.

4.

Anträge und Anfragen

Etwaige Anträge nach § 126 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift
Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer
+49-40-3333-614264 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse

ulf.hunte@hcob-bank.com

Etwaige Anträge und deren Begründung, die der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf
des 03. Mai 2022 zugehen, werden den anderen Aktionären, soweit möglich, unverzüglich
zugänglich und bekannt gemacht, sofern hiervon nicht gem. § 126 Abs. 2 AktG abgesehen
werden kann. Anfragen an die Gesellschaft sind ebenfalls an die vorstehende Adresse
der Gesellschaft zu richten.

 

Hamburg, im April 2022

Hamburg Commercial Bank AG

Der Vorstand

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