Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 19.06.2019

Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft

Hamburg

A-Aktien:
Wertpapier-Kennnummer A0S848
ISIN DE000A0S8488

S-Aktien (nicht zum Börsenhandel zugelassen)

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juni 2019 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 in Höhe von insgesamt 205.323.667,13 € (von dem ein Teilbetrag in Höhe von 170.730.884,56 € auf die A-Sparte und ein Teilbetrag in Höhe von 34.592.782,57 € auf die S-Sparte entfällt) auf jede der 70.048.834 dividendenberechtigten A-Aktien für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende von 0,80 € (d.h. insgesamt 56.039.067,20 €) und auf jede der 2.704.500 dividendenberechtigten S-Aktien für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende von 2,10 € (d.h. insgesamt 5.679.450,00 €) auszuschütten und den auf die A-Sparte entfallenden Restbetrag in Höhe von 114.691.817,36 € sowie den auf die S-Sparte entfallenden Restbetrag in Höhe von 28.913.332,57 € jeweils auf neue Rechnung vorzutragen.

Angaben zur Auszahlung der Dividende

Die Auszahlung der auf die A-Aktien entfallenden Dividende erfolgt am 21. Juni 2019 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zentralzahlstelle ist die

Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

Die Auszahlung der auf die S-Aktien entfallenden Dividende erfolgt ab dem 21. Juni 2019 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) durch die Gesellschaft.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags unter Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Antragsfrist ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung der Ermäßigungsbeträge sind beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, zu stellen.

 

Hamburg, im Juni 2019

HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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