Handwerksbau AG Thüringen Wohnungsgesellschaft – Hauptversammlung 2015

Handwerksbau AG Thüringen Wohnungsgesellschaft
Rothäuserbergweg 6
99425 Weimar
EINLADUNG
zu der am
Freitag, dem 17. Juli 2015, 15.00 Uhr
stattfindenden ordentlichen
HAUPTVERSAMMLUNG
in 99425 Weimar
Belvederer Allee 25
Leonardo Hotel
Tagesordnung
1.

Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
2.

Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer
3.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2014
4.

Bericht des Aufsichtsrates
5.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014
6.

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung
7.

Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende
8.

Beschlussfassung über das Budget für den Aufsichtsrat
9.

Beschlussfassung über den Kauf und Verkauf eigener Aktien
10.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
11.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
12.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
13.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Vorschläge zur Beschlussfassung
Punkt 6: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Bilanzgewinn von 296.697,34 € in Höhe von 51.129,19 € für die Ausschüttung einer Dividende zu verwenden, einen Betrag in Höhe von 195.568,15 € den Anderen Gewinnrücklagen zuzuführen und den Restbetrag in Höhe von 50.000,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Punkt 7: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung eine Dividendenzahlung von 5 %, bezogen auf das Grundkapital, vor.
Sie wird an die Aktionäre nach Vorlage der Gewinnanteilscheine überwiesen.
Punkt 8: Die Hauptversammlung beschließt gemäß § 15 Abs. 2 f) der Satzung das Budget für Aufwendungsersatz und Sitzungsgeld des Aufsichtsrates für das Jahr 2016 in Höhe von 6.500,00 Euro.
Punkt 9: Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 31.07.2018 zu ermächtigen, eigene Aktien in einem Umfang bis maximal 10 % des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben.
Der Erwerb darf nur anlässlich eines Verkaufsangebotes von Aktionären erfolgen und zwar zu einem Gegenwert von maximal 102,26 € je Aktie (Nennwert). Der Vorstand wird ermächtigt, diese erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates gleichfalls zum Nennwert an Dritte zu veräußern. Die Veräußerung binnen Jahresfrist ist sicherzustellen.
Das Bezugsrecht gemäß § 186 AktG wird für diese Aktien ausgeschlossen, da es sich nicht um eine Kapitalerhöhung handelt und die Stückzahlen sehr gering sind.
Punkt 10: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
Punkt 11: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
Punkt 12: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOMUS AG Berlin zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
Punkt 13: Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 und 101 AktG zusammen.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung scheidet nach Ablauf der Hauptversammlung am 17. Juli 2015

Herr Wulf Rehhausen
aus dem Aufsichtsrat aus.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Heinz Liebert
Leitender Verwaltungsdirektor
Meitingen
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag gebunden.

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 sowie die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen in der Geschäftsstelle der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Zur Teilnahme und Abstimmung an der Hauptversammlung ist jeder durch das Aktienbuch als Inhaber von Aktien ausgewiesene Aktionär berechtigt, der seine Teilnahme an der Hauptversammlung mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 10. Juli 2015, schriftlich angemeldet hat.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, bitten wir, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.

Weimar, den 05. Juni 2015

Handwerksbau AG Thüringen
Wohnungsgesellschaft Weimar

Der Vorstand

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