Handwerksbau Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

HANDWERKSBAU AKTIENGESELLSCHAFT

Dortmund

 

Wir laden die Aktionäre unseres Unternehmens zu der

am Mittwoch, dem 24. August 2016, um 17:00 Uhr,

im Reinoldisaal (im ehemaligen Gebäude der Handwerkskammer Dortmund), Reinoldistraße 7–9 in 44135 Dortmund, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.
Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 mit Bericht des Vorstandes und Aufsichtsrates

3.

Bericht über die gesetzliche Prüfung der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 337.924,83 € wie folgt zu verwenden:

a.

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 5 % auf das dividendenberechtigte Kapital in Höhe von 2.625.000,00 €. Das entspricht 131.250,00 € und somit 37,50 € je Aktie.

b.

Zuweisung des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von 206.674,83 € in die „Anderen Gewinnrücklagen“.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung:

a.

des Aufsichtsrates

b.

des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für die gesetzliche Prüfung 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2015, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers sowie die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen in der Geschäftsstelle der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und an den Abstimmungen ist nur der Aktionär berechtigt, der am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen ist und sich zur Hauptversammlung angemeldet hat. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung bestimmten Adresse mindestens fünf Tage vor der Versammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitgerechnet. Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Teilnahme an der Hauptversammlung bis spätestens zum 18. August 2016 schriftlich mit der beiliegenden Antwortkarte anzumelden.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte an die Gesellschaft unter der Anschrift Handwerksbau AG, Reinoldistraße 7–9, 44135 Dortmund per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 0231 – 55 69 02 49 oder per E-Mail unter der Anschrift c.palmas@handwerksbau-ag.de. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 9. August 2016, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

Gemäß § 14 Ziffer 2 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist.

 

Dortmund, 7. Juli 2016

Handwerksbau Aktiengesellschaft
Wohnungsunternehmen des westfälisch-lippischen Handwerks
Dortmund

DER VORSTAND

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