Handwerksbau Niederrhein, Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Einladung
zu der am |
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Montag, 5. Juni 2023, 11.00 Uhr, | ||
stattfindenden ordentlichen | ||
Hauptversammlung | ||
in Düsseldorf, | ||
Van der Valk Airporthotel, Am Hülserhof 57 |
Tagesordnung
1. |
Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates |
2. |
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2022 |
3. |
Bericht des Aufsichtsrates |
4. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 |
5. |
Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer |
6. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes |
7. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates |
8. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes |
9. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 |
Bitte senden, faxen oder mailen Sie den ausgefüllten gelben Teilnahmebogen bis zum 31.05.2023 an die Handwerksbau Niederrhein AG. Die Faxnummer lautet 0211 / 30 06 35-25 oder per E-Mail an
mueller@handwerksbau.com
Vorschläge zur Beschlussfassung:
Punkt 6: | Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 | ||||
von insgesamt | EUR | 874.218,67 | |||
auf das dividendenberechtigte Aktienkapital in Höhe von EUR 1.020.000,– | |||||
eine Dividende von 50% zu zahlen | EUR | 510.000,00 | |||
in andere Gewinnrücklagen einzustellen | EUR | 364.000,00 | EUR | 874.000,00 | |
den verbleibenden Rest von | EUR | 218,67 | |||
auf neue Rechnung vorzutragen. | |||||
Der Auszahlungsanspruch ist fällig am 13. Juni 2023. | |||||
Punkt 7: | Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Entlastung vor. | ||||
Punkt 8: | Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Entlastung vor. | ||||
Punkt 9: | Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. |
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 sowie die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen in der Geschäftsstelle der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.
Zur Teilnahme und Abstimmung an der Hauptversammlung ist jeder durch das Aktienbuch als Inhaber von Namensaktien ausgewiesene Aktionär berechtigt, der seine Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am fünften Kalendertag vor der Hauptversammlung, also bis zum 31. Mai 2023, schriftlich angemeldet hat.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, bitten wir, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und zu entsenden. Wir empfehlen, die örtliche Kreishandwerkerschaft oder den Vertreter der Handwerkskammer Düsseldorf zu beauftragen.
Gemäß § 13 Ziffer 3 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist.
Sollte die Hauptversammlung nicht beschlussfähig sein, weil satzungsgemäß nicht mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, so findet am gleichen Tag an gleicher Stelle um 12 Uhr eine Hauptversammlung mit der gleichen Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Grundkapitals beschlussfähig ist.
Düsseldorf, 5. April 2023
Volmerswerther Straße 79
Handwerksbau Niederrhein
Aktiengesellschaft
DER VORSTAND