Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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HANDWERKSBAU NIEDERRHEIN, AKTIENGESELLSCHAFT Düsseldorf |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 09.04.2019 |
Handwerksbau Niederrhein AktiengesellschaftDüsseldorfEinladungzu der amDonnerstag, 23. Mai 2019, 11.00 Uhrstattfindenden ordentlichenHauptversammlungin Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 20DZ BANK AGSitzungssaal – 1. ObergeschossTagesordnung
Vorschläge zur Beschlussfassung:
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen in der Geschäftsstelle der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Zur Teilnahme und Abstimmung an der Hauptversammlung ist jeder durch das Aktienbuch als Inhaber von Namensaktien ausgewiesene Aktionär berechtigt, der seine Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am fünften Kalendertag vor der Hauptversammlung, also bis zum 18. Mai 2019, schriftlich angemeldet hat. Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, bitten wir, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und zu entsenden. Wir empfehlen, die örtliche Kreishandwerkerschaft oder den Vertreter der Handwerkskammer Düsseldorf zu beauftragen. Gemäß § 13 Ziffer 3 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist. Sollte die Hauptversammlung nicht beschlussfähig sein, weil satzungsgemäß nicht mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, so findet am gleichen Tag an gleicher Stelle um 12 Uhr eine Hauptversammlung mit der gleichen Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Grundkapitals beschlussfähig ist.
Düsseldorf, 11. April 2019 Handwerksbau Niederrhein DER VORSTAND |