Handwerksbau Niederrhein Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HANDWERKSBAU NIEDERRHEIN, AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 09.04.2019

Handwerksbau Niederrhein Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Einladung

zu der am

Donnerstag, 23. Mai 2019, 11.00 Uhr

stattfindenden ordentlichen

Hauptversammlung

in Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 20

DZ BANK AG

Sitzungssaal – 1. Obergeschoss

Tagesordnung

1.

Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2018

3.

Bericht des Aufsichtsrates

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018

5.

Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer

6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

9.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Vorschläge zur Beschlussfassung:

Punkt 6: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018
von insgesamt EUR 1.114.638,61
auf das dividendenberechtigte Aktienkapital in Höhe
von EUR 1.020.000,–
eine Dividende von 40% zu zahlen EUR 408.000,00
in andere Gewinnrücklagen einzustellen EUR 706.000,00 EUR 1.114.638,61
den verbleibenden Rest von EUR 638,61
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Auszahlungsanspruch ist fällig am 30. Mai 2019.
Punkt 7: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Entlastung vor.
Punkt 8: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Entlastung vor.
Punkt 9: Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen in der Geschäftsstelle der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Zur Teilnahme und Abstimmung an der Hauptversammlung ist jeder durch das Aktienbuch als Inhaber von Namensaktien ausgewiesene Aktionär berechtigt, der seine Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am fünften Kalendertag vor der Hauptversammlung, also bis zum 18. Mai 2019, schriftlich angemeldet hat.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, bitten wir, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und zu entsenden. Wir empfehlen, die örtliche Kreishandwerkerschaft oder den Vertreter der Handwerkskammer Düsseldorf zu beauftragen.

Gemäß § 13 Ziffer 3 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist.

Sollte die Hauptversammlung nicht beschlussfähig sein, weil satzungsgemäß nicht mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, so findet am gleichen Tag an gleicher Stelle um 12 Uhr eine Hauptversammlung mit der gleichen Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Grundkapitals beschlussfähig ist.

 

Düsseldorf, 11. April 2019
Volmerswerther Straße 79

Handwerksbau Niederrhein
Aktiengesellschaft

DER VORSTAND

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