Hansa Luftbild AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Hansa Luftbild AG
Münster
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG 15.04.2019

Hansa Luftbild AG

Münster

Hinweisbekanntmachung
(gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

Die Hansa Luftbild AG mit dem Sitz in Münster (HRB 5728) hält 75 % der Gesellschaftsanteile der CONPIE GmbH mit dem Sitz in Münster HRB 12201 beim Amtsgericht Münster. Die CONPIE GmbH hält selbst 25 % der Gesellschaftsanteile. Es ist beabsichtigt, die CONPIE GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die Hansa Luftbild AG im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der Hansa Luftbild AG eingereicht.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 21.03.2019 geschlossen.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der Hansa Luftbild AG ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der Hansa Luftbild AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden CONPIE GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG nicht entbehrlich, da der Hansa Luftbild AG nicht alle Geschäftsanteile der CONPIE GmbH gehören.

In den Geschäftsräumen der Hansa Luftbild AG in Münster, Nevinghoff 20, liegen der Entwurf des Verschmelzungsvertrages, die Jahresabschlüsse/Konzernabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Hansa Luftbild AG und der CONPIE GmbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

Münster, den 21.03.2019

Für die Hansa Luftbild AG, Münster

Der Vorstand

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