HANSA REAL ESTATE Aktiengesellschaft, Leipzig – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG (Verschmelzungsbeschluss HANSA REAL ESTATE Wohnbau GmbH)

HANSA REAL ESTATE Aktiengesellschaft

Leipzig

Amtsgericht Leipzig, HRB 16600

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

 

 

Die HANSA REAL ESTATE Aktiengesellschaft in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 16600) ist Alleingesellschafterin der HANSA REAL ESTATE Wohnbau GmbH (Amtsgericht Leipzig, HRB 27133).

Es ist beabsichtigt, die HANSA REAL ESTATE Wohnbau GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die HANSA REAL ESTATE Aktiengesellschaft in Leipzig im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 26.04.2022 abgeschlossen.

Ein Verschmelzungsbeschluss der HANSA REAL ESTATE Aktiengesellschaft ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der HANSA REAL ESTATE Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss der übertragenden HANSA REAL ESTATE Wohnbau GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der HANSA REAL ESTATE Aktiengesellschaft alle Geschäftsanteile der HANSA REAL ESTATE Wohnbau GmbH gehören.

In den Geschäftsräumen der HANSA REAL ESTATE Aktiengesellschaft (Chopinstr. 4, 04103 Leipzig), liegen der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse/​Konzernabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 der HANSA REAL ESTATE Aktiengesellschaft und der HANSA REAL ESTATE Wohnbau GmbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

Leipzig, den 26. April 2022

 

Für die HANSA REAL ESTATE Aktiengesellschaft in Leipzig:
Der Vorstand

Eckhard Stiegele                Stefan Voges

 

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