Hanseatische Verlags-Beteiligungs Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Hanseatische Verlags-Beteiligungs Aktiengesellschaft

Hannover

Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung der

Hanseatischen Verlags-Beteiligungs Aktiengesellschaft

am Mittwoch, 14.12.2016, 11.00 Uhr

im Hause der
Verlagsgesellschaft Madsack GmbH &Co. KG,
August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015/2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 3.213.870,06 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00 €
je Aktie im Nominalbetrag von 10,00 €
3.000.000,00 €
b) Einstellung in den Gewinnvortrag 213.870,06 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Deloitte GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen.

Teilnahmevoraussetzung

Bitte fordern Sie Ihre Eintrittskarten zur Hauptversammlung bei Ihrer depotführenden Bank an.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Mittwoch, den 07.12.2016, während der Geschäftsstunden bei der Gesellschaft in Hannover, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank AG, Frankfurt, hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für den Aktionär bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist die Vorlage der Bescheinigung der Hinterlegungsstelle erforderlich.

 

Hannover, im November 2016

Der Vorstand

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