HanseGarnelen AG, Glückstadt – Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Begebung eines Wandeldarlehens über einen Darlehensbetrag von EUR 2.000.00,00 mit einem Zinssatz von 6 % und einer Laufzeit bis zum 31. März 2029)

HanseGarnelen AG

Glückstadt

Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

 

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 20. April 2023 einen Zustimmungsbeschluss zur Begebung eines Wandeldarlehens über einen Darlehensbetrag von EUR 2.000.00,00 mit einem Zinssatz von 6 % und einer Laufzeit bis zum 31. März 2029 gefasst. Aufgrund dieses Zustimmungsbeschlusses ist ein Vertrag über ein Wandeldarlehen zu den vorgenannten Konditionen abgeschlossen worden. Eine entsprechende Erklärung ist beim Handelsregister hinterlegt worden.

 

Hamburg, 24. April 2023

HanseGarnelen AG

Der Vorstand

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