HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 6 AktG)

HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG

Hamburg

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 6 AktG)

Hiermit zeigen wir gemäß § 20 Abs. 6 AktG an, dass

die HanseMerkur Holding AG der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG mitgeteilt hat, dass ihr unmittelbar sämtliche Aktien an der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG gehören.

die HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG mitgeteilt hat, dass ihr mittelbar sämtliche Aktien an der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG gehören, da ihr die Beteiligung der HanseMerkur Holding AG an der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Hamburg im Dezember 2020

Der Vorstand

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