HanseMerkur Grundvermögen AG: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung

HanseMerkur Grundvermögen AG

Hamburg

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung
(§ 20 Abs. 6 AktG)

Hiermit zeigen wir gemäß § 20 Abs. 6 AktG an, dass

die HanseMerkur Holding AG der HanseMerkur Grundvermögen AG mitgeteilt hat, dass ihr unmittelbar sämtliche Aktien an der HanseMerkur Grundvermögen AG gehören.

die HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit der HanseMerkur Grundvermögen AG mitgeteilt hat, dass ihr mittelbar sämtliche Aktien an der HanseMerkur Grundvermögen AG gehören, da ihr die Beteiligung der HanseMerkur Holding AG an der HanseMerkur Grundvermögen AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Hamburg im Dezember 2020

Der Vorstand

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