HanseMerkur Holding AG: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 6 AktG)

HanseMerkur Holding AG

Hamburg

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 6 AktG)

Hiermit zeigen wir gemäß § 20 Abs. 6 AktG an, dass

die HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit der HanseMerkur Holding AG mitgeteilt hat, dass ihr unmittelbar sämtliche Aktien an der HanseMerkur Holding AG gehören.

 

Hamburg im Dezember 2020

Der Vorstand

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