HanseYachts AG: Bezugsangebot

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre HanseYachts AG, Greifswald. Das Bezugsangebot stellt kein Angebot zum Verkauf von den hierin genannten Bezugsrechten oder Aktien der HanseYachts AG in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933 oder nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Bezugsrechte und die Aktien der HanseYachts AG wurden und werden nicht nach dem US Securities Act registriert. Die Bezugsrechte und Aktien der HanseYachts AG werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder zum Kauf angeboten noch verkauft.

HanseYachts AG

Greifswald

ISIN DE000A0KF6M8 / WKN A0KF6M

Bezugsangebot

Auf der Grundlage der in § 6 der Satzung der HanseYachts AG („Gesellschaft“) enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019) hat der Vorstand am 23.Oktober 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, eine Bar- und eine Sachkapitalerhöhung durchzuführen.

Die Bar- und die Sachkapitalerhöhung erfolgen vor dem Hintergrund, dass der Vorstand der Gesellschaft am 29. September 2020 im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020 festgestellt hat, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zur Heilung dieses Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals und Stärkung der Eigenkapitalsituation hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats daher die Durchführung der Sachkapitalerhöhung sowie der kompensierenden Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der übrigen Aktionäre jeweils aus dem genehmigten Kapital beschlossen.

Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung sollen von den Großaktionären der Gesellschaft, AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA und die HY Beteiligungs GmbH Zahlungsansprüche gegen die Gesellschaft von insgesamt EUR 11.962.425,17 gegen Ausgabe von insgesamt 3.148.006 neuen auf den Inhaber lautender Stückaktien eingebracht werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre für die Sachkapitalerhöhung ist ausgeschlossen.

Um den Ausschluss der Bezugsrechte der übrigen Aktionäre zu kompensieren, soll zusätzlich eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre durchgeführt und die Aktionäre die Möglichkeit haben, zu einem – das bisherige Verhältnis ihrer Beteiligungen wahrenden – Bezug von neuen Aktien erhalten. Dementsprechend haben die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA und die HY Beteiligungs GmbH jeweils mit Schreiben vom 23. Oktober 2020 zugunsten der anderen Aktionäre auf ihre Bezugsrechte auf neue Aktien aus der Barkapitalerhöhung verzichtet.

Dementsprechend hat der Vorstand am 23. Oktober 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch eine Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 3.576.187,60 durch Ausgabe von bis zu 941.102 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind mit Gewinnbezugsrecht ab dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft, d. h. ab dem 1. Juli 2020 ausgestattet.

Den bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft werden die Neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Die Baader Bank Aktiengesellschaft, Weihenstephaner Straße 4, 85716 Unterschleißheim, hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die Neuen Aktien den Aktionären provisionsfrei zum Bezugspreis zum Bezug anzubieten und in dem Umfang zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zu zeichnen, in dem Bezugsrechte während der Bezugsfrist ausgeübt und Mehrbezugswünsche von Aktionären der Gesellschaft angenommen wurden, sowie die von Aktionären während der Bezugsfrist bezogenen Neuen Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises zu liefern. Die Baader Bank Aktiengesellschaft hat sich ferner verpflichtet, eine Differenz zwischen dem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie und dem Bezugspreis je Neuer Aktie an die HanseYachts AG abzuführen.

Hiermit machen wir folgendes Bezugsangebot der Baader Bank Aktiengesellschaft in Unterschleißheim bekannt:

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 27. Oktober 2020 bis 9. November 2020 einschließlich

(die „Bezugsfrist“) bei Ihrer jeweiligen Depotbank, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

Für 3 alte Stückaktien kann entsprechend dem Bezugsverhältnis von 3:1, eine Neue Aktie zu dem Bezugspreis von EUR 3,80 je Aktie bezogen werden. Soweit das im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Bezugsberechtigten auf Bruchteile von Neuen Aktien entstehen, haben die Bezugsberechtigten hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbank zur Verfügung gestellten Bezugsauftrags bei der Baader Bank zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugserklärungen der Bezugsberechtigten gesammelt bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist, d. h. bis zum 9. November 2020, 24:00 Uhr MEZ, bei der Bezugsstelle aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 3,80 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist zu zahlen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A3H21W9 / WKN A3H 21W) von den Wertpapierbeständen abgetrennt und die bestehenden Aktien der Gesellschaft „ex-Bezugsrecht“ notiert. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Bezugsberechtigten jeweils zustehenden Bezugsrechte ist jedoch der jeweilige Bestand an bestehenden Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A0KF6M8 / WKN A0KF6M) nach Buchungsschluss am 28. Oktober 2020 („Record Date“). Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 29. Oktober 2020 („Payment Date“) entsprechend der maßgeblichen Depotbestände am 28. Oktober 2020 („Record Date“) den Bezugsberechtigten automatisch in ihrem Girosammeldepot zugebucht. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die eingebuchten Bezugsrechte.

Ein Handel der Bezugsrechte wird weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle organisiert und ist nicht vorgesehen. Ein Kauf bzw. Verkauf der Bezugsrechte über die Börse ist daher voraussichtlich nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen übertragbar. Die Bezugsstelle ist bereit, den An- und Verkauf von Bezugsrechten nach Möglichkeit zu vermitteln.

Der Bezugspreis ist bis spätestens zum 9. November 2020 zu zahlen. Der Bezug ist provisionsfrei, sofern er an den Schaltern der Bezugsstelle während der üblichen Geschäftsstunden erfolgt und kein weiterer Schriftwechsel damit verbunden ist; anderenfalls wird die bankübliche Provision berechnet.

Die Neuen Aktien werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden. Die Bezieher erhalten die Neuen Aktien im Wege der Gutschrift auf ihrem jeweiligen Girosammeldepot. Die Aktionäre haben gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 der Satzung der Gesellschaft keinen Anspruch auf Verbriefung ihres Anteils.

Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 30. November 2020 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 1. Dezember 2020 erfolgen. Bis zur Einbeziehung können die Neuen Aktien nicht über die Börse veräußert werden. Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist jedoch auch bereits vor erfolgter Zulassung rechtlich möglich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Zulassung und Lieferung der Neuen Aktien zu Verzögerungen kommt.

Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene neue Stückaktien werden durch die HanseYachts AG im Rahmen einer Privatplatzierung (institutionellen) Anlegern oder Dritten zu dem Bezugspreis angeboten.

Mehrbezug

Soweit im Rahmen des Bezugsangebots nicht alle Neuen Aktien von Aktionären bezogen und im Rahmen der Privatplatzierung der Gesellschaft nicht von (institutionellen) Anlegern oder Dritten erworben werden, können Aktionäre über ihre Bezugsrechte hinaus weitere Neue Aktien erwerben. Aktionäre der Gesellschaft können daher im Rahmen der Ausübung ihrer Bezugsrechte angeben, dass sie über die ihnen aus dem Bezugsrecht zustehenden Neuen Aktien hinaus weitere Neue Aktien zum Bezugspreis erwerben möchten („Mehrbezugswünsche“). Mehrbezugswünsche sind zusammen mit der Bezugserklärung bei der jeweiligen Depotbank anzugeben.

Die Zuteilung von Mehrbezugswünschen durch die Gesellschaft erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von Mehrbezugswünschen besteht nicht. Sollten z. B. alle Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben und im Rahmen der Ausübung keine Bezugsrechtsspitzen entstehen oder die Gesellschaft sämtliche nicht bezogenen Aktien bei Investoren platzieren, ist ein Mehrbezug nicht möglich. Soweit es aus Gründen einer Übernachfrage nicht möglich ist, sämtliche Mehrbezugswünsche zu erfüllen, behält sich die Gesellschaft vor, Mehrbezugswünsche nicht oder nur teilweise anzunehmen. In diesem Zusammenhang weist die Gesellschaft bereits jetzt darauf hin, dass sich die beiden Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft verpflichtet haben, nicht bezogene Neue Aktien bis zu einem Betrag von insgesamt EUR 230.000 zum Bezugspreis zu erwerben.

Wichtige Hinweise

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 2 b) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die „Prospektverordnung„) prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft hat daher keinen Wertpapierprospekt gemäß der Prospektverordnung in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellt und veröffentlicht. Ein Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für die Ausübung des Bezugsrechts oder den Erwerb der Bezugsaktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Den Bezugsberechtigten wird empfohlen, sich vor der Ausübung ihres Bezugsrechts umfassend über die Gesellschaft und den aktuellen Aktienkurs der Aktien der Gesellschaft zu informieren sowie die bisher veröffentlichten Finanz- und Unternehmensinformationen der Gesellschaft zu lesen, abrufbar unter

https://www.hanseyachtsag.com/de/investor-relations/finanzberichte/

sowie die Ad-hoc-Meldungen und die Pressemeldungen der Gesellschaft, abrufbar unter

https://www.hanseyachtsag.com/de/investor-relations/finanzberichte/

aufmerksam zu lesen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft mit Ad hoc-Mitteilung vom 29. September 2020 mitgeteilt hat, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist und dass hierfür eine außerordentliche Teilabschreibung auf die Beteiligung, unter der die französischen Bootsbauaktivitäten der Gesellschaft gebündelt sind, ursächlich ist.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Die Bezugsrechte und die Aktien der HanseYachts AG wurden und werden nicht nach dem US Securities Act registriert. Die Bezugsrechte und Aktien werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder zum Kauf angeboten noch verkauft.

 

26. Oktober 2020

HanseYachts AG

Der Vorstand

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